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Art. 23a · Hafenzone Ennet Aa

BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 9 · Original-PDF

6 1 Die Hafenzone Ennet Aa ist der Wasserfläche überlagert. Die Wasserfläche ist öffentlich zugänglich, schwimmen ist gestattet. 2 Pro zwei Bauparzellen in der Zone W1 ist maximal ein 5.00 m langer und 1.20 m breiter Bootssteg zugelassen. Die Steglänge kann bei ungenügender Wassertiefe um das erforderliche Mass zum Anlegen von durchschnittlich dimensionierten Booten verlängert werden. 3 Wo bereits entsprechende Anlegestege bestehen, dürfen Sie nach Massgabe von Absatz 2 auf das notwendige Mass verlängert werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.