Zone K · Hünenberg

Zug · BFS 1703 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Die Zone K (Kernzone) in Hünenberg (Zug) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 3.5 m, Firsthöhe ≤ 14.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.66, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Auszug aus dem Plan des Grundbuchs (Situationsplan)
  • Projektpläne mindestens 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte, Dachaufsicht)
  • Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungspläne samt Strassenplänen
  • Terrainverlauf, Höhenkoten, Fixpunkte und Niveaulinien
  • Ausmasse, Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen, Zweckbestimmung der Räume
  • Baugespann / Profile vor der Publikation
  • Planbeilagen 3-fach (ausserhalb Bauzonen 4-fach), zusätzlich als PDF, datiert
Schriftliche Unterlagen
  • Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular
  • Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden
  • Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4
  • Berechnung der Nutzungsziffern
  • Formulare zu Umweltrecht, Energierecht und Brandschutz
  • Digitale Eingabe über cymo ebau mit ZUGLOGIN (nur natürliche Personen)
  • 3 Papierexemplare inkl. handunterschriebener Eingabequittung
  • Gebühren gemäss kommunaler Gebührenordnung (Anhang 4)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Hünenberg, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 5

Zweck

1Die Vorschriften der Bauordnung gelten für alle Bauten und Anlagen sowie deren Nutzung.

2Die Bauordnung gilt für das gesamte Gemeindegebiet.

Zur Vorbereitung der Geschäfte bestimmt der Gemeinderat beratende Kommissionen. Gemeinderat und beratende Kommissionen können beratende Fachleute, kantonale Kommissionen und Amtsstellen beiziehen.

2. Kantonale Pläne und Bauvorschriften

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Art. 5BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 6

Gemeindlicher Richtplan / Quartiergestaltungsplan

1Der gemeindliche Richtplan gibt darüber Aufschluss, wie sich die Gemeinde räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindlich Ziele fest, insbesondere für die  räumliche Entwicklung der Siedlungs-, Landwirtschafts-, Landschafts- und Schutzgebiete;  Erneuerung von Siedlungen;  Erschliessung samt Erschliessungsprogramm;  Standorte für öffentliche Bauten und Anlagen, Aussichtspunkte, Naturobjekte, Denkmäler und Naherholungsgebiete.

2Der Gemeinderat erlässt den Richtplan und führt ihn als Ganzes nach.

3Für die bauliche Entwicklung eines Gebietes können Quartiergestaltungspläne erlassen werden, namentlich für die Ausarbeitung von Bebauungsplänen sowie als Grundlage zur Beurteilung von Arealbebauungen. Quartiergestaltungsplan

2 Einwohnergemeinde Hünenberg Bauordnung 3.2 Allgemeine Bauvorschriften

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Art. 13BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 10

Einordnung

1Gebäude müssen sich hinsichtlich Grösse, Lage, Gestaltung und Oberfläche des Baukörpers sowie dessen Aussenraums so in die Umgebung einordnen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht.

2Bauten, Anlagen, Anschriften, Farbgebungen, Antennen und Reklamen dürfen insbesondere Landschaften sowie Orts-, Quartier- und Strassenbilder nicht erheblich beeinträchtigen.

3In der Baubewilligung können Nebenbestimmungen aufgenommen werden, welche die Gestaltung betreffen.

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Art. 16BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 11

Wohn- und Arbeitszone Rothus WA

BezeichnungAbkürzungVollgeschosszahl (§ 7 V PBG)WohnenNicht störende Gewerbe- und DienstleistungsbetriebeMässig störende Gewerbe- und DienstleistungsbetriebeStark störende BetriebeBauweise (EFH = Einfamili- enhaus, DEFH = Doppelein- …EmpfindlichkeitsstufeAusnützungsziffer (AZ gemäss §§ 15 und 16 V PBG)Baumassenziffer (BZ gemäss § 20 V PBG)Freiflächenziffer (FZ gemäss § 21 V PBG) in %Gebäudelänge in m (gemäss § 10 V PBG)Geschosshöhe in m (§ 26 BO)Firsthöhe in m (§ 13V PBG)klein Grenzabstand in m (§ 27 BO) gross
Wohnzone 1 1W11XX--EFH, DEFH, Zwei-FHII0.20---3.07.0510
W 1 Dersbach- und Seemattstrasse1W11XX--EFH, DEFH, Zwei-FHII0.20---3.07.0710
Wohnzone 2aW2a22XX--EFH, DEFH, Zwei-FH, REFHII0.35--353.07.557
Wohnzone 2b 1W2b2XX--frei, ohne MFHII/III30.35--353.09.057
Wohnzone 3W33XX--freiII0.45-65353.013.057
Wohnzone 4W44XX--freiII0.55-65353.014.5510
Wohn- und Arbeits- zoneWA3XXXfreiIII0.45---3.513.057
Wohn- und Arbeits- zone RothusWA Rothus3XXXfreiIII-2.750-3.513.057
Kernzone 1K4XXXfreiIII0.66 +0.044---3.514.557
Kernzone 2K2§ 19XXX-freiIII§ 1957
Arbeitszone AAA-§ 20 Abs. 2 PBGXX-freiIII-3.550553.5/ 4.510.5 +357
Arbeitszone B5AB-XX-freiIII-2.750553.5/ 4.57+357
Arbeitszone CAC-XXXfreiIV-4.435-3.5/ 4.512 +365-
Arbeitszone DAD-X7X6X6freiIV-4.835-3.5/ 4.5-5-
Bauzone mit speziel- len Vorschriften LangrütiSLvgl. § 18 BO: Zone LangrütiIIIvgl. § 18 BO: Zone Langrüti
Zone des öffentli- chen Interesses für Bauten und Anlagen (Bauzone)OeIBFür öffentliche Bauten und AnlagenII/III3Wird vom Gemeinderat festgelegtZu Grundstücken in angrenzenden Zonen müssen die Grenz- und Gebäudeabstände dieser Zonen eingehal- ten werden
Zone des öffentli- chen Interesses für Erholung und Frei- haltung (ausserhalb der Bauzone)OeIFFür Frei-, Grün- und Erholungsflächen. Es dürfen nur kleinere Bauten und Anlagen erstellt werden, welche für die Nutzung erforderlich sind.II
Übrige ZoneÜZWird vom Gemeinderat festgelegtIIIWird vom Gemeinderat festgelegt
LandwirtschaftszoneLZuständig: KantonIIIZuständig: Kanton55

Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 26BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 18

Geschosshöhe

12 z.B. Galerien, Lufträume, Liftschächte, Treppenhäuser und dergleichen

14 Einwohnergemeinde Hünenberg Bauordnung

1Der grosse Grenzabstand ist von der Hausseite mit den Hauptwohnräumen, der kleine Grenzabstand von allen übrigen Hausseiten einzuhalten.

2Die Grenzabstände sind auch gegenüber Zonengrenzen einzuhalten.

3Grenzabstände können mit Zustimmung des Nachbarn oder bei Vorliegen eines entsprechenden Näher- oder Grenzbaurechtes verringert oder aufgehoben werden, sofern keine feuerpolizeilichen, wohnhygienischen oder anderen öffentlichen Interessen entgegenstehen und soweit der Gebäudeabstand nicht unterschritten wird.

4Steht das Attikageschoss näher als 1.50 m zur Fassade und nimmt es mit Ausnahme von Treppen- und Liftaufbauten mehr als einen Drittel der Fassadenlänge ein, so ist der Grenzabstand um 2.50 m zu erhöhen.

5Für Unterniveaubauten beträgt der Grenzabstand 1.00 m.

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Art. 40BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 24

Bedingungen und Auflagen

1Baurechtliche Entscheide können mit Bedingungen und Auflagen verknüpft werden. Die Bewilligung kann von einem Revers (Mehrwertrevers, Beseitigungsrevers und andere) abhängig gemacht werden.

2Wo nötig werden die Baugesuchsunterlagen den zuständigen kantonalen Stellen zur Einholung ihrer Stellungnahme übermittelt.

3Im Übrigen bestimmt der Gemeinderat den notwendigen Beizug von Fachleuten zur Prüfung der Baugesuche und Festlegung von Bedingungen und Auflagen bei Umweltschutz- und Energiefragen.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe IIIWohnen ✓Gewerbe nicht störend ✓Gewerbe mässig störend ✓Gewerbe stark störend –Bauweise: frei

Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 11). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 16, S. 110.90
Ausnützungsziffer≤ 0.66Art. 16, S. 110.85
Firsthöhe≤ 14.5 mArt. 16, S. 110.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 16, S. 110.90
Grenzabstand (gross)≥ 7 mArt. 16, S. 110.90
Gebäudehöhe≤ 3.5 mArt. 16, S. 110.85

Extrahiert aus der BZO Hünenberg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K

Was gilt in der Zone K in Hünenberg?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 3.5 m, Firsthöhe ≤ 14.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.66, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Hünenberg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K sein?
Laut BZO Hünenberg: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 3.5 m, Firsthöhe ≤ 14.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 7 m, nach der Bau- und Zonenordnung Hünenberg. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Hünenberg?
15 Pflichtunterlagen, darunter Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular, Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden, Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Hünenberg ein?
Baugesuche in Hünenberg laufen über cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare). Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Chamerstrasse 11, 6331 Hünenberg. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Hünenberg