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Art. 76 · f) Wohnzone mit vier Geschossen W4
BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 27 · Original-PDF
(all Art. 79) Die Wohnzone mit vier Geschossen (W4) ist fUr Wohnbauten mit maximal vier Vollgeschossen bestimmt, wobei nicht storende Gewerbebetriebe zugelassen werden. lm ubrigen gelten folgende Oberbauungsmasse: - Ausniltzungsziffer: 0.90 - Bauweise: offen, teilweise geschlossen - Gebaudelange: 40 m, uber 30 m zu staffeln - Geschosszahl:
4Vollgeschosse X:\RP\390 KUssnacht am Rigi\02 OP\Aahus\050126-Bauregtement_Vorpr0fung2.doc 28
g)Wohnzone mit Etappierungspflicht WE1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.