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Art. 23 · Ausnützungsziffer, Begriff

BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 24 · Original-PDF

23 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl

1Die Industriezone ist für höchstens stark störende Industrie- und Gewerbebetriebe bestimmt.

2Es sind nur betrieblich an den Standort gebundene Wohnungen gestattet. Sie müssen sich möglichst im obersten Geschoss der Bauten befinden. In der Industriezone Schönenbuch sind keine Wohnungen gestattet.

3Für technisch bedingte Bauten und Gebäudeteile (wie Kamine, Liftbauten, Silos usw.) kann die Bewilligungsbehörde gegenüber der Tabelle der Grundmasse abweichende Masse gestatten, sofern das Ortsund Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird.

4Im Bereich der im Zonenplan festgelegten Baubeschränkung bleiben die Vorschriften der Eidgenössischen Starkstromverordnung und der gestützt darauf erlassenen Auflagen des Eidg. Starkstrominspektorates vorbehalten.

5Baugesuche innerhalb des AlpTransit-Perimeters bedürfen der Genehmigung der SBB (Art. 18b Eisenbahngesetz). Vorbehalten bleiben ferner für die im Zonenplan dargestellte Grundwasserschutzzone "Stegmatt" die diesbezüglich geltenden Schutzvorschriften.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.