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Art. 66
BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 25 · Original-PDF
1Entla~g d~r Oberdorfstrasse und sildwestlich der Bahnhofstrasse gilt die Einzelbauweise gemass der bestehenden Bebauung. Maximal 2-geschossige Zwischenbauten sind in der Form von zurilckversetzten Verbindungsbauten gestattet. Diese Gebiete sind im Zonenplan speziell bezeichnet. 21m ilbrigen Gebiet ist die geschlossene Bauweise erlaubt.
c)Oberbauungsmasse
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.