Zone W1 · Lachen
Schwyz · BFS 1344 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen
Die Zone W1 in Lachen (Schwyz) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 4.5 m, Firsthöhe ≤ 6 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
- Baugesuch auf kantonaler Plattform eBau einreichen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bau und Umwelt, Bereich Hochbau
- 055 451 26 30
- hochbau@lachen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Lachen, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 19BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 8
Wohnzonen (W1; W2; W3)4
1 Die Wohnzonen sind für Wohnbauten bestimmt. Nicht störende Betriebe, wie kleine Dienstleistungsund Ladengeschäfte, sind zugelassen. 2 Dachformen und Baukörper müssen sich ins bestehende Quartierbild einfügen (Art. 30); neue Gestaltungen und Gebäudeformen sind erwünscht. 3 In der Wohnzone 1 (W1) sind Einfamilienhäuser und Doppeleinfamilienhäuser, in der Wohnzone 2 (W2) sind Einfamilien- und Doppeleinfamilienhäuser mit maximal 3 Wohneinheiten pro Baute, in der Wohnzone 3 (W3) Reiheneinfamilienhäuser und Wohnblöcke die Regel. 4 Es gelten folgende Nutzungsmasse (Art. 9 ff.):
a)BGZ 1 (W1); BGZ 2 (W2); BGZ 3 (W3), vorbehältlich eines zusätzlichen Geschosses gemäss bisheriger Überbauung;
b)GAZ max. 0.5 (W1, W2) bzw. 1 (W3);
c)FNZ 0.3 (W1, W2, W3);
d)GH max. 4.5 m und FH max. 6 m (W1);
e)max. Gebäudelänge inkl. Nebenbauten 30 m (W1). 5 Für die Wohnzone 1 (W1) Ennet Aa müssen mindestens zwei Drittel der Länge des Uferbereiches pro Parzelle naturnah gestaltet und mit ortsüblichen Pflanzen begrünt werden.
Art. 23aBZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 9
Hafenzone Ennet Aa6 1 Die Hafenzone Ennet Aa ist der Wasserfläche überlagert. Die Wasserfläche ist öffentlich zugänglich, schwimmen ist gestattet. 2 Pro zwei Bauparzellen in der Zone W1 ist maximal ein 5.00 m langer und 1.20 m breiter Bootssteg zugelassen. Die Steglänge kann bei ungenügender Wassertiefe um das erforderliche Mass zum Anlegen von durchschnittlich dimensionierten Booten verlängert werden. 3 Wo bereits entsprechende Anlegestege bestehen, dürfen Sie nach Massgabe von Absatz 2 auf das notwendige Mass verlängert werden.
Art. 34BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 12
Abstellflächen für Fahrzeuge (MFA) und Fahrräder (FA); Nachweispflicht13
1 Es gelten folgende Mindestrichtzahlen für Abstellplätze, die im Einzelfall nach oben begrenzt werden können:
a)Wohnbauten: 1.5 MFA und 2 FA je Wohnung, zuzüglich angemessene Besucherabstellplätze für Mehrfamilienhäuser;
b)Wohnbauten W1: 2 MFA je Wohnung (Besucherabstellplätze enthalten);
c)Geschäftsbauten: nach Massgabe der Beschäftigten und des zu erwartenden Publikumsverkehrs. 2 ...14 3 Soweit die Bereitstellung oder der Nachweis von Abstellflächen nicht zumutbar ist, müssen sie abgegolten werden (Art. 43 Abs. 3).
13Ergänzungen vom Regierungsrat mit RRB Nr. 152 vom 7. März 2017 genehmigt.
14Abs. 2 vom Regierungsrat nicht genehmigt; er lautete in der Fassung der Gemeindeversammlung: ”Wer als Motorfahrzeughalter in der Gemeinde Wohnsitz oder ein Geschäftsdomizil hat, muss für jedes Motorfahrzeug einen rechtsgenügenden Abstellplatz nachweisen können.
11 3. GESUNDHEITS- UND UMWELTSCHUTZ
Art. 50BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 16
Übergangsrecht und Inkrafttreten
1 Soweit Eigentümer bestehender Bauten noch keine Abgeltung entrichtet haben und den weiteren
gesteigerten gebrauch öffentlichen Grundes in wesentlichem Umfang verursachen, sind sie der
Abgabepflicht für Motorfahrzeugabstellflächen (Art. 34 Abs. 3) unterworfen. Der Gemeinderat erlässt
die erforderlichen Verfügungen. 2 Baureglement und Zonenplan vom 28. Mai 1978 werden aufgehoben; bisherige Gestaltungspläne
bleiben in Kraft. Der Bestand alter Bauten und Anlagen ist unter Vorbehalt der öffentlichen Ordnung
gewährleistet. 3 Dieses Reglement findet auf alle Gesuche Anwendung, die nach dem Inkrafttreten eingereicht
werden; für hängige, nicht rechtskräftig erledigte Gesuche gilt es, soweit es eine Bewilligung
ermöglicht. 4 Reglement und Zonenplan treten mit Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. 19, 20 5 …21 6 Der Teilzonenplan „Hafenanlage Spreitenbach“ und der Art. 23c PBR treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Sie treten nach 10 Jahren wieder ausser Kraft, wenn nicht innerhalb dieser Frist ein bewilligungsfähiges Baugesuch für die neue Hafenanlage Spreitenbach innerhalb des Planungsperimeters des Teilzonenplans eingereicht wird. 22
Schwyz, RRB-Nr. 161 vom 3. Februar 1998
19An der Urnenabstimmung vom 22. Oktober 1995 angenommen.
20Vom Regierungsrat mit RRB Nr. 253 vom 6. Februar 1996 genehmigt. Vorbehalte und Auflagen mir RRB Nr. 161 vom 3. Februar 1998 bereinigt.
21Ausserkrafttretung der Gewerbezone II (genehmigt vom Regierungsrat m …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Wohnzonen sind für Wohnbauten bestimmt. Nicht störende Betriebe, wie kleine Dienstleistungs- und Ladengeschäfte, sind zugelassen.» · Art. 19
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 19, S. 8 | 0.75 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.5 | Art. 19, S. 8 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 4.5 m | Art. 19, S. 8 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 6 m | Art. 19, S. 8 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 19, S. 8 | 0.90 |
| Parkfelder | ≥ 2 Stk | Art. 34, S. 12 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Lachen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.