Zone KR · Lachen
Schwyz · BFS 1344 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen
Die Zone KR in Lachen (Schwyz) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 1. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
- Baugesuch auf kantonaler Plattform eBau einreichen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bau und Umwelt, Bereich Hochbau
- 055 451 26 30
- hochbau@lachen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Lachen, in denen «KR» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 12BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 6
Geschlossene Bauweise
1 Die geschlossene Bauweise dispensiert von der Einhaltung der jeweiligen Abstandsvorschriften. 2 Sie ist in den Kernzonen K1 und KR die Regel und erlaubt auch die Gassenbildung. Im übrigen ist sie mit Ausnahme der öffentlichen Zonen zugelassen, soweit sie durch Grunddienstbarkeit vorgesehen ist, und die Bauweise sich in die Umgebung einfügt.
Art. 18BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 7
Kernrandzone (KR)
1 Der Ortsteil zwischen Herrengasse und Bahnhof dient vor allem Blockrandbebauungen mit Geschäfts- und Citycharakter (geschlossene Bauweise entlang der Strassenzüge mit Innenhöfen). 2 Gewerbliche Nutzung ist im Erdgeschoss und in den ersten beiden Obergeschossen statthaft. 3 Es gelten folgende Nutzungsmasse (Art. 9 ff.):
a)BGZ 4 als Regel;
b)WAZ 1;
c)FNZ 0.7.
6 b) Wohn- und Wohngewerbezonen
Art. 36BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 13
Lärmschutz
1 Die Empfindlichkeitsstufen15 werden wie folgt zugeordnet:
a)Stufe II : Oe, F, W, Gr;
b)Stufe III : K1, K2, KR, WG, G, L, U;
c)Stufe IV : I; vorbehalten bleiben abweichende Festlegungen im Zonenplan. 2 Für wiederkehrende Nachweise sieht der Gemeinderat Erleichterungen16 vor. 3 Im übrigen gelten die eidgenössischen und kantonalen Lärmschutzvorschriften.
Art. 50BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 16
Übergangsrecht und Inkrafttreten
1 Soweit Eigentümer bestehender Bauten noch keine Abgeltung entrichtet haben und den weiteren
gesteigerten gebrauch öffentlichen Grundes in wesentlichem Umfang verursachen, sind sie der
Abgabepflicht für Motorfahrzeugabstellflächen (Art. 34 Abs. 3) unterworfen. Der Gemeinderat erlässt
die erforderlichen Verfügungen. 2 Baureglement und Zonenplan vom 28. Mai 1978 werden aufgehoben; bisherige Gestaltungspläne
bleiben in Kraft. Der Bestand alter Bauten und Anlagen ist unter Vorbehalt der öffentlichen Ordnung
gewährleistet. 3 Dieses Reglement findet auf alle Gesuche Anwendung, die nach dem Inkrafttreten eingereicht
werden; für hängige, nicht rechtskräftig erledigte Gesuche gilt es, soweit es eine Bewilligung
ermöglicht. 4 Reglement und Zonenplan treten mit Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. 19, 20 5 …21 6 Der Teilzonenplan „Hafenanlage Spreitenbach“ und der Art. 23c PBR treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Sie treten nach 10 Jahren wieder ausser Kraft, wenn nicht innerhalb dieser Frist ein bewilligungsfähiges Baugesuch für die neue Hafenanlage Spreitenbach innerhalb des Planungsperimeters des Teilzonenplans eingereicht wird. 22
Schwyz, RRB-Nr. 161 vom 3. Februar 1998
19An der Urnenabstimmung vom 22. Oktober 1995 angenommen.
20Vom Regierungsrat mit RRB Nr. 253 vom 6. Februar 1996 genehmigt. Vorbehalte und Auflagen mir RRB Nr. 161 vom 3. Februar 1998 bereinigt.
21Ausserkrafttretung der Gewerbezone II (genehmigt vom Regierungsrat m …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 36). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 18, S. 7 | 0.80 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 1 | Art. 18, S. 7 | 0.82 |
| Freiflächenziffer | ≥ 0.7 | Art. 18, S. 7 | 0.75 |
| Grünflächenziffer | ≥ 70 | Art. 18, S. 7 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Lachen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.