Zone IG/7 · Hinwil

Zürich · BFS 117 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone IG/7 in Hinwil (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 21.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 7 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Amtliche Katasterkopie (max. 1 Jahr, Ingesa AG)
  • Meereskoten an Gebäude- und Grundstücksecken
  • Baumbestand im Umgebungsplan (Fällungen gelb)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • 4 Dossiers ordentlich, 3 im Anzeigeverfahren
  • Grundbuchauszug (max. 1 Jahr, Notariat Wetzikon)
  • eBaugesuch: zusätzlich 2 Papierexemplare
  • Originalunterschriften auf Plänen und Katasterkopie

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Hinwil, in denen «IG/7» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 0.5BZO Hinwil · S. 43

0.5

g)Industrie- und Gewerbezonen IG/7 bei einer Arealfläche über 8'000 m2

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Art. 1BZO Hinwil · S. 7

1 ZONENORDNUNG

1.1 Zoneneinteilung mit Lärmempfindlichkeitsstufen

Der nicht von übergeordneten Zonen und von Wald erfasste Gemeindebann wird in folgende Zonen eingeteilt und den folgenden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet:

BAUZONEN

ES

- Kernzone K2 III

- Kernzone K3 III

- Zentrumszone Z/3.5 III

- Zentrumszone Z/5.0 III

- Quartiererhaltungszone «Wihalden» Q II

–mässig störende Betriebe zulässig

III

- Wohnzone W/1.6 II

- Wohnzone W/1.8 II

- Wohnzone W/2.0 II

- Wohnzone W/2.6 II

- Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/2.6 III

- Industrie- und Gewerbezone IG/5 III

- Industrie- und Gewerbezone IG/7 IV

- Zone für öffentliche Bauten OeB

–Logistikcenter

IV

–Gemeindehaus, Bhf.-Areal, Feuerwehrmehrzweckgebäude, Vollzugszentrum Bachtel, ARA Bossikon

III

–Schulen Hinwil, Hadlikon, Wernetshausen, ref. und kath. Kirche, Alters- und Pflegeheim

II

KOMMUNALE FREIHALTEZONE F –

KOMMUNALE ERHOLUNGSZONE EA, EB –

RESERVEZONE R – SUTER • VON KÄNEL • WILD

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Art. 7BZO Hinwil · S. 39

7 INDUSTRIE- UND GEWERBEZONE

7.1 Grundmasse

7.1.1 Tabelle

Zone

IG/5 IG/7

Baumassenziffer (max.) 5 m3/m2 7 m3/m2

Grünflächenziffer (min.) 5 % 5 %

Fassadenhöhe (max.) 17.5 m 21.5 m

–Schrägdach

Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebende Höhe, höchstens aber um 7.0 m.

–Attikageschoss

Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassadenbündigen Seiten um maximal 3.3 m Flachdach:

Allseitiger Grundabstand (min.) 3.5 m 3.5 m

7.1.2 Wird bei Flachdachbauten eine Brüstung oder ein Geländer erstellt und nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, erhöht sich die zulässige Fassadenhöhe an dieser Stelle um 1.0 m.

7.2 Grenzabstand

Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der Grenzabstand jener Zone einzuhalten.

7.3 Geschlossene Überbauung

Die geschlossene Überbauung ist unbeschränkt zulässig.

7.4 Nutzweise

7.4.1 In den Industrie- und Gewerbezonen sind innerhalb des im Zonenplan schwarz schraffierten Bereichs neben Gewerbeund Industriebetrieben auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen. Grossläden, Fachmärkte, Einkaufszentren und Grosszentren sowie andere verkehrsintensive Einrichtungen (VE) sind in den Industrie- und Gewerbezonen nicht zulässig.

7.4.2 In der Industrie- und Gewerbezone IG/5 sind mässig störende Betriebe zulässig. In der Industrie- und Gewerbezone IG/7 sind auch stark störende Betriebe zulässig. SUTER • VON KÄNEL • WILD

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Art. 19BZO Hinwil · S. 19

19 Gemeinde Hinwil Wegleitung zur Bau- und Zonenordnung WEGLEITUNG

Von einer baurechtlichen Bewilligung ausgenommen sind gemäss § 1 lit. f BVV nicht leuchtende Eigenreklamen auf privatem Grund bis zu einer Fläche von 0.5 m2 je Betrieb. Grössere oder leuchtende Reklameanlagen benötigen eine baurechtliche Bewilligung. zu Ziffer 2.12 Reklamen

In Kern- und Quartiererhaltungszonen sowie bei Schutzobjekten gilt ein erhöhtes Einordnungsgebot (§ 238 Abs. 2 PBG). In den übrigen Zonen werden die Reklameanlagen gemäss § 238 Abs. 1 PBG beurteilt. Die Anforde-rungen gelten auch für die Materialien und Farben.

In den Industrie- und Gewerbezonen IG/7 und IG/5 werden gemäss der bisherigen Bewilligungspraxis nur Reklameanlagen bis zu einer Höhe von maximal 12.00 m bewilligt.

Mit dem Nachweis der Nachverdichtung wird die gemäss § 49 Abs. 2 lit. a PBG beschriebene Möglichkeit zur Festlegung einer Mindestausnutzung angewandt. zu Ziffer 2.13 Nachweis der Nachverdichtung

Der Nachweis muss innerhalb der Wohnzonen, der Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung sowie den Industrie- und Gewerbezonen zu erbracht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Kernzonen, die Quartiererhaltungszone sowie die Zone für öffentliche Bauten, da hier keine Baumassenziffern festgelegt wurden. Freihaltezonen und Erholungszonen sind ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen. Möglichkeiten der Nachverdichtung sind z.B. Anbauten, Aufbauten oder auch Verdichtungen durch neue Baukörper, welche die notwendigen Abstandsvorschriften einhalten. Für Änderungen an bestehenden B …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In der Industrie- und Gewerbezone IG/7 sind auch stark störende Betriebe zulässig.» · Art. Art. 7.4.2

Empfindlichkeitsstufe IV

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1.1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 7 m3/m2Art. 7.1.1, S. 390.95
Grünflächenziffer≥ 5 %Art. 7.1.1, S. 390.95
Gebäudehöhe≤ 21.5 mArt. 7.1.1, S. 390.85
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 7.1.1, S. 390.95

Extrahiert aus der BZO Hinwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone IG/7

Was gilt in der Zone IG/7 in Hinwil?
Gebäudehöhe ≤ 21.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 7 m3/m2. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Hinwil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone IG/7 sein?
Laut BZO Hinwil: Gebäudehöhe ≤ 21.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone IG/7 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Hinwil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Hinwil?
19 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Hinwil ein?
Baugesuche in Hinwil laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Gemeindehausstrasse 2, 8340 Hinwil. Ablauf nach der Einreichung →

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