Zone Z/3.5 · Hinwil

Zürich · BFS 117 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone Z/3.5 in Hinwil (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m, Baumassenziffer ≤ 3.5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Amtliche Katasterkopie (max. 1 Jahr, Ingesa AG)
  • Meereskoten an Gebäude- und Grundstücksecken
  • Baumbestand im Umgebungsplan (Fällungen gelb)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • 4 Dossiers ordentlich, 3 im Anzeigeverfahren
  • Grundbuchauszug (max. 1 Jahr, Notariat Wetzikon)
  • eBaugesuch: zusätzlich 2 Papierexemplare
  • Originalunterschriften auf Plänen und Katasterkopie

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Hinwil, in denen «Z/3.5» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Hinwil · S. 7

1 ZONENORDNUNG

1.1 Zoneneinteilung mit Lärmempfindlichkeitsstufen

Der nicht von übergeordneten Zonen und von Wald erfasste Gemeindebann wird in folgende Zonen eingeteilt und den folgenden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet:

BAUZONEN

ES

- Kernzone K2 III

- Kernzone K3 III

- Zentrumszone Z/3.5 III

- Zentrumszone Z/5.0 III

- Quartiererhaltungszone «Wihalden» Q II

–mässig störende Betriebe zulässig

III

- Wohnzone W/1.6 II

- Wohnzone W/1.8 II

- Wohnzone W/2.0 II

- Wohnzone W/2.6 II

- Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/2.6 III

- Industrie- und Gewerbezone IG/5 III

- Industrie- und Gewerbezone IG/7 IV

- Zone für öffentliche Bauten OeB

–Logistikcenter

IV

–Gemeindehaus, Bhf.-Areal, Feuerwehrmehrzweckgebäude, Vollzugszentrum Bachtel, ARA Bossikon

III

–Schulen Hinwil, Hadlikon, Wernetshausen, ref. und kath. Kirche, Alters- und Pflegeheim

II

KOMMUNALE FREIHALTEZONE F –

KOMMUNALE ERHOLUNGSZONE EA, EB –

RESERVEZONE R – SUTER • VON KÄNEL • WILD

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Art. 4BZO Hinwil · S. 31

4 ZENTRUMSZONE

4.1 Grundmasse

4.1.1 Tabelle

Zone

Z/3.5 Z/5.0

Baumassenziffer (max.) 3.5 m3/m2 5.0 m3/m2

Fassadenhöhe (max.) 13.5 m 17.5 m

–Schrägdach: Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebende Höhe, höchstens aber um 7.0 m

–Attikageschoss Flachdach: Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassadenbündigen Seiten um maximal 3.3 m

Allseitiger Grundabstand von Hauptgebäuden:

(min.)

5.0 m 5.0 m

Gebäudelänge:

–Erdgeschoss

unbeschränkt unbeschränkt

–Obergeschoss (max.) 40.0 m 50.0 m

4.1.2 Wird bei Flachdachbauten eine Brüstung oder ein Geländer erstellt und nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, erhöht sich die zulässige Fassadenhöhe an dieser Stelle um 1.0 m.

4.2 Hochhäuser

4.2.1 Hochhäuser sind in der Zentrumszone Z/5.0 in dem im Zonenplan markierten Bereich unter der Voraussetzung einer städtebaulich besonders guten Gesamtwirkung zulässig.

4.2.2 Die zulässige grösste Höhe beträgt einschliesslich allen notwendigen technischen Aufbauten max. 40.0 m.

4.3 Bauweise

Die geschlossene Überbauung ist für Hauptgebäude und Klein- und Anbauten im Erdgeschoss unbeschränkt, in den Obergeschossen bis zur maximalen Gebäudelänge von 40.0 m gestattet, sofern an bestehende Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.

4.4 Nutzweise

Im Erdgeschoss sind Läden, Büros, Ateliers und Praxen sowie mässig störende Gewerbebetrieb zulässig. In de …

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Art. 16BZO Hinwil · S. 16

16 Gemeinde Hinwil Bau- und Zonenordnung BZO

2.6.9 Lage, Gestaltung

Für Lage und Abmessung der Abstellplätze sind die jeweils aktuellen Normen der Vereinigung Schweizer Strassenfachleute (VSS) wegleitend.

Abstellplätze und Garagen haben sich gut in die Umgebung einzuordnen. Die Abstellplätze sind nach Möglichkeit so zu gestalten, dass das Meteorwasser direkt versickert. Offene Abstellplätze sind durch eine angemessene Anzahl Bäume zu beschatten.

2.6.10 Sicherheit

Die als Pflichtparkplätze erstellten oder genutzten Abstellplätze müssen bestimmungsgemäss benutzt werden.

Grundstücksteile oder Miteigentumsanteile daran dürfen nur zusammen mit den dazugehörigen Pflichtabstellplätzen abparzelliert werden. Sofern sich die Plätze auf fremden Grundstücken befinden, sind sie grundbuchlich sicherzustellen.

2.6.11 Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder

In Mehrfamilienhäusern und bei Geschäftshäusern sind in der Nähe des Hauseinganges genügend grosse, gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder vorzusehen.

2.7 Kinderspielflächen, Garten- und Ruheflächen

2.7.1 Kinderspielflächen, Garten- und Ruheflächen

Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen sind gut besonnte und abseits vom Verkehr liegende Kinderspielflächen, Garten- oder Ruheflächen auszugestalten.

Es gelten folgende minimalen Grünflächenziffern:

a)Wohnzonen W/1.6, W/1.8, W/2.0 und WG/2.6, 15 %

b)Zonen K2, K3, Z/3.5 und Z/5.0 10 %

Davon ist mindestens ein Drittel als zusammenhängen …

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Art. 42BZO Hinwil · S. 42

42 Gemeinde Hinwil Bau- und Zonenordnung BZO

10WEITERE FESTLEGUNGEN

10.1 Arealüberbauung

10.1.1 Arealüberbauungen sind in den Zentrumszonen, allen Wohnzonen sowie in den Industrie- und Gewerbezonen zugelassen, sofern keine Sonderbauvorschriften bestehen.

10.1.2 Die Baumassenziffer für Hauptgebäude kann wie folgt erhöht werden (Ausnützungszuschlag m3/m2):

a)Zentrumszone Z/3.5 bei einer Arealfläche über 4'000 m2

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1.1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grünflächenziffer≥ 10 %Art. 16, S. 160.90
Baumassenziffer≤ 3.5 m3/m2Art. 4.1.1, S. 310.95
Gebäudehöhe≤ 13.5 mArt. 4.1.1, S. 310.85
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 4.1.1, S. 310.95
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 4.1.1, S. 310.90

Extrahiert aus der BZO Hinwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Z/3.5

Was gilt in der Zone Z/3.5 in Hinwil?
Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m, Baumassenziffer ≤ 3.5 m3/m2. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Hinwil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Z/3.5 sein?
Laut BZO Hinwil: Gebäudehöhe ≤ 13.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Z/3.5 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Hinwil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Hinwil?
19 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Hinwil ein?
Baugesuche in Hinwil laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Gemeindehausstrasse 2, 8340 Hinwil. Ablauf nach der Einreichung →

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