Zone AB · Hünenberg
Zug · BFS 1703 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone AB (Arbeitszone B) in Hünenberg (Zug) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Firsthöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 55 m, Baumassenziffer ≤ 2.7 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Auszug aus dem Plan des Grundbuchs (Situationsplan)
- Projektpläne mindestens 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte, Dachaufsicht)
- Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungspläne samt Strassenplänen
- Terrainverlauf, Höhenkoten, Fixpunkte und Niveaulinien
- Ausmasse, Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen, Zweckbestimmung der Räume
- Baugespann / Profile vor der Publikation
- Planbeilagen 3-fach (ausserhalb Bauzonen 4-fach), zusätzlich als PDF, datiert
- Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular
- Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden
- Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4
- Berechnung der Nutzungsziffern
- Formulare zu Umweltrecht, Energierecht und Brandschutz
- Digitale Eingabe über cymo ebau mit ZUGLOGIN (nur natürliche Personen)
- 3 Papierexemplare inkl. handunterschriebener Eingabequittung
- Gebühren gemäss kommunaler Gebührenordnung (Anhang 4)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Planung
- 041 784 44 34
- bau-planung@huenenberg.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Hünenberg, in denen «AB» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 28
Ziel und Zweck
Mit den Sonderbauvorschriften werden in Abänderung bzw. Ergänzung der Bauordnung der Gemeinde Hünenberg folgende Planungsziele angestrebt: - Die Schaffung eines eigentlichen Dorfkerns unter Einbezug der bestehenden Bauten. - Die Erreichung eines ländlich-dörflichen Wohnens durch besondere Bestimmungen bezüglich Situierung und Ausmass der Bauten, Gliederung und Dachform, Baumaterialien und Farbgebung, Terrain- und Umgebungsgestaltung etc. sowie durch die Schaffung von Wohnstrassen, grösseren Grün- und Freiflächen und eines hauptsächlich unterirdischen Parkierungskonzeptes.
1Diese Vorschriften gelten für das im Zonenplan umbandete Dorfgebiet, ausgenommen der von § 19 Abs. 1 der Bauordnung bereits erfasste Bereich.
2Soweit besondere Vorschriften fehlen, kommen die Bestimmungen der Bauordnung Hünenberg zur Anwendung.
2. Planungsmittel
Art. 3BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 37
Bemessung
1Die Gebühr wird nach effektivem Aufwand verrechnet. Der Aufwand wird in einem Rapport festgehalten.
2Die Ansätze richten sich nach den Vorgaben des KBOB (Koordinationskonferenz der Bauund Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren) und werden jährlich neu angepasst: 15
Zeitmitteltarif (auf Basis von Honorar-Kategorie D):
CHF 133.— / Std.
15Änderung vom 20. Oktober 2015; in Kraft ab 1.1.2016
A 11 Einwohnergemeinde Hünenberg: Gebührenordnung
Anhang 4 Die Arbeiten umfassen insbesondere folgende Arbeiten:16
− Prüfen von Gesuchen − Ausfertigen von Einsprache- und Beschwerdeentscheiden. − Baukontrollen − Sekretariatsarbeiten wie z.B. Erfassen und Publikation der Gesuche etc.
3Für kleinere Bauvorhaben, wie z. B. Bauanzeigen, Bauanfragen und dergleichen, bei denen der Verwaltungsaufwand weniger als zwei Stunden beträgt, wird keine Gebühr erhoben. 16
Art. 5BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 38
Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt mit Inkrafttreten der Bauordnung 2004 in Kraft.
Hünenberg, 24. August 2005 Gemeinderat Hünenberg
Hans Gysin Guido Wetli
Präsident Schreiber
16Änderung vom 20. Oktober 2015; in Kraft ab 1.1.2016
A 12
Art. 16BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 11
Wohn- und Arbeitszone Rothus WA
| Bezeichnung | Abkürzung | Vollgeschosszahl (§ 7 V PBG) | Wohnen | Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe | Mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe | Stark störende Betriebe | Bauweise (EFH = Einfamili- enhaus, DEFH = Doppelein- … | Empfindlichkeitsstufe | Ausnützungsziffer (AZ gemäss §§ 15 und 16 V PBG) | Baumassenziffer (BZ gemäss § 20 V PBG) | Freiflächenziffer (FZ gemäss § 21 V PBG) in % | Gebäudelänge in m (gemäss § 10 V PBG) | Geschosshöhe in m (§ 26 BO) | Firsthöhe in m (§ 13V PBG) | klein Grenzabstand in m (§ 27 BO) gross | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wohnzone 1 1 | W1 | 1 | X | X | - | - | EFH, DEFH, Zwei-FH | II | 0.20 | - | - | - | 3.0 | 7.0 | 5 | 10 |
| W 1 Dersbach- und Seemattstrasse1 | W1 | 1 | X | X | - | - | EFH, DEFH, Zwei-FH | II | 0.20 | - | - | - | 3.0 | 7.0 | 7 | 10 |
| Wohnzone 2a | W2a | 22 | X | X | - | - | EFH, DEFH, Zwei-FH, REFH | II | 0.35 | - | - | 35 | 3.0 | 7.5 | 5 | 7 |
| Wohnzone 2b 1 | W2b | 2 | X | X | - | - | frei, ohne MFH | II/III3 | 0.35 | - | - | 35 | 3.0 | 9.0 | 5 | 7 |
| Wohnzone 3 | W3 | 3 | X | X | - | - | frei | II | 0.45 | - | 65 | 35 | 3.0 | 13.0 | 5 | 7 |
| Wohnzone 4 | W4 | 4 | X | X | - | - | frei | II | 0.55 | - | 65 | 35 | 3.0 | 14.5 | 5 | 10 |
| Wohn- und Arbeits- zone | WA | 3 | X | X | X | frei | III | 0.45 | - | - | - | 3.5 | 13.0 | 5 | 7 | |
| Wohn- und Arbeits- zone Rothus | WA Rothus | 3 | X | X | X | frei | III | - | 2.7 | 50 | - | 3.5 | 13.0 | 5 | 7 | |
| Kernzone 1 | K | 4 | X | X | X | frei | III | 0.66 +0.044 | - | - | - | 3.5 | 14.5 | 5 | 7 | |
| Kernzone 2 | K2 | § 19 | X | X | X | - | frei | III | § 19 | 5 | 7 | |||||
| Arbeitszone A | AA | - | § 20 Abs. 2 PBG | X | X | - | frei | III | - | 3.5 | 50 | 55 | 3.5/ 4.5 | 10.5 +3 | 5 | 7 |
| Arbeitszone B5 | AB | - | X | X | - | frei | III | - | 2.7 | 50 | 55 | 3.5/ 4.5 | 7+3 | 5 | 7 | |
| Arbeitszone C | AC | - | X | X | X | frei | IV | - | 4.4 | 35 | - | 3.5/ 4.5 | 12 +36 | 5 | - | |
| Arbeitszone D | AD | - | X7 | X6 | X6 | frei | IV | - | 4.8 | 35 | - | 3.5/ 4.5 | - | 5 | - | |
| Bauzone mit speziel- len Vorschriften Langrüti | SL | vgl. § 18 BO: Zone Langrüti | III | vgl. § 18 BO: Zone Langrüti | ||||||||||||
| Zone des öffentli- chen Interesses für Bauten und Anlagen (Bauzone) | OeIB | Für öffentliche Bauten und Anlagen | II/III3 | Wird vom Gemeinderat festgelegt | Zu Grundstücken in angrenzenden Zonen müssen die Grenz- und Gebäudeabstände dieser Zonen eingehal- ten werden | |||||||||||
| Zone des öffentli- chen Interesses für Erholung und Frei- haltung (ausserhalb der Bauzone) | OeIF | Für Frei-, Grün- und Erholungsflächen. Es dürfen nur kleinere Bauten und Anlagen erstellt werden, welche für die Nutzung erforderlich sind. | II | |||||||||||||
| Übrige Zone | ÜZ | Wird vom Gemeinderat festgelegt | III | Wird vom Gemeinderat festgelegt | ||||||||||||
| Landwirtschaftszone | L | Zuständig: Kanton | III | Zuständig: Kanton | 5 | 5 |
Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 19BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 12
Ergänzungsbestimmungen Bauzonen Kernzone Dorfstrasse
–Die AZ beträgt 0,6.8
–Neubauten und Umbauten dürfen nicht mehr als drei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss umfassen. Dachneigung und Firstrichtung sollen den Nachbargebäuden entsprechen, oder allenfalls sinnvoll in der früheren Art wieder aufgebaut werden. Flachdächer auf Hauptbauten sind nicht gestattet. Bebauungsplan Dorf
2Im Dorfgebiet, mit Ausnahme des unter Abs. 1 bereits erfassten Bereiches, gelten die Sonderbauvorschriften vom 13. August 1980. Die Bewilligung von Neubauten darf nur aufgrund eines Bebauungsplanes erfolgen. Die Bewilligung von Neubauten ist ohne Vorliegen eines Bebauungsplanes ausnahmsweise gestattet, wenn besondere Verhältnisse vorliegen, wie Baulücken, Restflächen usw., und die auszuarbeitenden Bebauungspläne nicht negativ präjudiziert werden.
8In Teilgebieten ist gemäss Bewilligung Arealbebauungsplan eine zusätzliche Beschränkung der AZ festgelegt.
8 Einwohnergemeinde Hünenberg Bauordnung
3In der Kernzone 2 darf nur im Rahmen eines Bebauungsplanes gebaut werden, welcher auf der Grundlage eines qualitätssichernden städtebaulichen Variantenstudiums zu erarbeiten ist. Der Bebauungsplan sichert eine hohe Qualität bezüglich städtebaulicher Konzeption, Erschliessung, Architektur und Aussenraumgestaltung. Der Bebauungsplan muss folgende Nutzungen und Masse einhalten: Kernzone 2
–Max 10‘350 m2 anrechenbare Geschossfläche sowie
–Max. 18.5 m Firsthöhe
4Wird die Kernzone 2 mit der Bebauungsplanpf …
Art. 20BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 14
Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften
10 Einwohnergemeinde Hünenberg Bauordnung
4Die Übrige Zone mit speziellen Vorschriften für Energie und Wärmegewinnung dient der Errichtung eines Biomasse Heizkraftwerkes. Die Baumasse dürfen folgende Werte nicht überschreiten: - Fermenter: max. Durchmesser 18.0 m und max. Höhe ab Zentrum gewachsenes Terrain 16.0 m - Übrige Anlageteile: max. Gebäudelänge 44.0 m und max. Höhe ab ausgemitteltem Fassadenfusspunkt gewachsenes Terrain 18.0 m
Ein Umgebungsgestaltungsplan ist Bestandteil des Baugesuchs. Die Baubewilligung für das Heizkraftwerk wird nur dann erteilt, wenn auch die notwendigen Anlagen zur Anlieferung bewilligt und realisiert werden.
Der Gemeinderat achtet auf eine besonders gute Eingliederung ins Landschaftsbild. Bei Einstellung des Heizkraftwerkes sind die Anlagen auf Kosten der Betreiber abzubrechen und die Flächen zu rekultivieren.
Art. 29BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 19
rainveränderungen
1Terrainveränderungen sind auf das Minimum zu beschränken. Das gestaltete Terrain (Stützmauern, Böschungen, Aufschüttungen und dergleichen) darf das gewachsene Terrain um nicht mehr als 1.50 m überragen. Mauern und mauerartige Böschungen dürfen bis zu einer Höhe von 1.50 m ab gewachsenem Terrain an die Grenze gestellt werden.
2Böschungen sind 0.50 m von der Grenze entfernt anzusetzen.
15 Einwohnergemeinde Hünenberg Bauordnung
3Bei Terrassenhäusern dürfen bei der seitlichen Terraingestaltung Stützmauern und mauerartige Böschungen eine Höhe von höchstens 3.00 m aufweisen und ihre Länge ist auf das Minimum zu beschränken.
4Bei Vorliegen besonderer Umstände kann der Gemeinderat bei architektonisch guter Umsetzung und gut in die Landschaft eingepasster Umgebungsgestaltung Abweichungen zulassen.
Art. 30BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 20
Einfriedungen
1Für Einfriedungen gelten die Vorschriften des Privatrechts (EG ZGB).
2Einfriedungen ab einer Höhe von 1.80 m unterliegen dem Baubewilligungsverfahren und bedürfen der Zustimmung des Nachbarn.
3.9 Besondere Bauformen
Art. 35BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 22
Arealbebauungen: Bonus
1Erfüllt ein Bauherr bei einer Arealbebauung die Anforderungen gemäss § 33 und weisen diese Planungen bei Nachverdichtung bestehender Bauten eine Mindestfläche von 2'000 m2 und bei Neubaugebieten eine Mindestfläche von 4'000 m2 aus, kann der Gemeinderat folgenden Bonus zur Ausnützungsziffer gemäss Zonenplan gewähren: a) ohne Erarbeitung mit Wettbewerb oder wettbewerbsähnlichen Verfahren gemäss § 37:
Erhöhung AZ bis zu 10 % der zonengemässen Nutzung; b) mit Erarbeitung mit Wettbewerb oder in wettbewerbsähnlichen Verfahren gemäss § 37:
Erhöhung AZ bis zu 15 % der zonengemässen Nutzung.
2Der Bonus wird in dem Mass gewährt, wie die Arealbebauung die Anforderungen gemäss § 33 erfüllt.
18 Einwohnergemeinde Hünenberg Bauordnung
1In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten darf nur aufgrund der Bewilligung einer Arealbebauung oder aufgrund eines Bebauungsplans im ordentlichen, resp. im vereinfachten Verfahren gebaut werden14. Es gelten die erhöhten Anforderungen gemäss § 33 dieser Bauordnung.
2Ab einer Fläche von mindestens 4’000 m2 kann der Gemeinderat einen Bebauungsplan vorschreiben.
3Wird nicht das gesamte mit der Pflicht belegte Areal in einem einzigen Arealbebauungsplan behandelt, so ist gleichzeitig ein Quartiergestaltungsplan gemäss § 5 über das gesamte Areal zu erarbeiten.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe IIIWohnen –Gewerbe nicht störend ✓Gewerbe mässig störend ✓Gewerbe stark störend –Bauweise: frei
Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 11). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 2.7 m3/m2 | Art. 16, S. 11 | 0.90 |
| Freiflächenziffer | ≥ 50 % | Art. 16, S. 11 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 55 m | Art. 16, S. 11 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 16, S. 11 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 7 m | Art. 16, S. 11 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 7 m | Art. 16, S. 11 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Hünenberg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone AB
Was gilt in der Zone AB in Hünenberg?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone AB sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone AB einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Hünenberg?
Wo reiche ich das Baugesuch in Hünenberg ein?
Weitere Zonen in Hünenberg
AAACADKKernzone DorfstrasseLW1W2aW2bW3W4WAWA RothusÜbrige Zone Energie und Wärmegewinnung