Zone W1 · Landquart

Graubünden · BFS 3955 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Hinweis: Das ausgewertete Baugesetz gilt für die Ortsteile Igis/Landquart; der Ortsteil Mastrils hat ein eigenes Baugesetz. Beide sind laut Gemeinde in Revision (Gesamtrevision der Nutzungsplanung; die Fassung der Gemeindeversammlung vom September 2024 ist noch nicht rechtskräftig).

Die Zone W1 in Landquart (Graubünden) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.3, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Im Doppel an die Baukommission

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Landquart, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 13BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 4

–Wohnzone W1

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 14BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 5

Die Wohnzone W1 bezweckt eine zurückhaltende, landschaftsschonende Überbauung und ist ausschliesslich für Wohnbauten bestimmt. Wohnzone W1 000.300

–6 - Baugesetz der Gemeinde Igis Die Grösse der Baugrundstücke hat mindestens 1'200 m2 zu betragen, welche im Sinne der Ausnutzung von 0,3 mit einer Baute mit maximal zwei Wohnbaueinheiten zu überbauen sind. Zur Umgebungsgestaltung sind angrenzend an eine benachbarte Landwirtschaftszone Nutzgehölze zu pflanzen.

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Art. 79BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 30

Das vorliegende Baugesetz tritt nach Annahme durch die Urnenabstimmung vom 27. Juni 2010 mit der Genehmigung durch die Regierung in Kraft. Inkrafttreten Seine Bestimmungen sind auf alle Baugesuche und Planungen anwendbar, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Baugesetzes noch nicht bewilligt oder genehmigt sind.

Der Gemeindepräsident:

E. Nigg

Der Gemeindeschreiber:

F. Niggli

Von der Regierung genehmigt am 22. März 2011 (RB 257)

Die Regierungspräsident: Dr. Martin Schmid

Der Kanzleidirektor: Dr. C. Riesen

000.300

Baugesetz der Gemeinde Igis

–31 - ANHANG ZUM BAUGESETZ

(gemäss Art. 8)

–Zonenschema

–Schemazeichnungen ZöA Empfindlichkeitsstufe 2 2 2 2 2 2 3 3 4 3 3 3 --- --- --- --- --- --- Attikageschosse nein nein ja ja ja ja nein ja --- --- nein nein --- ZONEN W1 W2 W3 W4 W5 W6 Kernzone Igis Kernzone Landquart Industriezone Gewerbezone Urbane Zone Campuszone ZöBA/ ZöA geschlossene Bauweise besondere Bauweise nein aufgrund von Quartiergestaltungsplänen zulässig (Art. 81, 88 ff) Arealplan (Art 6, 7, 11 ff) Arealplan

(Art 6, 7,
11 ff)
Ausnützungsziffer 0.3 0.4 0.5 0.7 0.9 1.1 genereller
Gestaltungs-
plan 1.2 --- --- 1.2

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 30) verbindlich lesbar.

(maximal 2.0 Arealplan1) 0.6 (maximal 1.0 Arealplan2) --- Grenzabstände grosser kleiner 5.0 m 5.0 m 7.0 m 4.0 m 9.0 m 5.0 m 12.0 m 6.0 m 14.0 m 7.0 m 12.0 m 6.0 m 2.5 m 2.5 m 6.0 m 3.0 m 4.0 m 4.0 m 4.0 m 4.0 m 6.0 m 3.0 m 4.0 m 4.0 m --- --- Mehrlängenzuschlag für Gebäudelängen von mehr als --- 15.0 m 15.0 m 15.0 m 15.0 m 15.0 m --- --- --- --- keiner (Areal- …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 8). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.3Art. 14, S. 50.85
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 14, S. 50.70
Ausnützungsziffer≤ 0.3Art. 79, S. 300.90
Grenzabstand (gross)≥ 5 mArt. 79, S. 300.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 79, S. 300.90
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 79, S. 300.90

Extrahiert aus der BZO Landquart. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W1

Was gilt in der Zone W1 in Landquart?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.3, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Landquart erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1 sein?
Laut BZO Landquart: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W1 einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Landquart. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Landquart?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Im Doppel an die Baukommission. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Landquart ein?
Baugesuche in Landquart laufen über Papier. Zuständig ist Bauamt (Abteilung Bau / Infrastruktur), Gemeinde Landquart, Bau / Infrastruktur, Unterdorfstrasse 1, Postfach 15, 7206 Igis. Ablauf nach der Einreichung →

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