Zone G · Küssnacht (SZ)
Schwyz · BFS 1331 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen
Die Zone G in Küssnacht (SZ) (Schwyz) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 15 m, Gebäudelänge ≤ 60 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 50 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
- Baukontrollen-Meldeblatt
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Behandlungsfrist: Öffentliche Auflage des Baugesuchs während 20 Tagen; Beschwerde an den Regierungsrat innert 20 Tagen ab Zustellung der kommunalen Baubewilligung.
- Gebühren: Die kantonalen Bewilligungen werden der Gemeinde gegen Verrechnung der Gebühren zugestellt; die Gemeinde stellt dem Gesuchsteller die Gebühren in Rechnung. Keine Beträge publiziert.
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt / Abteilung Planung, Umwelt und Verkehr
- 041 854 02 30
- bauamt@kuessnacht.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Küssnacht (SZ), in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 30BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 11
1Die Bezirksgemeinde kann in einem besonderen Parkplatzreglement fUr die Kern- und Zentrumszonen Bestimmungen erlassen, worin von den Vorschriften der Art. 28 f. ab- ~ewichen werden kann. Das Reglement kann insbesondere Vorschriften enthalten uber:
a)die Befreiung von der Erstellungspflicht und die Berechnung der Ersatzabgabe,
b)die Reduktion des Parkplatzbedarfes und die Besch rankung der zulassigen Anzahl Parkplatze aus Grunden der Verkehrsberuhigung und der Reduktion der Umweltbelastung,
c)die Erstellung und den Betrieb von offentlichen oder privaten Gemeinschaftsanlagen,
d)die Verpflichtung zur Benutzung von offentlichen oder privaten Gemeinschaftsanlagen,
e)die Berechnung der Beitrage zur Abgeltung von Sondervorteilen aus der Erstellung offentlicher Gemeinschaftsanlagen. X:\RP\390 KOssnacht am Rigi\02 OP\Aahus\050126-Baureglement_Vorpr0fung2.doc 12 G. Dimension der Bauten
Art. 32BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 12
1Als anrechenbare Bruttogeschossflache gilt die Sum me aller ober- und unterirdischen Geschossflachen, einschliesslich der Mauer- und Wandquerschnitte. 2Davon werden nicht angerechnet und daher in Abzug gebracht:
a)zu Wohnungen gehi:irende Keller-, Estrich- und Trockenraume sowie Waschki.ichen, sofern sie nicht als Wohnoder Arbeitsraume verwendbar sind; Heiz-, Kohlen- und Tankraume,
b)die fi.ir die Haustechnik bestimmten Raumlichkeiten, wie namentlich fi.ir Heizungen, Lift- und Klimaanlagen,
c)allen Bewohnern, Besuchern und Angestellten dienende Ein- oder Abstellraume fi.ir Motorfahrzeuge, Velos und Kinderwagen; Schutzraume, unterirdische Archiv- und Tresorraume,
d)der Freizeit dienende Gemeinschaftsmehrzweckraume von Mehrfamilienhausern (ab 3 Wohnungen) und Einfamilienhaussiedlungen, soweit sie mindestens 20 m2 erreichen und bei einem gri:isseren Ausmass 2 % der anrechenbaren Bruttogeschossflache nicht i.ibersteigen und fi.ir die im Grundbuch ein Benutzungsrecht zu Gunsten aller Bewohner angemerkt wird,
e)Verkehrsflachen wie Korridore, Treppen und Lifte, die ausschliesslich nicht anrechenbare Raume erschliessen, in Mehrfamilienhausern (ab 3 Wohnungen) zudem samtliche wohnungsexternen und allgemein zuganglichen Treppen und Korridore sowie Liftschachte,
f)Wintergarten, verglaste Veranden, Vorbauten, Balkone und Terrassen ohne heiztechnische lnstallationen bis zu 10 % der anrechenbaren Bruttogeschossflache, jedoch maximal 20 m2 pro Wohnung, sofern diese Raume ausserhalb der warmegedammten Gebaudehi.ille liegen (die Mehrflach …
Art. 52BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 20
Zoneneinteilung Das Bezirksgebiet wird in folgende Zonen eingeteilt: A) Bauzonen - Kernzonen Zentrumszonen Landhauszonen Wohnzone mit niedriger Ausnutzung Wohnzone mit mittlerer Ausnutzung Wohnzone mit drei Geschossen Wohnzone mit vier Geschossen Wohnzonen mit Etappierungspflicht Wohn- und Gewerbezonen Gewerbezone Gewerbezone BAER-LGK lndustriezone Ablagerungszone K I, K II Z I, Z II WL, WLB W2A W2B W3 W4 WE1 WG3, WG4 G G B/LGK I AZ DZ c K Oe Sp Z GZ GPZ ZMB Deponiezone Campingzone Unterbi:irgiswil Kurzone Zone fUr offentliche Bauten und Anlagen Zone fUr Sport- und Erholungsanlagen Grunzone Golfzone Zone Missionshaus Bethlehem B) Landwirtschaftszone Lw C) Schutzzonen und geschlitzte Objekte - Naturschutzzone - Wasserschutzzone - Schutzobjekte - Schutzzone historischer und kultureller Slatten NS wz so HK D) Obrige Zonen - ubriges Gemeindegebiet - Reservegebiet (orientierender Planinhalt) OG R X:\RP\390 Kilssnacht am Rigi\02 OP\Aahus\050126-Baureglemenl~ Vorpriifung2.doc 21 A. Bauzonen 1. Kernzonen
a)Kernzonenpliine
Art. 61BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 23
Fur Neubauten der Klassierung B und weitere Bauten gelten folgende Oberbauungsmasse: - Geschosszahl:
4Vollgeschosse, wovon das oberste Geschoss innerhalb der Dachschriige zu liegen hat. - Gebiiudehohe: 9m - Firsthohe: 15m X:\RP\390 KOssnacht am Rlgi\02 OP\Aahus\050126-Baureglement_Vorpr0fung2.doc 24
g)Strassen-, Grenz- und Gebaudeabstande fUr weitere
Art. 66BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 25
1Entla~g d~r Oberdorfstrasse und sildwestlich der Bahnhofstrasse gilt die Einzelbauweise gemass der bestehenden Bebauung. Maximal 2-geschossige Zwischenbauten sind in der Form von zurilckversetzten Verbindungsbauten gestattet. Diese Gebiete sind im Zonenplan speziell bezeichnet. 21m ilbrigen Gebiet ist die geschlossene Bauweise erlaubt.
c)Oberbauungsmasse
Art. 76BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 27
f)Wohnzone mit vier Geschossen W4 (all Art. 79) Die Wohnzone mit vier Geschossen (W4) ist fUr Wohnbauten mit maximal vier Vollgeschossen bestimmt, wobei nicht storende Gewerbebetriebe zugelassen werden. lm ubrigen gelten folgende Oberbauungsmasse: - Ausniltzungsziffer: 0.90 - Bauweise: offen, teilweise geschlossen - Gebaudelange: 40 m, uber 30 m zu staffeln - Geschosszahl:
4Vollgeschosse X:\RP\390 KUssnacht am Rigi\02 OP\Aahus\050126-Bauregtement_Vorpr0fung2.doc 28
g)Wohnzone mit Etappierungspflicht WE1
Art. 82BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 29
6. Gewerbe und lndustriezonen
a)Gewerbezone G 1Die Gewerbezone (G) ist fur gewerbliche und industrielle Betriebe, die hi:ichstens massig sti:iren, bestimmt. Wohnungen oder UnterkUnfte fUr standortgebundenes, betriebsnotwendiges Personal sowie Hotel-/Motel- und Restaurationsbetriebe sind zulassig. lm Ubrigen gelten folgende Oberbauungsmasse: - Oberbauungsziffer: 50 % - Gebaudelange: 60 m - Gebaudehi:ihe: 13 m - Firsthi:ihe: 15 m 2Die Bestimmungen i.iber die Gewerbezone (G) haben fUr die Gewerbezone TeufrUti/Galgenried und die Gewerbezone Baer-LGK keine Geltung. FUr diese Gebiete sind in Gestaltungsplanen besondere Bauvorschriften zu erlassen. Die Gewerbezone Baer-LGK ist ausschliesslich fUr Bauten und Anlagen der Firma Baer und der LGK bestimmt. Neubauten haben sich bezUglich Gebaudehi:ihe und Volumen gut ins Landschaftsbild einzufilgen. X:\RP\390 Kilssnacht am Rigl\02 OP\Aahus\050126-Baureglement_VorprOfung2.doc 30 31n der Gewerbezone Haltikon gelten folgende Nutzungsbeschrankungen: Neubauten und Anderungen (aussere Umgestaltungen, Erweiterungen, erhebliche Umbauten und Zweckanderungen) im Bereich der bestehenden Schweinestallungen sind nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes moglich. Die Bauten und Anlagen haben sich bezi.iglich Volumen und Gestaltung dem Orts- und Landschaftsbild von Haltikon unterzuordnen. Die gewerbliche Lagerung von Materialien im Freien, insbesondere von Holz, ist nicht gestattet. 41n der nordlich der Kantonsstrasse gelegenen Gewerbezone des Missionshauses Bethlehem gelten, in Abweichung von Abs.1, folgend …
Art. 114BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 41
1. Voraussetzungen 1Soweit nicht gestlitzt auf dieses Reglement oder den Zonenplan eine Gestaltungsplanpflicht besteht, kiinnen in allen Bauzonen Gestaltungsplane erlassen werden, wenn die Mindestflache nach Art. 8 erreicht wird. 2Gestaltungsplane haben eine bessere Gestaltung und Oberbauung als die Normalbauweise zu gewiihrleisten. Dies trifft insbesondere zu, wenn
a)sich die Bauten architektonisch besonders auszeichnen und als Gesamtes harmonisch in ihre Umgebung einfligen,
b)eine besonders grosszugige und zweckmiissige Anlage der Frei-, Spiel- und Abstellfliichen vorgesehen ist,
c)der Fussganger- und Fahrverkehr getrennt oder verkehrsberuhigende Massnahmen getroffen werden,
d)die Garagen miiglichst unter Terrain oder am Rande der Siedlung angelegt und die Umgebung der Wohnbauten von Verkehrsanlagen freigehalten werden, X:\RP\390 KOssnacht am Rigi\02 OP\Aahus\050126-Baureglement_ Vorpr0fung2.doc 42
e)preisgunstiger Wohnraum fUr Familien geschaffen wird,
f)durch eine verdichtete Bauweise eine haushiilterische Nutzung des Plangebietes erreicht wird,
g)ein dem aktuellen Stand der Technik entsprechendes wirtschaftliches und umweltfreundliches Energiekonzept vorgesehen ist oder andere im offentlichen Interesse liegende Mehrleistungen ausgewiesen warden. 31n bereits uberbauten Gebieten haben Gestaltungsplane eine bessere Nutzung der bestehenden Bausubstanz sowie der nur teilweise uberbauten GrundstUcke zu gewahrleisten. Die Wohnqualitat ist durch gemeinschaftliche Bereiche und Begri.inung zu fordern. 4Der Bezirksrat kann verlangen, …
Art. 116BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 42
3. lnhalt 1Der Gestaltungsplan hat je nach Art, Lage und Grosse des Projekts zu enthalten:
a)Situationsplan im Massstab 1:500 auf Grundbuchplan mit 1 m Hiihenkurven,
b)StrassenfUhrung, die strassenmassige Erschliessung allfalliger Baulinien,
c)technische Erschliessung (Wasser, Abwasser, Energie), X:\RP\390 KUssnacht am Rigl\02 OP\Aahus\050126-Baureglement~VorprOfung2.doc 43
d)generelle Siedlungskonzeption mit Baubereichen und Freiflachengestaltung,
e)Sonderbauvorschriften mit einem Kurzbeschrieb, in denen die besonderen Vorteile gemass Art. 114 nachgewiesen sowie die fi.ir die Abweichung von der Grundordnung notwendigen Ausnahmen aufgefi.ihrt werden. 2Die Baukommission kann, soweit dies fi.ir die Beurteilung eines Projektes oder zur Sicherung des Gesamtkonzeptes zweckmassig ist, weitere Unterlagen und Bestandteile zum Gestaltungsplan verlangen:
a)Lage, Grosse, Stellung und aussere Gestaltung der Bauten,
b)Geschosszahl, Gebaude- und Firsthohe,
c)Anlage der Motorfahrzeugabstellplatze (Garagen, Unterniveaugaragen, Parkplatze),
d)Fusswege und Hauszugange,
e)Terraingestaltung, f) Kinderspielplatze,
g)Grunflachen- und Umgebungsgestaltung (Bepflanzung),
h)Zuordnung der Nutzungen und der Ausnutzungen zu den einzelnen Baubereichen oder Bauten, i) Madelle. 3Gestaltungsplane, in welchen eine Oberschreitung der zonengemassen Gebaude-, Firsthohe oder Geschosszahl vorgesehen ist, sind durch eine vom Bezirksrat zu bezeichnende Fachstelle zu prufen. 4Rechtskraftige Gestaltungsplane sind im Grundbuch anzumerken.
Art. 120BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 45
1Das Baugesuch ist auf dem amtlichen Formular mit folgenden Beilagen beim Bezirksrat einzureichen:
a)aktueller Grundbuchauszug und Nachweis der Bauberechtigung,
b)Dienstbarkeitsvertrage Ober Ausniltzungsilbertragungen und Naherbaurechte,
c)ein vom Geometer nachgefilhrter und unterzeichneter Katasterplan mit eingetragenen Massen des Baukorpers samt Grenz- und Gebaudeabstanden mit mindestens einem Fixpunkt,
d)Grundrissplane aller Geschosse in der Regel im Massstab 1:100 mit Eintrag der Zweckbestimmung der einzelnen Raume sowie allen zur Prilfung des Projektes notwendigen Massen und Angaben,
e)Schnitt- und Fassadenplane in der Regel im Massstab 1:100 mit bestehenden und neuen Terrainlinien, den massgebenden Gebaude- und Firsthohen sowie den weiteren notwendigen, auf den Fixpunkt bezogenen Hi:ihenkoten am Bau,
f)Kanalisations-/Erschliessungs- und Umgebungsplane mit Angabe der Abstellplatze fOr Motorfahrzeuge und Fahrrader sowie den Erholungsflachen und Kinderspielplatzen,
g)detaillierte Berechnung der Ausniltzungs- bzw. Oberbauungs- und Freiflachenziffer, soweit eine solche erforderlich ist, und Berechnung des kubischen lnhalts. Die Berechnung der Flachenmasse muss in separaten Planen Obersichtlich dargestellt sein,
h)schriftliches Einverstandnis des Nachbarn bei Nebenbauten an der Grenze,
i)die notwendigen Angaben gemass speziellen Vorschriften,
k)besondere Gesuchsunterlagen fOr kantonale und eidgenossische Amtsstellen. 2Bei Urn-, Anund Aufbauten sind bestehende Bauteile schwarz, neu zu erstellende rot und abzubrec …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 50 % | Art. 82, S. 29 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 60 m | Art. 82, S. 29 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13 m | Art. 82, S. 29 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 15 m | Art. 82, S. 29 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Küssnacht (SZ) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone G
Was gilt in der Zone G in Küssnacht (SZ)?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone G sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Küssnacht (SZ)?
Wo reiche ich das Baugesuch in Küssnacht (SZ) ein?
Wo steht die Zone G in der BZO Küssnacht (SZ)?
Weitere Zonen in Küssnacht (SZ)
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