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Art. 47 · Freiflächen sind Flächenanteile eines Grundstückes, die nicht überbaut
BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 19
werden dürfen. Sie werden im Generellen Gestaltungsplan Kernzone Igis bzw. Landquart prozentual oder als konkret bezeichnete Fläche festgelegt. Freiflächen Grundstücke, die in der gleichen Bauzone und in unmittelbarer Nähe liegen, können für die Berechnung der Freiflächen mit einbezogen werden, sofern sie mit einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung belegt werden, welche im Grundbuch anzumerken ist. Die ausgenutzten Bau- und Freiflächen sind bei Handänderungen anzurechnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.