Zone WLB · Küssnacht (SZ)
Schwyz · BFS 1331 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen
Die Zone WLB in Küssnacht (SZ) (Schwyz) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 5.5 m, Firsthöhe ≤ 7 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.2, Gebäudelänge ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
- Baukontrollen-Meldeblatt
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Behandlungsfrist: Öffentliche Auflage des Baugesuchs während 20 Tagen; Beschwerde an den Regierungsrat innert 20 Tagen ab Zustellung der kommunalen Baubewilligung.
- Gebühren: Die kantonalen Bewilligungen werden der Gemeinde gegen Verrechnung der Gebühren zugestellt; die Gemeinde stellt dem Gesuchsteller die Gebühren in Rechnung. Keine Beträge publiziert.
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt / Abteilung Planung, Umwelt und Verkehr
- 041 854 02 30
- bauamt@kuessnacht.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Küssnacht (SZ), in denen «WLB» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 52BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 20
Zoneneinteilung Das Bezirksgebiet wird in folgende Zonen eingeteilt: A) Bauzonen - Kernzonen Zentrumszonen Landhauszonen Wohnzone mit niedriger Ausnutzung Wohnzone mit mittlerer Ausnutzung Wohnzone mit drei Geschossen Wohnzone mit vier Geschossen Wohnzonen mit Etappierungspflicht Wohn- und Gewerbezonen Gewerbezone Gewerbezone BAER-LGK lndustriezone Ablagerungszone K I, K II Z I, Z II WL, WLB W2A W2B W3 W4 WE1 WG3, WG4 G G B/LGK I AZ DZ c K Oe Sp Z GZ GPZ ZMB Deponiezone Campingzone Unterbi:irgiswil Kurzone Zone fUr offentliche Bauten und Anlagen Zone fUr Sport- und Erholungsanlagen Grunzone Golfzone Zone Missionshaus Bethlehem B) Landwirtschaftszone Lw C) Schutzzonen und geschlitzte Objekte - Naturschutzzone - Wasserschutzzone - Schutzobjekte - Schutzzone historischer und kultureller Slatten NS wz so HK D) Obrige Zonen - ubriges Gemeindegebiet - Reservegebiet (orientierender Planinhalt) OG R X:\RP\390 Kilssnacht am Rigi\02 OP\Aahus\050126-Baureglemenl~ Vorpriifung2.doc 21 A. Bauzonen 1. Kernzonen
a)Kernzonenpliine
Art. 70BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 26
1Die geschlossene Bauweise is! im Rahmen von Gestaltungsplanen gestattet. 2Es gelten die folgenden Oberbauungsmasse: Z I Z II - Ausnutzungsziffer: davon fOr Wohnen mindestens ein Viertel, maximal drei Viertel 1.2 0. 7 Vollgeschosszahl: 5 4 Das oberste Vollgeschoss hat innerhalb der Dachschrage zu liegen. 5. Wohnzonen und Wohn- und Gewerbezonen
a)Landhauszone WLB
Art. 71BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 26
1Die Landhauszone (WLB) ist fOr Einfamilienhauser bestimmt. Es gelten die folgenden Oberbauungsmasse: - Ausnutzungsziffer: 0.20 (gilt unter Vorbehalt der Einhaltung des Gewasserabstandes) - Gebaudelange: 20.00 m - Gebaudehiihe: 5.50 m - Firsthiihe: 7.00 m 2Umgebung und Uferbereich sind miiglichst na!Orlich zu gestalten und zu bepflanzen. Bei baulichen Massnahmen is! ein Umgebungsplan einzureichen, der die wesentlichsten Bepflanzungselemente verbindlich festhalt.
b)Landhauszone WL
Art. 113BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 41
1Die Ausnutzungsziffer kann bei Gestaltungspliinen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens in allen Zonen, ausgenommen in der Zone WL und WLB, zusatzlich zum Bonus von 0.05 gemiiss Art. 115 Abs. 2 Bst. a um weitere 0,05 erhiiht werden, sofern aile Kriterien von Art.114 erfOIIt sind und wenn ein Anteil von mindestens 20 % der zu Wohnzwecken bestimmten Bruttogeschossflache fOr den preisgunstigen Wohnungsbau reserviert wird. 2Die Anforderungen des preisgunstigen Wohnungsbaus sind erflillt, wenn sich der Bauherr fOr die Erstellung, die Vermietung oder den Verkauf von Wohnraum zur Einhaltung der Vorschriften des Wohn- und Eigentumsfiirderungsgesetzes (WEG) vom 4. Oktober 197 4 verpflichtet und die Zusicherung von Bundeshilfe vorliegt. Der Bezirksrat kann andere Finanzierungsmodelle bewilligen, sofern diese eine dem WEG mindestens gleichwertige Verbilligung gewahrleisten. 3Der Bezirksrat kann mit den Baugesuchsunterlagen einen Mietzinsplan verlangen und diesen fOr verbindlich erklihen.
4Die Mindestbruttogeschossflache nach Abs. 1 darf bei Mietwohnungen wahrend mindestens 25 Jahren nicht zweckentfremdet werden. Das Zweckentfremdungsverbot wird als iiffentlichrechtliche Eigentumsbeschrankung im Grundbuch angemerkt. Die Anmerkung darf nur mit Zustimmung des Bezirksrates geliischt werden. VI. Gestaltungsplan
Art. 115BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 42
2. Abweichungen gegeni.iber der Grundordnung 11m Gestaltungsplan kann innerhalb des Gestaltungsplangebietes von den Bauvorschriften des Kantons und den Vorschriften dieses Reglements abgewichen warden. Die Durchmischung der Nutzung ist zulassig, sofern Zweck und Charakter der betreffenden Zone grundsatzlich gewahrt bleiben.
2Je nach dem Masse, in dem die Kriterien nach Art. 114 erfUIIt sind, kann der Bezirksrat namentlich folgende Ausnahmen von den Zonenvorschriften bewilligen:
a)Erhohung der Ausnutzungsziffer in allen Zonen um hochstens 0.05 und der Oberbauungsziffer in der Gewerbezone auf hochstens 60 %,
b)Vergrosserung der Gebaude- und Firsthohen sowie der Geschosszahlen, ausgenommen in den Zonen WL und WLB (Ausnahmen im Sinne von Art. 50 sind jedoch zulassig),
c)Vergrosserung der Gebaudelangen,
d)Reduktion der internen Grenz- und Gebaudeabstande,
e)freies Verteilen der Gebaude-Nutzflachen, des Gewerbeanteils und der Garagenflachen.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.2 | Art. 71, S. 26 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 20 m | Art. 71, S. 26 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 5.5 m | Art. 71, S. 26 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 7 m | Art. 71, S. 26 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Küssnacht (SZ) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone WLB
Was gilt in der Zone WLB in Küssnacht (SZ)?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WLB sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Küssnacht (SZ)?
Wo reiche ich das Baugesuch in Küssnacht (SZ) ein?
Wo steht die Zone WLB in der BZO Küssnacht (SZ)?
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