Zone W2 · Lachen
Schwyz · BFS 1344 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen
Die Zone W2 in Lachen (Schwyz) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.5. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
- Baugesuch auf kantonaler Plattform eBau einreichen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bau und Umwelt, Bereich Hochbau
- 055 451 26 30
- hochbau@lachen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Lachen, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 4
Grenz- und Gebäudeabstand
1 Grenz- und Gebäudeabstände von Bauten werden nach kantonalem Recht bestimmt. In den Wohnund Wohngewerbezonen beträgt der Grenzabstand mindestens 5 m. Art. 12 und 15 Abs. 3 bleiben vorbehalten. 2 In den Wohn- und Wohngewerbezonen gilt ein grosser Grenzabstand von 150% des kantonalen Abstandes, dessen Ausrichtung von der Bewilligungsbehörde unter Berücksichtigung haushälterischer Bodennutzung und ortsbaulicher Strukturen bestimmt wird. 3 Misst die Gebäudelänge mehr als 20 m, vergrössert sich der Grenzabstand in den Wohnzonen, rechtwinklig zur Mehrlänge gemessen, um einen Viertel der Mehrlänge, höchstens jedoch um 4 m; die Gebäudelänge wird getrennt ermittelt, wenn Baukörper in der Tiefe um mindestens 2 m gestaffelt sind. 4 Einheitliche Gebäudefluchten ausserhalb der Zone W2 sind zwingend und gehen den Abstandsvorschriften in der Regel vor.
Art. 19BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 8
Wohnzonen (W1; W2; W3)4
1 Die Wohnzonen sind für Wohnbauten bestimmt. Nicht störende Betriebe, wie kleine Dienstleistungsund Ladengeschäfte, sind zugelassen. 2 Dachformen und Baukörper müssen sich ins bestehende Quartierbild einfügen (Art. 30); neue Gestaltungen und Gebäudeformen sind erwünscht. 3 In der Wohnzone 1 (W1) sind Einfamilienhäuser und Doppeleinfamilienhäuser, in der Wohnzone 2 (W2) sind Einfamilien- und Doppeleinfamilienhäuser mit maximal 3 Wohneinheiten pro Baute, in der Wohnzone 3 (W3) Reiheneinfamilienhäuser und Wohnblöcke die Regel. 4 Es gelten folgende Nutzungsmasse (Art. 9 ff.):
a)BGZ 1 (W1); BGZ 2 (W2); BGZ 3 (W3), vorbehältlich eines zusätzlichen Geschosses gemäss bisheriger Überbauung;
b)GAZ max. 0.5 (W1, W2) bzw. 1 (W3);
c)FNZ 0.3 (W1, W2, W3);
d)GH max. 4.5 m und FH max. 6 m (W1);
e)max. Gebäudelänge inkl. Nebenbauten 30 m (W1). 5 Für die Wohnzone 1 (W1) Ennet Aa müssen mindestens zwei Drittel der Länge des Uferbereiches pro Parzelle naturnah gestaltet und mit ortsüblichen Pflanzen begrünt werden.
Art. 50BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 16
Übergangsrecht und Inkrafttreten
1 Soweit Eigentümer bestehender Bauten noch keine Abgeltung entrichtet haben und den weiteren
gesteigerten gebrauch öffentlichen Grundes in wesentlichem Umfang verursachen, sind sie der
Abgabepflicht für Motorfahrzeugabstellflächen (Art. 34 Abs. 3) unterworfen. Der Gemeinderat erlässt
die erforderlichen Verfügungen. 2 Baureglement und Zonenplan vom 28. Mai 1978 werden aufgehoben; bisherige Gestaltungspläne
bleiben in Kraft. Der Bestand alter Bauten und Anlagen ist unter Vorbehalt der öffentlichen Ordnung
gewährleistet. 3 Dieses Reglement findet auf alle Gesuche Anwendung, die nach dem Inkrafttreten eingereicht
werden; für hängige, nicht rechtskräftig erledigte Gesuche gilt es, soweit es eine Bewilligung
ermöglicht. 4 Reglement und Zonenplan treten mit Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. 19, 20 5 …21 6 Der Teilzonenplan „Hafenanlage Spreitenbach“ und der Art. 23c PBR treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Sie treten nach 10 Jahren wieder ausser Kraft, wenn nicht innerhalb dieser Frist ein bewilligungsfähiges Baugesuch für die neue Hafenanlage Spreitenbach innerhalb des Planungsperimeters des Teilzonenplans eingereicht wird. 22
Schwyz, RRB-Nr. 161 vom 3. Februar 1998
19An der Urnenabstimmung vom 22. Oktober 1995 angenommen.
20Vom Regierungsrat mit RRB Nr. 253 vom 6. Februar 1996 genehmigt. Vorbehalte und Auflagen mir RRB Nr. 161 vom 3. Februar 1998 bereinigt.
21Ausserkrafttretung der Gewerbezone II (genehmigt vom Regierungsrat m …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Wohnzonen sind für Wohnbauten bestimmt. Nicht störende Betriebe, wie kleine Dienstleistungs- und Ladengeschäfte, sind zugelassen.» · Art. 19
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 19, S. 8 | 0.75 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.5 | Art. 19, S. 8 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Lachen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.