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Art. 35 · Erfüllt ein Areal- oder Quartiergestaltungsplan die nachgenannten Voraussetzungen, kann der Gemeindevorstand in Bezug auf die Bauabstände und die Gebäudelängen Ausnahmen bewilligen. Überdies kann ein Ausnützungsbonus bis maximal 20% gewährt werden. Diese Voraussetzungen sind

BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 14

Erfüllt ein Areal- oder Quartiergestaltungsplan die nachgenannten Voraussetzungen, kann der Gemeindevorstand in Bezug auf die Bauabstände und die Gebäudelängen Ausnahmen bewilligen. Überdies kann ein Ausnützungsbonus bis maximal 20% gewährt werden. Diese Voraussetzungen sind: Vorteile für besondere Gestaltung

a)das erfasste Areal- oder Quartierplangebiet muss mindestens folgende Flächen aufweisen:

–Kernzone Landquart: gemäss Generellem Gestaltungsplan

–Kernzone Igis: Bauparzelle samt benachbarten Grundstücken

–Wohnzonen: 3'000 m2,

b)differenziert gestaltete Überbauung unter rationeller Bodennutzung im Sinne der verdichteten Bauweise unter optimaler Gestaltung der privaten und öffentlichen Aussenräume und der gemeinsamen Erschliessung,

c)in ausgesprochenen Wohngebieten geeignete, den Bedürfnissen entsprechende Spielflächen für Kinder,

d)gute Einordnung in die bauliche und landschaftliche Umgebung

e)zweckmässige Anlage der vorgeschriebenen Abstellflächen für Motorfahrzeuge, womöglich unterirdisch,

000.300

Baugesetz der Gemeinde Igis

–15 - f) die benachbarten Grundstücke dürfen durch das Projekt nicht mehr benachteiligt werden als durch eine zonengemässe Überbauung. Quartiergestaltungspläne werden einem vom Gemeindevorstand ernannten Experten zur Begutachtung vorgelegt. Dieser Experte kann bereits in der Planungsphase zur Beratung beigezogen werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.