Zone L · Hünenberg

Zug · BFS 1703 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Die Zone L (Landwirtschaftszone) in Hünenberg (Zug) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Auszug aus dem Plan des Grundbuchs (Situationsplan)
  • Projektpläne mindestens 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte, Dachaufsicht)
  • Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungspläne samt Strassenplänen
  • Terrainverlauf, Höhenkoten, Fixpunkte und Niveaulinien
  • Ausmasse, Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen, Zweckbestimmung der Räume
  • Baugespann / Profile vor der Publikation
  • Planbeilagen 3-fach (ausserhalb Bauzonen 4-fach), zusätzlich als PDF, datiert
Schriftliche Unterlagen
  • Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular
  • Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden
  • Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4
  • Berechnung der Nutzungsziffern
  • Formulare zu Umweltrecht, Energierecht und Brandschutz
  • Digitale Eingabe über cymo ebau mit ZUGLOGIN (nur natürliche Personen)
  • 3 Papierexemplare inkl. handunterschriebener Eingabequittung
  • Gebühren gemäss kommunaler Gebührenordnung (Anhang 4)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Hünenberg, in denen «L» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 28

Ziel und Zweck

Mit den Sonderbauvorschriften werden in Abänderung bzw. Ergänzung der Bauordnung der Gemeinde Hünenberg folgende Planungsziele angestrebt: - Die Schaffung eines eigentlichen Dorfkerns unter Einbezug der bestehenden Bauten. - Die Erreichung eines ländlich-dörflichen Wohnens durch besondere Bestimmungen bezüglich Situierung und Ausmass der Bauten, Gliederung und Dachform, Baumaterialien und Farbgebung, Terrain- und Umgebungsgestaltung etc. sowie durch die Schaffung von Wohnstrassen, grösseren Grün- und Freiflächen und eines hauptsächlich unterirdischen Parkierungskonzeptes.

1Diese Vorschriften gelten für das im Zonenplan umbandete Dorfgebiet, ausgenommen der von § 19 Abs. 1 der Bauordnung bereits erfasste Bereich.

2Soweit besondere Vorschriften fehlen, kommen die Bestimmungen der Bauordnung Hünenberg zur Anwendung.

2. Planungsmittel

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Art. 8BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 7

Parkierung Wohnbauten: 1 Abstellplatz pro 80 m2 anzurechnende Geschossfläche (AGF), mindestens jedoch 1 Platz pro Wohnung Läden, Büros, Kleingewerbe: 1 Abstellplatz pro 30 m2 anzurechnende Geschossfläche Restaurants: 1 Abstellplatz pro 30 m2 Restaurationsfläche Restaurants:

1Abstellplatz pro 30 m2 Restaurationsfläche

2Massgebend für die Ermittlung der Anzahl Abstellplätze sind die für die Berechnung der Ausnützungsziffer anzurechnenden Geschossflächen sowie zusätzlich die Wohnflächen und Wohnungen über dem obersten Geschoss.

3Sofern besondere Gründe dies rechtfertigen, kann der Gemeinderat eine geringere Anzahl Abstellplätze zulassen, eine grössere Anzahl Abstellplätze verlangen oder eine etappenweise Erstellung bewilligen. Bei Bauten und Anlagen mit Publikumsverkehr sowie bei Lagerhäusern, Grossgewerbe- und Industriebetrieben setzt der Gemeinderat die Zahl der zu erstellenden Abstellplätze von Fall zu Fall fest. Unter Beizug der Normen und Empfehlungen des Vereins Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) sind die öffentlichen und privaten Interessen abzuwägen.

3 Einwohnergemeinde Hünenberg Bauordnung

4Der Gemeinderat kann auch Auflagen zur Nutzung und Zugänglichkeit von Abstellplätzen machen, besonders für die Nutzung durch Berufspendler, Kunden und Besucher, sei dies in zeitlicher Hinsicht oder was die Bewirtschaftung angeht. Beschränkt der Gemeinderat die Abstellplätze von vornherein, verzichtet er auf eine Ablösesumme gemäss Abs. 9 hienach.

5Bei Nutzungsänderungen von Gebäuden kann der Gemeinderat eine Anpassung des Ang …

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Art. 14BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 31

Widersprechende Vorschriften

Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Sonderbauvorschriften und des Bebauungsplanes werden sämtliche mit ihnen in Widerspruch stehenden Erlasse und Pläne aufgehoben.

Hünenberg, 13. August 1980

Im Namen des Gemeinderates Der Präsident: Hermann Unternährer

Der Gemeindeschreiber: Jakob Suter

A 5 Einwohnergemeinde Hünenberg: Sonderbauvorschriften zur Dorfkernplanung Anhang 1 Schema Kernzone und Wohnzone W4 (Gebäudehöhen § 7) 45° 30° 30° 45° 13.80* 6.00* 2.10* UG* Niveaulinie 45° 30° max. HV max. Firsthöhe 15.00 45° 30° 4.80 min. HV 1.50 max. 4.50 EG max. EG min. (mittlere Höhe längs der Gebäudeaussenseite) Wohnstrasse

Die maximalen und minimalen Höhen sind verbindlich.

Die minimalen Höhen gelten nur entlang den verbindlichen Baufluchten, längs den Wohnstrassen.

Die Höhen beziehen sich auf die Niveaulinien der Wohnstrassen.

Tritt talseitig das UG mehr als 2.0 m in Erscheinung, so gelten die mit * (Stern) bezeichneten Gebäude- und Firsthöhen.

A 6 Einwohnergemeinde Hünenberg: Sonderbauvorschriften zur Dorfkernplanung Anhang 1 Schema Zone W3 (Gebäudehöhen § 7) 45° 30° max. HV 45° 2.10 30° min. HV 1.50 max. 4.50 UG Wohnstrasse Niveaulinie 45° 30° max. Firsthöhe 12.30 45° 30° EG max. EG min. (mittlere Höhe längs der Gebäudeaussenseite)

Die maximalen und minimalen Höhen sind verbindlich.

Die minimalen Höhen gelten nur entlang den verbindlichen Baufluchten, längs den Wohnstrassen.

Die Höhen beziehen sich auf die Niveaulinien der Wohnstrassen.

A 7 Einwohnergemeinde Hünenberg: R …

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Art. 15BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 10

Lärmschutz

In den im Zonenplan speziell bezeichneten Teilen der Bauzone gilt der bundesrechtliche Planungswert.

6 Einwohnergemeinde Hünenberg Bauordnung 3.6 Zonenvorschriften

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Art. 16BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 11

Wohn- und Arbeitszone Rothus WA

BezeichnungAbkürzungVollgeschosszahl (§ 7 V PBG)WohnenNicht störende Gewerbe- und DienstleistungsbetriebeMässig störende Gewerbe- und DienstleistungsbetriebeStark störende BetriebeBauweise (EFH = Einfamili- enhaus, DEFH = Doppelein- …EmpfindlichkeitsstufeAusnützungsziffer (AZ gemäss §§ 15 und 16 V PBG)Baumassenziffer (BZ gemäss § 20 V PBG)Freiflächenziffer (FZ gemäss § 21 V PBG) in %Gebäudelänge in m (gemäss § 10 V PBG)Geschosshöhe in m (§ 26 BO)Firsthöhe in m (§ 13V PBG)klein Grenzabstand in m (§ 27 BO) gross
Wohnzone 1 1W11XX--EFH, DEFH, Zwei-FHII0.20---3.07.0510
W 1 Dersbach- und Seemattstrasse1W11XX--EFH, DEFH, Zwei-FHII0.20---3.07.0710
Wohnzone 2aW2a22XX--EFH, DEFH, Zwei-FH, REFHII0.35--353.07.557
Wohnzone 2b 1W2b2XX--frei, ohne MFHII/III30.35--353.09.057
Wohnzone 3W33XX--freiII0.45-65353.013.057
Wohnzone 4W44XX--freiII0.55-65353.014.5510
Wohn- und Arbeits- zoneWA3XXXfreiIII0.45---3.513.057
Wohn- und Arbeits- zone RothusWA Rothus3XXXfreiIII-2.750-3.513.057
Kernzone 1K4XXXfreiIII0.66 +0.044---3.514.557
Kernzone 2K2§ 19XXX-freiIII§ 1957
Arbeitszone AAA-§ 20 Abs. 2 PBGXX-freiIII-3.550553.5/ 4.510.5 +357
Arbeitszone B5AB-XX-freiIII-2.750553.5/ 4.57+357
Arbeitszone CAC-XXXfreiIV-4.435-3.5/ 4.512 +365-
Arbeitszone DAD-X7X6X6freiIV-4.835-3.5/ 4.5-5-
Bauzone mit speziel- len Vorschriften LangrütiSLvgl. § 18 BO: Zone LangrütiIIIvgl. § 18 BO: Zone Langrüti
Zone des öffentli- chen Interesses für Bauten und Anlagen (Bauzone)OeIBFür öffentliche Bauten und AnlagenII/III3Wird vom Gemeinderat festgelegtZu Grundstücken in angrenzenden Zonen müssen die Grenz- und Gebäudeabstände dieser Zonen eingehal- ten werden
Zone des öffentli- chen Interesses für Erholung und Frei- haltung (ausserhalb der Bauzone)OeIFFür Frei-, Grün- und Erholungsflächen. Es dürfen nur kleinere Bauten und Anlagen erstellt werden, welche für die Nutzung erforderlich sind.II
Übrige ZoneÜZWird vom Gemeinderat festgelegtIIIWird vom Gemeinderat festgelegt
LandwirtschaftszoneLZuständig: KantonIIIZuständig: Kanton55

Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 19BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 12

Ergänzungsbestimmungen Bauzonen Kernzone Dorfstrasse

–Die AZ beträgt 0,6.8

–Neubauten und Umbauten dürfen nicht mehr als drei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss umfassen. Dachneigung und Firstrichtung sollen den Nachbargebäuden entsprechen, oder allenfalls sinnvoll in der früheren Art wieder aufgebaut werden. Flachdächer auf Hauptbauten sind nicht gestattet. Bebauungsplan Dorf

2Im Dorfgebiet, mit Ausnahme des unter Abs. 1 bereits erfassten Bereiches, gelten die Sonderbauvorschriften vom 13. August 1980. Die Bewilligung von Neubauten darf nur aufgrund eines Bebauungsplanes erfolgen. Die Bewilligung von Neubauten ist ohne Vorliegen eines Bebauungsplanes ausnahmsweise gestattet, wenn besondere Verhältnisse vorliegen, wie Baulücken, Restflächen usw., und die auszuarbeitenden Bebauungspläne nicht negativ präjudiziert werden.

8In Teilgebieten ist gemäss Bewilligung Arealbebauungsplan eine zusätzliche Beschränkung der AZ festgelegt.

8 Einwohnergemeinde Hünenberg Bauordnung

3In der Kernzone 2 darf nur im Rahmen eines Bebauungsplanes gebaut werden, welcher auf der Grundlage eines qualitätssichernden städtebaulichen Variantenstudiums zu erarbeiten ist. Der Bebauungsplan sichert eine hohe Qualität bezüglich städtebaulicher Konzeption, Erschliessung, Architektur und Aussenraumgestaltung. Der Bebauungsplan muss folgende Nutzungen und Masse einhalten: Kernzone 2

–Max 10‘350 m2 anrechenbare Geschossfläche sowie

–Max. 18.5 m Firsthöhe

4Wird die Kernzone 2 mit der Bebauungsplanpf …

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Art. 21aBZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 15

Verkaufsflächen und Freizeiteinrichtungen in Arbeitszonen

1In den Arbeitszonen sind keine Verkaufsflächen zulässig. Dies gilt auch für Nutzungen im Rahmen von Bebauungsplänen. Es gelten folgende Ausnahmen: a) Der Verkauf von an Ort produzierten Gütern (inkl. Lebensmitteln) ist zulässig, wobei der Verkauf in einem untergeordneten Verhältnis zur Produktion am Ort stehen muss. b) Der Verkauf von nicht an Ort produzierten Gütern (ohne Lebensmittel) ist unter folgenden kumulativen Bedingungen zulässig:  Sie müssen in engem Zusammenhang mit der Tätigkeit resp. dem Angebot eines Betriebes stehen.  Deren Fläche beträgt nicht mehr als 20 % der gewerblichen Nutzfläche, maximal aber 500 m2.

Der Gemeinderat kann diese Flächen ausnahmsweise erhöhen, wenn die Verkaufsaktivitäten keinen überdurchschnittlichen Verkehr9 erzeugen.

2In allen Arbeitszonen sind kleinere Freizeiteinrichtungen mit lokalem Einzugsgebiet10 zulässig. Publikumsintensive Freizeiteinrichtungen11 mit regionalem Einzugsgebiet sind nicht zulässig.

9Als überdurchschnittlich gelten Nutzungen, die pro 100 m2 Verkaufsfläche mehr als 5 Fahrten pro Betriebstag erzeugen. 10 z.B. Fitnesscenter

11Publikumsintensive Freizeiteinrichtungen sind insbesondere Erlebnisparks, Multiplexkinos usw.

11 Einwohnergemeinde Hünenberg Bauordnung

1In der im Zonenplan gekennzeichneten Fläche in Bösch sind nur Abstellplätze für Motorfahrzeuge für die angrenzende Übrige Zone mit speziellen Vorschriften für Freizeit (UeFr) zulässig. Hochbauten sin …

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Art. 29BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 19

rainveränderungen

1Terrainveränderungen sind auf das Minimum zu beschränken. Das gestaltete Terrain (Stützmauern, Böschungen, Aufschüttungen und dergleichen) darf das gewachsene Terrain um nicht mehr als 1.50 m überragen. Mauern und mauerartige Böschungen dürfen bis zu einer Höhe von 1.50 m ab gewachsenem Terrain an die Grenze gestellt werden.

2Böschungen sind 0.50 m von der Grenze entfernt anzusetzen.

15 Einwohnergemeinde Hünenberg Bauordnung

3Bei Terrassenhäusern dürfen bei der seitlichen Terraingestaltung Stützmauern und mauerartige Böschungen eine Höhe von höchstens 3.00 m aufweisen und ihre Länge ist auf das Minimum zu beschränken.

4Bei Vorliegen besonderer Umstände kann der Gemeinderat bei architektonisch guter Umsetzung und gut in die Landschaft eingepasster Umgebungsgestaltung Abweichungen zulassen.

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Art. 31BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 20

rassenhaus

1Terrassenhäuser sind nur in der Wohnzone W2b zulässig. Sie sind am Hang gelegene Gebäude, deren Geschosse um mindestens 3 m horizontal versetzt sind.

2Terrassenhäuser haben mindestens 3 Geschosse (Untergeschosse, Vollgeschosse, Dachgeschosse) aufzuweisen und sind nach max. 5 Geschossen zu unterbrechen. Allfällige zonengemässe Gebäudelängen dürfen in Hangrichtung überschritten werden. Weitere Bauten sind in der direkten Falllinie um mindestens eine Terrassenhausbreite seitlich zu verschieben und dürfen nicht sichtbar baulich verbunden sein.

3Bei Terrassenhäusern darf kein Gebäudeteil das gewachsene Terrain längs der Gebäudefassade um mehr als 8.0 m überragen. Ausgenommen sind Brüstungen, Dachvorsprünge und technisch bedingte Dachaufbauten.

4Die Fassaden dürfen nicht fensterlos sein und keine Mauerwirkung erzeugen. Die Terrassen, Brüstungen und Treppenanlagen sind stark zu begrünen. Jedes Geschoss hat direkte seitliche Gartenaustritte aufs natürliche oder gestaltete Terrain aufzuweisen.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe IIIWohnen –Gewerbe nicht störend –Gewerbe mässig störend –Gewerbe stark störend –

Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 11). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 16, S. 110.75
Grenzabstand (gross)≥ 5 mArt. 16, S. 110.75

Extrahiert aus der BZO Hünenberg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone L

Was gilt in der Zone L in Hünenberg?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Hünenberg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone L einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Hünenberg. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Hünenberg?
15 Pflichtunterlagen, darunter Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular, Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden, Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Hünenberg ein?
Baugesuche in Hünenberg laufen über cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare). Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Chamerstrasse 11, 6331 Hünenberg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone L in der BZO Hünenberg?
9 Artikel der Bau- und Zonenordnung Hünenberg erwähnen die Zone L namentlich, darunter Art. 1, Art. 8, Art. 14. BZO Hünenberg lesen →

Weitere Zonen in Hünenberg