Zone Industriezone · Landquart

Graubünden · BFS 3955 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Hinweis: Das ausgewertete Baugesetz gilt für die Ortsteile Igis/Landquart; der Ortsteil Mastrils hat ein eigenes Baugesetz. Beide sind laut Gemeinde in Revision (Gesamtrevision der Nutzungsplanung; die Fassung der Gemeindeversammlung vom September 2024 ist noch nicht rechtskräftig).

Die Zone Industriezone in Landquart (Graubünden) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 20 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Im Doppel an die Baukommission

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Landquart, in denen «Industriezone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 15BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 4

–Industriezone

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 16BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 6

Die Industriezone ist für industrielle und gewerbliche Betriebe bestimmt. Zulässig sind auch Industrie- und gewerbebezogene Dienstleistungsund Handelsbetriebe. Industriezone Es sind nur Wohnungen für Personal gestattet, dessen ständige Anwesenheit im Betrieb erforderlich ist. Technisch notwendige Aufbauten, wie Kamine, Liftschächte usw., dürfen die im Zonenschema vorgesehene maximale Gebäudehöhe überragen.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Industriezone ist für industrielle und gewerbliche Betriebe bestimmt.» · Art. Art. 16

Empfindlichkeitsstufe IV

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 8). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (gross)≥ 4 mArt. 79, S. 300.85
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 79, S. 300.85
Gebäudehöhe≤ 20 mArt. 79, S. 300.85

Extrahiert aus der BZO Landquart. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Industriezone

Was gilt in der Zone Industriezone in Landquart?
Gebäudehöhe ≤ 20 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Landquart erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Industriezone sein?
Laut BZO Landquart: Gebäudehöhe ≤ 20 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Industriezone einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 4 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Landquart. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Landquart?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Im Doppel an die Baukommission. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Landquart ein?
Baugesuche in Landquart laufen über Papier. Zuständig ist Bauamt (Abteilung Bau / Infrastruktur), Gemeinde Landquart, Bau / Infrastruktur, Unterdorfstrasse 1, Postfach 15, 7206 Igis. Ablauf nach der Einreichung →

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