Kriens
Kleiner Grenzabstand in Kriens
Der kleine Grenzabstand ist in Kriens in 4 von 22 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 8 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 34 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ar-A | ≥ 8 m | Art. 34, S. 20 |
| Ar-A-EZ | ≥ 8 m | Art. 34, S. 20 |
| Ar-B | ≥ 8 m | Art. 34, S. 20 |
| Ar-C | ≥ 8 m | Art. 34, S. 20 |
Extrahiert aus der BZO Kriens (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Kriens?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 8 m, festgelegt in 4 von 22 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Kriens?
Meist in Art. 34 der Bau- und Zonenordnung Kriens, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.