Zone Kernzone I · Küssnacht (SZ)

Schwyz · BFS 1331 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen

Hinweis: Gesamtrevision der Nutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) am 14. Juni 2026 von den Stimmberechtigten angenommen (Quelle: https://www.kuessnacht.ch/fokus/raumplanung_bezirk/gesamtrevision-nutzungsplanung.html/271). Zudem ist neben der elektronischen Eingabe weiterhin das Einreichen zweier Papierdossiers nötig, solange die Rechtsgrundlage für elektronische Unterschriften fehlt.

Die Zone Kernzone I in Küssnacht (SZ) (Schwyz) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis
  • Baukontrollen-Meldeblatt

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
  • Behandlungsfrist: Öffentliche Auflage des Baugesuchs während 20 Tagen; Beschwerde an den Regierungsrat innert 20 Tagen ab Zustellung der kommunalen Baubewilligung.
  • Gebühren: Die kantonalen Bewilligungen werden der Gemeinde gegen Verrechnung der Gebühren zugestellt; die Gemeinde stellt dem Gesuchsteller die Gebühren in Rechnung. Keine Beträge publiziert.
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Küssnacht (SZ), in denen «Kernzone I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 56BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 22

2. Kernzone I

a)ortsbauliche Einordnung und Gestaltungsplanpflicht 1Neubauten und Umbauten sowie Fassadenrenovationen haben sich in Stellung, Grosse, Gestaltung, Bauabstanden, Baumaterial und Massstablichkeit dem bestehenden Ortsbild anzupassen. Das Ortsbildinventar ist als massgebliche Richtlinie zu beachten. 2F0r die in den Kernzonenplanen bezeichneten Gebiete besteht Gestaltungsplanpflicht. Diese gilt auch dann, wenn die Minimalflache von 1 '500 m2 gemi:iss Art. 8 nicht erreicht wird. Die Gestaltungsplane sollen die etappenweise Realisierung von Neubauten im Rahmen eines qualitativ hochstehenden Gesamtkonzeptes gewahrleisten. 3Renovationen und Erneuerungen an bestehenden Bauten sind ohne Gestaltungsplan gestattet. 41nnerhalb des Gestaltungsplangebietes "Adlergarten/Reformierte Kirchgemeinde" durfen nur Hauser mit maximal

3Vollgeschossen (inklusive Dachgeschoss) erstellt werden.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 59BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 23

11n lmmensee sind in der Kernzone I weitere Bauten nur zuliissig, wo dies ausdri.icklich im Kernzonenplan bezeichnet ist. Die Bauten haben sich in Form und Erscheinung gut ins traditionelle Ortsbild einzufi.igen. 2Die ungefiihre Lage fi.ir Neubauten ergibt sich durch die im Kernzonenplan dargestellte Kreissignatur. Die maximale Gebiiudegrundfliiche ist durch die Masszahl innerhalb der Kreissignatur verbindlich festgelegt. 3Fiir das Gestaltungsplangebiet "Hofmatt" gilt die im Kernzonenplan eingetragene Gebiiudegrundfliiche. Sie ist in Anlehnung an die bestehende Bebauung auf einzelne Baukorper zu verteilen.

e)Weitere Bauten in Kiissnacht und Merlischachen

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 60BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 23

11n Ki.issnacht und Merlischachen sind in der Kernzone I nebst den Bauten A und B weitere Bauten gestattet. In der Kernzone Merlischachen sind aile Gebiiude liings der westlichen Strassenseite in der iiberlieferten Bauweise zu erhalten oder wiederherzustellen. 2Sie miissen sich harmonisch ins Gesamtbild einordnen und diirfen Freifliichen und Pliitze nicht ungebi.ihrend beeintriichtigen. 3Sie konnen mit Bauten der Klassierung A und B verbunden werden, wenn die schi.itzenswerten Objekte in ihrer iiusseren Erscheinung nicht beeintriichtigt werden.

f)Oberbauungsmasse

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 64BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 24

i)Ausnutzung Das gemass den Vorschriften der Kernzone I zulassige Gebaudevolumen ist voll ausnutzbar.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 56, S. 220.75

Extrahiert aus der BZO Küssnacht (SZ) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Kernzone I

Was gilt in der Zone Kernzone I in Küssnacht (SZ)?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Küssnacht (SZ) erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Kernzone I sein?
Laut BZO Küssnacht (SZ): Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Küssnacht (SZ)?
17 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Küssnacht (SZ) ein?
Baugesuche in Küssnacht (SZ) laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Bauamt / Abteilung Planung, Umwelt und Verkehr, Seeplatz 2/3, Postfach 176, 6403 Küssnacht am Rigi. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Kernzone I in der BZO Küssnacht (SZ)?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Küssnacht (SZ) erwähnen die Zone Kernzone I namentlich, darunter Art. 56, Art. 59, Art. 60. BZO Küssnacht (SZ) lesen →

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