Art. 19 · Wohnzonen (W1; W2; W3)
BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 8 · Original-PDF
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1 Die Wohnzonen sind für Wohnbauten bestimmt. Nicht störende Betriebe, wie kleine Dienstleistungsund Ladengeschäfte, sind zugelassen. 2 Dachformen und Baukörper müssen sich ins bestehende Quartierbild einfügen (Art. 30); neue Gestaltungen und Gebäudeformen sind erwünscht. 3 In der Wohnzone 1 (W1) sind Einfamilienhäuser und Doppeleinfamilienhäuser, in der Wohnzone 2 (W2) sind Einfamilien- und Doppeleinfamilienhäuser mit maximal 3 Wohneinheiten pro Baute, in der Wohnzone 3 (W3) Reiheneinfamilienhäuser und Wohnblöcke die Regel. 4 Es gelten folgende Nutzungsmasse (Art. 9 ff.):
a)BGZ 1 (W1); BGZ 2 (W2); BGZ 3 (W3), vorbehältlich eines zusätzlichen Geschosses gemäss bisheriger Überbauung;
b)GAZ max. 0.5 (W1, W2) bzw. 1 (W3);
c)FNZ 0.3 (W1, W2, W3);
d)GH max. 4.5 m und FH max. 6 m (W1);
e)max. Gebäudelänge inkl. Nebenbauten 30 m (W1). 5 Für die Wohnzone 1 (W1) Ennet Aa müssen mindestens zwei Drittel der Länge des Uferbereiches pro Parzelle naturnah gestaltet und mit ortsüblichen Pflanzen begrünt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.