Zone Kernzone I · Küssnacht (SZ)
Schwyz · BFS 1331 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen
Die Zone Kernzone I in Küssnacht (SZ) (Schwyz) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
- Baukontrollen-Meldeblatt
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Behandlungsfrist: Öffentliche Auflage des Baugesuchs während 20 Tagen; Beschwerde an den Regierungsrat innert 20 Tagen ab Zustellung der kommunalen Baubewilligung.
- Gebühren: Die kantonalen Bewilligungen werden der Gemeinde gegen Verrechnung der Gebühren zugestellt; die Gemeinde stellt dem Gesuchsteller die Gebühren in Rechnung. Keine Beträge publiziert.
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt / Abteilung Planung, Umwelt und Verkehr
- 041 854 02 30
- bauamt@kuessnacht.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Küssnacht (SZ), in denen «Kernzone I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 56BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 22
2. Kernzone I
a)ortsbauliche Einordnung und Gestaltungsplanpflicht 1Neubauten und Umbauten sowie Fassadenrenovationen haben sich in Stellung, Grosse, Gestaltung, Bauabstanden, Baumaterial und Massstablichkeit dem bestehenden Ortsbild anzupassen. Das Ortsbildinventar ist als massgebliche Richtlinie zu beachten. 2F0r die in den Kernzonenplanen bezeichneten Gebiete besteht Gestaltungsplanpflicht. Diese gilt auch dann, wenn die Minimalflache von 1 '500 m2 gemi:iss Art. 8 nicht erreicht wird. Die Gestaltungsplane sollen die etappenweise Realisierung von Neubauten im Rahmen eines qualitativ hochstehenden Gesamtkonzeptes gewahrleisten. 3Renovationen und Erneuerungen an bestehenden Bauten sind ohne Gestaltungsplan gestattet. 41nnerhalb des Gestaltungsplangebietes "Adlergarten/Reformierte Kirchgemeinde" durfen nur Hauser mit maximal
3Vollgeschossen (inklusive Dachgeschoss) erstellt werden.
Art. 59BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 23
11n lmmensee sind in der Kernzone I weitere Bauten nur zuliissig, wo dies ausdri.icklich im Kernzonenplan bezeichnet ist. Die Bauten haben sich in Form und Erscheinung gut ins traditionelle Ortsbild einzufi.igen. 2Die ungefiihre Lage fi.ir Neubauten ergibt sich durch die im Kernzonenplan dargestellte Kreissignatur. Die maximale Gebiiudegrundfliiche ist durch die Masszahl innerhalb der Kreissignatur verbindlich festgelegt. 3Fiir das Gestaltungsplangebiet "Hofmatt" gilt die im Kernzonenplan eingetragene Gebiiudegrundfliiche. Sie ist in Anlehnung an die bestehende Bebauung auf einzelne Baukorper zu verteilen.
e)Weitere Bauten in Kiissnacht und Merlischachen
Art. 60BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 23
11n Ki.issnacht und Merlischachen sind in der Kernzone I nebst den Bauten A und B weitere Bauten gestattet. In der Kernzone Merlischachen sind aile Gebiiude liings der westlichen Strassenseite in der iiberlieferten Bauweise zu erhalten oder wiederherzustellen. 2Sie miissen sich harmonisch ins Gesamtbild einordnen und diirfen Freifliichen und Pliitze nicht ungebi.ihrend beeintriichtigen. 3Sie konnen mit Bauten der Klassierung A und B verbunden werden, wenn die schi.itzenswerten Objekte in ihrer iiusseren Erscheinung nicht beeintriichtigt werden.
f)Oberbauungsmasse
Art. 64BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 24
i)Ausnutzung Das gemass den Vorschriften der Kernzone I zulassige Gebaudevolumen ist voll ausnutzbar.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 56, S. 22 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Küssnacht (SZ) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Kernzone I
Was gilt in der Zone Kernzone I in Küssnacht (SZ)?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Kernzone I sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Küssnacht (SZ)?
Wo reiche ich das Baugesuch in Küssnacht (SZ) ein?
Wo steht die Zone Kernzone I in der BZO Küssnacht (SZ)?
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