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Art. 42 · Gemeinde Hinwil

BZO Hinwil · S. 42 · Original-PDF

42 Gemeinde Hinwil Bau- und Zonenordnung BZO

10WEITERE FESTLEGUNGEN

10.1 Arealüberbauung

10.1.1 Arealüberbauungen sind in den Zentrumszonen, allen Wohnzonen sowie in den Industrie- und Gewerbezonen zugelassen, sofern keine Sonderbauvorschriften bestehen.

10.1.2 Die Baumassenziffer für Hauptgebäude kann wie folgt erhöht werden (Ausnützungszuschlag m3/m2):

a)Zentrumszone Z/3.5 bei einer Arealfläche über 4'000 m2

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.