Kriens
Grünflächenziffer in Kriens
Die Grünflächenziffer ist in Kriens in 4 von 22 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 20 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 19 der Bau- und Zonenordnung.
Die Grünflächenziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie sichert einen Mindestanteil unversiegelter Fläche.
| Zone | Grünflächenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ar-A | ≥ 20 % | Art. 19, S. 9 |
| Ar-A-EZ | ≥ 20 | Art. 12, S. 8 |
| Ar-B | ≥ 20 % | Art. 19, S. 9 |
| Ar-C | ≥ 20 % | Art. 19, S. 9 |
Extrahiert aus der BZO Kriens (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 19 im Wortlaut, Seite 9
Art. 19 Ergänzungen zu Art. 7 Tab. Grundmasse Bauzonen a Untersagt ist eine Nutzung durch das Sex-Gewerbe. b Aufstufung gemäss Zonenplan. c In dem im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiet dürfen keine Gebäudeteile die Höhe von 508 m.ü. Meer überragen. d Massgebend für das zulässige Bauvolumen (Bestand und Ersatz) ist das beim Inkraft- treten dieses Reglements bestehende Bauvolumen. Bei rechtsgültigen Gestaltungs- und Bebauungsplänen ist das im Rahmen dieser Nutzungspläne festgelegte zulässige Bauvolumen, jedoch mindestens das heute bestehende Bauvolumen, massgebend. e AZ max. 0.70 resp. 0.75 / davon für Wohnen 0.60 f nicht gestattet sind umschlags- und transportorientierte Nutzungen. g In der WAr-B entlang der Luzerner- und Obernauerstrasse kann die zulässige Ausnüt- zungsziffer überschritten und die anrechenbare Geschossfläche soweit erhöht wer- den, dass für Wohnen und Arbeiten mindestens vier nutzbare Geschosse realisierbar sind. h Mit Gestaltungsplanpflicht; von den Massen in der obigen Tabelle darf im Rahmen des Gestaltungsplanes nicht abgewichen werden. i Wohnungen sind unter besonderer Beachtung der Lärmschutzanforderungen gestat- tet. j Im Rahmen von Bebauungsplänen kann der Einwohnerrat die Massvorschriften betr. Fassadenhöhe unabhängig der Zonenvorschriften neu festlegen. k Ausnahme Hochhäuser gemäss Art. 11 l Für die Arbeitszonen Ar-A, Ar-B, Ar-C beträgt die Grünflächenziffer mind. 0.20. Bei Änderungen von bestehenden Bauten oder bereits versiegelten Flächen kann der Stadtrat Ausnahmen gestatten. Die Details legt der Stadtrat in einer Verordnung fest. m Maximale Fassadenhöhe für die Zone Ar-A Blattig: 594.50 m.ü.M. und maximale Aus- nützungsziffer 0.45 n In den Arbeitszonen Ar-A, Ar-B und Ar-C sind im Zusammenhang mit Schul- und Aus- bildungsinstituten Wohnmöglichkeiten für Auszubildende zulässig, soweit diese die Lärmschutzanforderungen für Wohnungen erfüllen und Betriebe auf Nachbargrundstü- cken in ihren Tätigkeiten nicht eingeschränkt werden. o Arbeitszone Eichhof ES IV p Mit Ausnahme von betriebsnotwendigem Wohnen sind Kleinwohnungen / Studios bis maximal 60 m2 aGF für lizenzierte Sportler, Sportfunktionäre, Studierende und Auszu- bildende zulässig. q Zulässig sind Nutzungen aus folgenden Bereichen: Sport, Freizeit, Gesundheit, Gast- ronomie, Beherbergung, Bildung, Jugend. Der Sportbetrieb darf nicht eingeschränkt sein. Nicht zulässig sind Verkaufsnutzungen, die keinen Zusammenhang mit dem Sta- dionbetrieb haben. r Zuweisung gemäss Zonenplan s Grundstücksfläche Nr. 73 = 67'291 m2, aGF = 92'205 m2, somit AZ = 1.37 (entspricht 115 %), AZ 100 % = 1.19 t Im Bereich 55.0 m ab Vorderschlundstrasse gilt eine talseitige Fassadenhöhe von 19.50 m. u Die talseitige Fassadenhöhe erhöht sich um das entsprechende Mass für die Zu- und Wegfahrten von Einstellhallen. v Die im Zonenplan eingezeichneten öffentlichen Spielplätze und Freizeitanlagen (ge- mäss Anhang A und B zu Art. 7) sind zu erhalten. Bei Aufhebung einer solchen Fläche ist für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen. w Die im Zonenplan eingetragenen Familiengärten (gemäss Anhang A und B zu Art. 7) sind zu erhalten und neue Familiengärten sind, wo dies möglich ist, neu zu erstellen. Bei Aufhebung von Familiengärten auf öffentlichem Grund ist für einen bedarfsgerech- ten Ersatz zu sorgen. Seite 9/38 Stadt Kriens Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch x Der Stadtrat regelt bei Perimetern mit mehreren Grundstücken in einer Verordnung, wie die anrechenbaren Geschossflächen auf die berechtigten Grundstücke dieses Pe- rimeters aufgrund der Erhöhung der Ausnützungsziffer verteilt werden. y Im Gestaltungsplanpflichtgebiet Ober Sackweid, Parzelle 3106 sind mindestens 2/3 der realisierten anrechenbaren Geschossfläche (AGF) als gemeinnütziger Wohnraum zu er- stellen.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Grünflächenziffer in Kriens?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 20 %, festgelegt in 4 von 22 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Grünflächenziffer in der Bauordnung Kriens?
Meist in Art. 19 der Bau- und Zonenordnung Kriens, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.