Zone Strukturerhaltungszone · Kreuzlingen
Thurgau · BFS 4671 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone Strukturerhaltungszone in Kreuzlingen (Thurgau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (Katasterplan)
- Grundrisse aller Geschosse 1:100
- Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
- Projektplan der Umgebungsgestaltung
- Kanalisationseingabe (Entwässerung)
- Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
- Situationsplan vom Nachführungsgeometer Wälli AG Ingenieure
- Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
- Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
- Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
- Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
- Energietechnischer Nachweis (ENV)
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Erhöhte Exemplarzahl: mindestens 4-fach, ausserhalb Bauzonen 6-fach
- Zusätzliches komplettes Dossier für Energie Kreuzlingen (EnK)
- Kommunaler «Anhang zum Baugesuchsformular»
- Formvorschriften: lose, weisses A4/A3-Papier, Pläne max. A0, Barcode-Formulare
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Kreuzlingen, in denen «Strukturerhaltungszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 6
Zoneneinteilung mit Empfindlichkeitsstufen Das Gemeindegebiet ist im Zonenplan der Stadt Kreuzlingen in folgende Nutzungszonen eingeteilt:
a.Bauzonen
ES
–Wohnzonen W50, W80, W105, W135 II
–Dorfzone D III
–Wohn- und Arbeitszonen WA80, WA105, WA135, WA145 III
–Zentrumszone Z III
–Arbeitszone Gewerbe AG III
–Arbeitszone Industrie AI IV
–Zone für öffentliche Bauten und oeBA II Anlagen
–Erholungs- und Freizeitzone EF III
–Campingzone C II
–Kleingartenzone KG II
–Freihaltezone FH II
–Spezialbauzone Brunnegg SpB III
b.Landwirtschaftszone
ES
–Landwirtschaftszone L III
c.Schutzzonen
ES
–Landschaftsschutzzone Ls III
–Naturschutzzone Ns II
d.Weitere Zonen
ES
–Deponiezone Typ A Dep A III
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e.Überlagernde Zonen
–Zone für archäologische Funde Arch
–Ortsbild- und UmgebungsschutzUmg zone
–Strukturerhaltungszone Se
–Zone mit Gestaltungsplanpflicht GP
–Gefahrenzone Gef
–Gebiete mit Lärmvorbelastung LV
–Zone für höhere Häuser höH
–Hochhauszone HH
f.Weiterer allgemeinverbindlicher Inhalt1
–Abgrenzung Wald – Bauzone AWB
1Änderung gemäss DBU-Entscheid Nr. 57 vom 14. Dezember 2024
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Art. 23BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 14
Strukturerhaltungszone 1 Die Strukturerhaltungszone bezweckt die Erhaltung der für das Orts-, Quartier- und Strassenbild wesentlichen Strukturelemente. Bauten, Anlagen sowie die Freiräume haben sich besonders sorgfältig in ihre Umgebung einzugliedern, sodass eine gute Gesamtwirkung entsteht.
Seite 10 2 In der Strukturerhaltungszone ist eine Grünflächenziffer von mindestens 0.50 einzuhalten. 3 In der Strukturerhaltungszone gilt die offene Bauweise. Wenn sich die Nachbarn ein gegenseitiges Grenzbaurecht einräumen, ist der Zusammenbau gestattet; vorbehalten bleibt die Bewilligung der zuständigen Gemeindebehörde gemäss § 77 PBG. Reihenhausbauten sind bis zur maximalen Gebäudelänge zulässig. 4 Die folgenden, in lit. a – e aufgeführten wesentlichen Elemente der Strukturerhaltungszone dürfen nur verändert oder entfernt werden, wenn auch damit eine besonders sorgfältige Eingliederung der Bauten und Anlagen in das Orts-, Quartier- und Strassenbild gewährleistet bleibt:
a.quartiertypische Strassenausbildung;
b.hoher Anteil an Grünflächen entlang der öffentlichen Strassen zwischen Strassenrand und zugewandter Gebäudefassade. Auf unbebauten Grundstücken oder Grundstücksteilen ist der Erhalt der Grünflächen im Bereich von 5.00 m ab Strassenrand auf den jeweiligen Parzellen zu prüfen;
c.Sockelmauern, Zäune, Gartentore und geschnittene Hecken entlang von öffentlichen Strassen oder Wegen;
d.klar ausgebildete Böschungen entlang von öffentlichen Strassen oder Wegen;
e.markante Einzelbäume oder Baumgruppen mit einer Wuchshöhe von mehr als 10 …
Art. 33BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 19
Grenzabstände Bepflanzungen 1 Sträucher, Hecken, Lebhäge und ähnliche Pflanzungen bis zu einer maximalen Höhe von 1.20 m dürfen an die Grenze gepflanzt werden. Höhere Pflanzungen haben als Mindestabstand die Hälfte ihrer Höhe einzuhalten.
Seite 15 2 Bäume mit einer Höhe bis 6.00 m haben als Grenzabstand ab Stammmitte die Hälfte ihrer Höhe einzuhalten. Höhere Bäume haben einen Grenzabstand von mind. 3.00 m einzuhalten. 3 Für geschützte Naturobjekte gemäss dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHG) gelten die minimalen Grenzabstände gemäss Art. 33 Abs. 1 und 2 BauR nicht. Diese können den ordentlichen Grenzabstand für Bepflanzungen unterschreiten. 4 In der Strukturerhaltungszone haben zu erhaltende markante Einzelbäume und Baumgruppen im Sinne von Art. 23 Abs. 4 lit. e BauR keinen Grenzabstand einzuhalten. Zu erhaltende Hecken im Sinne von Art. 23 Abs. 4 lit. c BauR dürfen eine maximale Höhe von 2.00 m aufweisen, auch wenn sie an die Grenze gepflanzt wurden. Höhere Hecken müssen zurückgeschnitten werden, sofern sie nicht den Mindestabstand ihrer halben Höhe einhalten. 5 Die Grenzabstände nach Art. 33 Abs. 1 bis 4 BauR gelten vorbehältlich der Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG) betreffend die Einhaltung des Sichtzonenbereichs, sowie der kantonalen Abstandsvorschriften. 3.2 Ausstattung
Art. 35BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 20
Parkierung für Fahrzeuge 1 Der Parkierungsbedarf ist unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Norm zu bestimmen. Soweit die VSS-Normen auf die Bruttogeschossfläche abstellen, ist an deren Stelle die Hauptnutzfläche der jeweils gültigen SIA-Norm 416 zu berücksichtigen. 2 Bei Wohnnutzungen kann in Abweichung zu Abs. 1 die Anzahl von Pflichtparkfeldern für Bewohner in Abhängigkeit der ÖV-Güteklassen (Berechnungsmethodik gemäss Bundesamt für Raumentwicklung ARE), wie folgt reduziert werden:
a.ÖV-Güteklasse A: bis zu 50 %
b.ÖV-Güteklasse B: bis zu 40 %
c.ÖV-Güteklasse C: bis zu 20 %
Seite 16 3 Die Parkierung ist ab zehn Parkfeldern sowohl bei Neubauten als auch bei wesentlichen Erweiterungen von bestehenden Bauten in unterirdische Bauten, Unterniveaubauten oder vollständig in Gebäude integrierten Parkierungsanlagen zu erstellen. Davon ausgenommen sind Besucher- und Kundenparkfelder. 4 Bei Neubauten oder wesentlichen Erweiterungen von Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäften mit mehr als 500 m2 publikumsaktiver Fläche ist die Parkierung in unterirdischen Bauten, in Unterniveaubauten oder vollständig in das Gebäude integriert zu erstellen. 5 Die Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen ist unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Norm zu bestimmen. 6 Grundstückszufahrten sind auf einer Tiefe von mindestens 5.00 m, rechtwinklig gemessen ab der Grenze der Strassenparzelle, so zu befestigen, dass eine Verschmutzung des öffentlichen Raums vermieden wird. 7 Parkfelder für Besucher sind allgemein zugänglic …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grünflächenziffer | ≥ 50 % | Art. 23, S. 14 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Kreuzlingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Strukturerhaltungszone
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Kreuzlingen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Kreuzlingen ein?
Wo steht die Zone Strukturerhaltungszone in der BZO Kreuzlingen?
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