Zone Kernzone Landquart · Landquart

Graubünden · BFS 3955 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Hinweis: Das ausgewertete Baugesetz gilt für die Ortsteile Igis/Landquart; der Ortsteil Mastrils hat ein eigenes Baugesetz. Beide sind laut Gemeinde in Revision (Gesamtrevision der Nutzungsplanung; die Fassung der Gemeindeversammlung vom September 2024 ist noch nicht rechtskräftig).

Die Zone Kernzone Landquart in Landquart (Graubünden) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 18 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Im Doppel an die Baukommission

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Landquart, in denen «Kernzone Landquart» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 12BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 4

–Kernzone Landquart

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Art. 13BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 5

Die Kernzone Landquart ist für Wohn-, Geschäfts- und Verwaltungsbauten sowie für gewerbliche Bauten mit mässig störenden Immissionen bestimmt. Kernzone Landquart

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Art. 35BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 14

Erfüllt ein Areal- oder Quartiergestaltungsplan die nachgenannten Voraussetzungen, kann der Gemeindevorstand in Bezug auf die Bauabstände und die Gebäudelängen Ausnahmen bewilligen. Überdies kann ein Ausnützungsbonus bis maximal 20% gewährt werden. Diese Voraussetzungen sind: Vorteile für besondere Gestaltung

a)das erfasste Areal- oder Quartierplangebiet muss mindestens folgende Flächen aufweisen:

–Kernzone Landquart: gemäss Generellem Gestaltungsplan

–Kernzone Igis: Bauparzelle samt benachbarten Grundstücken

–Wohnzonen: 3'000 m2,

b)differenziert gestaltete Überbauung unter rationeller Bodennutzung im Sinne der verdichteten Bauweise unter optimaler Gestaltung der privaten und öffentlichen Aussenräume und der gemeinsamen Erschliessung,

c)in ausgesprochenen Wohngebieten geeignete, den Bedürfnissen entsprechende Spielflächen für Kinder,

d)gute Einordnung in die bauliche und landschaftliche Umgebung

e)zweckmässige Anlage der vorgeschriebenen Abstellflächen für Motorfahrzeuge, womöglich unterirdisch,

000.300

Baugesetz der Gemeinde Igis

–15 - f) die benachbarten Grundstücke dürfen durch das Projekt nicht mehr benachteiligt werden als durch eine zonengemässe Überbauung. Quartiergestaltungspläne werden einem vom Gemeindevorstand ernannten Experten zur Begutachtung vorgelegt. Dieser Experte kann bereits in der Planungsphase zur Beratung beigezogen werden.

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Art. 74BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 28

Dem Baugesuch sind folgende Planunterlagen in doppelter Ausfertigung beizulegen: Unterlagen zum Baugesuch

a)Grundbuchplan-Ausschnitt 1 : 500 / 1 : 1000 des Bauplatzes mit Einzeichnung der Zufahrt sowie der Grenzabstände, Angabe der Werkleitungen;

b)Grundrisse sämtlicher Stockwerke mit Einschluss des Kellers und Dachstockes im Massstab 1 : 50 oder 1 : 100 mit vollständigen Angaben über Aussenmasse, Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen und Zweckbestimmung der Räume;

c)Pläne sämtlicher Fassaden im Massstab 1 : 50 oder 1 : 100 inkl. bestehendem und projektiertem Terrainverlauf;

d)Quer- und Längsschnitt durch das Gebäude, mit eingeschriebenen Stockwerkhöhen und Angaben über Strassen- sowie bestehende und projektierte Terrainhöhen unter Angabe gesicherter Niveaupunkte;

e)Kanalisationsplan Massstab 1 : 100 mit Längenprofil f) ein Baubeschrieb auf amtlichem Formular mit Angabe über Material und Farbe;

g)Berechnung der Ausnützungsziffer;

h)Unterlagen für die Anlagen, die der feuer- und gewässerschutzpolizeilichen Bewilligungspflicht unterstellt sind; i) Pläne der Terraingestaltung mit Quer- und Längsschnitt durch die ganze Bauparzelle; j) Energienachweis;

k)Auszug aus dem Grundbuch über öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen; l) für Bauten in der Kernzone Landquart ein Modell des geplanten Baukörpers (weiss, ohne Details) im Massstab 1 : 500;

m)für Bauten in der Urbanen Zone und der Campus Zone ist ein Masterplan einzureichen. Dieser hat eine städtebauliche Studie, ein Nutzungskonzept, den Nachweis der Dichte und der Anzahl Park- …

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Art. 79BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 30

Das vorliegende Baugesetz tritt nach Annahme durch die Urnenabstimmung vom 27. Juni 2010 mit der Genehmigung durch die Regierung in Kraft. Inkrafttreten Seine Bestimmungen sind auf alle Baugesuche und Planungen anwendbar, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Baugesetzes noch nicht bewilligt oder genehmigt sind.

Der Gemeindepräsident:

E. Nigg

Der Gemeindeschreiber:

F. Niggli

Von der Regierung genehmigt am 22. März 2011 (RB 257)

Die Regierungspräsident: Dr. Martin Schmid

Der Kanzleidirektor: Dr. C. Riesen

000.300

Baugesetz der Gemeinde Igis

–31 - ANHANG ZUM BAUGESETZ

(gemäss Art. 8)

–Zonenschema

–Schemazeichnungen ZöA Empfindlichkeitsstufe 2 2 2 2 2 2 3 3 4 3 3 3 --- --- --- --- --- --- Attikageschosse nein nein ja ja ja ja nein ja --- --- nein nein --- ZONEN W1 W2 W3 W4 W5 W6 Kernzone Igis Kernzone Landquart Industriezone Gewerbezone Urbane Zone Campuszone ZöBA/ ZöA geschlossene Bauweise besondere Bauweise nein aufgrund von Quartiergestaltungsplänen zulässig (Art. 81, 88 ff) Arealplan (Art 6, 7, 11 ff) Arealplan

(Art 6, 7,
11 ff)
Ausnützungsziffer 0.3 0.4 0.5 0.7 0.9 1.1 genereller
Gestaltungs-
plan 1.2 --- --- 1.2

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 30) verbindlich lesbar.

(maximal 2.0 Arealplan1) 0.6 (maximal 1.0 Arealplan2) --- Grenzabstände grosser kleiner 5.0 m 5.0 m 7.0 m 4.0 m 9.0 m 5.0 m 12.0 m 6.0 m 14.0 m 7.0 m 12.0 m 6.0 m 2.5 m 2.5 m 6.0 m 3.0 m 4.0 m 4.0 m 4.0 m 4.0 m 6.0 m 3.0 m 4.0 m 4.0 m --- --- Mehrlängenzuschlag für Gebäudelängen von mehr als --- 15.0 m 15.0 m 15.0 m 15.0 m 15.0 m --- --- --- --- keiner (Areal- …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 8). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (gross)≥ 6 mArt. 79, S. 300.85
Grenzabstand (klein)≥ 3 mArt. 79, S. 300.85
Gebäudehöhe≤ 18 mArt. 79, S. 300.85

Extrahiert aus der BZO Landquart. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Kernzone Landquart

Was gilt in der Zone Kernzone Landquart in Landquart?
Gebäudehöhe ≤ 18 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Landquart erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Kernzone Landquart sein?
Laut BZO Landquart: Gebäudehöhe ≤ 18 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Kernzone Landquart einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 6 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, nach der Bau- und Zonenordnung Landquart. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Landquart?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Im Doppel an die Baukommission. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Landquart ein?
Baugesuche in Landquart laufen über Papier. Zuständig ist Bauamt (Abteilung Bau / Infrastruktur), Gemeinde Landquart, Bau / Infrastruktur, Unterdorfstrasse 1, Postfach 15, 7206 Igis. Ablauf nach der Einreichung →

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