Zone Z/3.5 · Hinwil
Zürich · BFS 117 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone Z/3.5 in Hinwil (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m, Baumassenziffer ≤ 3.5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Amtliche Katasterkopie (max. 1 Jahr, Ingesa AG)
- Meereskoten an Gebäude- und Grundstücksecken
- Baumbestand im Umgebungsplan (Fällungen gelb)
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- 4 Dossiers ordentlich, 3 im Anzeigeverfahren
- Grundbuchauszug (max. 1 Jahr, Notariat Wetzikon)
- eBaugesuch: zusätzlich 2 Papierexemplare
- Originalunterschriften auf Plänen und Katasterkopie
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Planung
- 044 938 55 20
- bau@hinwil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Hinwil, in denen «Z/3.5» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Hinwil · S. 7
1 ZONENORDNUNG
1.1 Zoneneinteilung mit Lärmempfindlichkeitsstufen
Der nicht von übergeordneten Zonen und von Wald erfasste Gemeindebann wird in folgende Zonen eingeteilt und den folgenden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet:
BAUZONEN
ES
- Kernzone K2 III
- Kernzone K3 III
- Zentrumszone Z/3.5 III
- Zentrumszone Z/5.0 III
- Quartiererhaltungszone «Wihalden» Q II
–mässig störende Betriebe zulässig
III
- Wohnzone W/1.6 II
- Wohnzone W/1.8 II
- Wohnzone W/2.0 II
- Wohnzone W/2.6 II
- Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/2.6 III
- Industrie- und Gewerbezone IG/5 III
- Industrie- und Gewerbezone IG/7 IV
- Zone für öffentliche Bauten OeB
–Logistikcenter
IV
–Gemeindehaus, Bhf.-Areal, Feuerwehrmehrzweckgebäude, Vollzugszentrum Bachtel, ARA Bossikon
III
–Schulen Hinwil, Hadlikon, Wernetshausen, ref. und kath. Kirche, Alters- und Pflegeheim
II
KOMMUNALE FREIHALTEZONE F –
KOMMUNALE ERHOLUNGSZONE EA, EB –
RESERVEZONE R – SUTER • VON KÄNEL • WILD
Art. 4BZO Hinwil · S. 31
4 ZENTRUMSZONE
4.1 Grundmasse
4.1.1 Tabelle
Zone
Z/3.5 Z/5.0
Baumassenziffer (max.) 3.5 m3/m2 5.0 m3/m2
Fassadenhöhe (max.) 13.5 m 17.5 m
–Schrägdach: Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebende Höhe, höchstens aber um 7.0 m
–Attikageschoss Flachdach: Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassadenbündigen Seiten um maximal 3.3 m
Allseitiger Grundabstand von Hauptgebäuden:
(min.)
5.0 m 5.0 m
Gebäudelänge:
–Erdgeschoss
unbeschränkt unbeschränkt
–Obergeschoss (max.) 40.0 m 50.0 m
4.1.2 Wird bei Flachdachbauten eine Brüstung oder ein Geländer erstellt und nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, erhöht sich die zulässige Fassadenhöhe an dieser Stelle um 1.0 m.
4.2 Hochhäuser
4.2.1 Hochhäuser sind in der Zentrumszone Z/5.0 in dem im Zonenplan markierten Bereich unter der Voraussetzung einer städtebaulich besonders guten Gesamtwirkung zulässig.
4.2.2 Die zulässige grösste Höhe beträgt einschliesslich allen notwendigen technischen Aufbauten max. 40.0 m.
4.3 Bauweise
Die geschlossene Überbauung ist für Hauptgebäude und Klein- und Anbauten im Erdgeschoss unbeschränkt, in den Obergeschossen bis zur maximalen Gebäudelänge von 40.0 m gestattet, sofern an bestehende Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
4.4 Nutzweise
Im Erdgeschoss sind Läden, Büros, Ateliers und Praxen sowie mässig störende Gewerbebetrieb zulässig. In de …
Art. 16BZO Hinwil · S. 16
16 Gemeinde Hinwil Bau- und Zonenordnung BZO
2.6.9 Lage, Gestaltung
Für Lage und Abmessung der Abstellplätze sind die jeweils aktuellen Normen der Vereinigung Schweizer Strassenfachleute (VSS) wegleitend.
Abstellplätze und Garagen haben sich gut in die Umgebung einzuordnen. Die Abstellplätze sind nach Möglichkeit so zu gestalten, dass das Meteorwasser direkt versickert. Offene Abstellplätze sind durch eine angemessene Anzahl Bäume zu beschatten.
2.6.10 Sicherheit
Die als Pflichtparkplätze erstellten oder genutzten Abstellplätze müssen bestimmungsgemäss benutzt werden.
Grundstücksteile oder Miteigentumsanteile daran dürfen nur zusammen mit den dazugehörigen Pflichtabstellplätzen abparzelliert werden. Sofern sich die Plätze auf fremden Grundstücken befinden, sind sie grundbuchlich sicherzustellen.
2.6.11 Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder
In Mehrfamilienhäusern und bei Geschäftshäusern sind in der Nähe des Hauseinganges genügend grosse, gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder vorzusehen.
2.7 Kinderspielflächen, Garten- und Ruheflächen
2.7.1 Kinderspielflächen, Garten- und Ruheflächen
Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen sind gut besonnte und abseits vom Verkehr liegende Kinderspielflächen, Garten- oder Ruheflächen auszugestalten.
Es gelten folgende minimalen Grünflächenziffern:
a)Wohnzonen W/1.6, W/1.8, W/2.0 und WG/2.6, 15 %
b)Zonen K2, K3, Z/3.5 und Z/5.0 10 %
Davon ist mindestens ein Drittel als zusammenhängen …
Art. 42BZO Hinwil · S. 42
42 Gemeinde Hinwil Bau- und Zonenordnung BZO
10WEITERE FESTLEGUNGEN
10.1 Arealüberbauung
10.1.1 Arealüberbauungen sind in den Zentrumszonen, allen Wohnzonen sowie in den Industrie- und Gewerbezonen zugelassen, sofern keine Sonderbauvorschriften bestehen.
10.1.2 Die Baumassenziffer für Hauptgebäude kann wie folgt erhöht werden (Ausnützungszuschlag m3/m2):
a)Zentrumszone Z/3.5 bei einer Arealfläche über 4'000 m2
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1.1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grünflächenziffer | ≥ 10 % | Art. 16, S. 16 | 0.90 |
| Baumassenziffer | ≤ 3.5 m3/m2 | Art. 4.1.1, S. 31 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13.5 m | Art. 4.1.1, S. 31 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 4.1.1, S. 31 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 4.1.1, S. 31 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Hinwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.