Art. 34 · Abstellflächen für Fahrzeuge (MFA) und Fahrräder (FA); Nachweispflicht
BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 12 · Original-PDF
13
1 Es gelten folgende Mindestrichtzahlen für Abstellplätze, die im Einzelfall nach oben begrenzt werden können:
a)Wohnbauten: 1.5 MFA und 2 FA je Wohnung, zuzüglich angemessene Besucherabstellplätze für Mehrfamilienhäuser;
b)Wohnbauten W1: 2 MFA je Wohnung (Besucherabstellplätze enthalten);
c)Geschäftsbauten: nach Massgabe der Beschäftigten und des zu erwartenden Publikumsverkehrs. 2 ...14 3 Soweit die Bereitstellung oder der Nachweis von Abstellflächen nicht zumutbar ist, müssen sie abgegolten werden (Art. 43 Abs. 3).
13Ergänzungen vom Regierungsrat mit RRB Nr. 152 vom 7. März 2017 genehmigt.
14Abs. 2 vom Regierungsrat nicht genehmigt; er lautete in der Fassung der Gemeindeversammlung: ”Wer als Motorfahrzeughalter in der Gemeinde Wohnsitz oder ein Geschäftsdomizil hat, muss für jedes Motorfahrzeug einen rechtsgenügenden Abstellplatz nachweisen können.
11 3. GESUNDHEITS- UND UMWELTSCHUTZ
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.