Zone K3 · Hinwil

Zürich · BFS 117 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone K3 in Hinwil (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Amtliche Katasterkopie (max. 1 Jahr, Ingesa AG)
  • Meereskoten an Gebäude- und Grundstücksecken
  • Baumbestand im Umgebungsplan (Fällungen gelb)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • 4 Dossiers ordentlich, 3 im Anzeigeverfahren
  • Grundbuchauszug (max. 1 Jahr, Notariat Wetzikon)
  • eBaugesuch: zusätzlich 2 Papierexemplare
  • Originalunterschriften auf Plänen und Katasterkopie

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Hinwil, in denen «K3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Hinwil · S. 7

1 ZONENORDNUNG

1.1 Zoneneinteilung mit Lärmempfindlichkeitsstufen

Der nicht von übergeordneten Zonen und von Wald erfasste Gemeindebann wird in folgende Zonen eingeteilt und den folgenden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet:

BAUZONEN

ES

- Kernzone K2 III

- Kernzone K3 III

- Zentrumszone Z/3.5 III

- Zentrumszone Z/5.0 III

- Quartiererhaltungszone «Wihalden» Q II

–mässig störende Betriebe zulässig

III

- Wohnzone W/1.6 II

- Wohnzone W/1.8 II

- Wohnzone W/2.0 II

- Wohnzone W/2.6 II

- Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/2.6 III

- Industrie- und Gewerbezone IG/5 III

- Industrie- und Gewerbezone IG/7 IV

- Zone für öffentliche Bauten OeB

–Logistikcenter

IV

–Gemeindehaus, Bhf.-Areal, Feuerwehrmehrzweckgebäude, Vollzugszentrum Bachtel, ARA Bossikon

III

–Schulen Hinwil, Hadlikon, Wernetshausen, ref. und kath. Kirche, Alters- und Pflegeheim

II

KOMMUNALE FREIHALTEZONE F –

KOMMUNALE ERHOLUNGSZONE EA, EB –

RESERVEZONE R – SUTER • VON KÄNEL • WILD

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Art. 2BZO Hinwil · S. 23

2

Allseitiger Grundabstand von Hauptgebäude (min.) 4.0 m 5.0 m

Gebäudelänge (max.) 30.0 m 50.0 m

Fassadenhöhe (max.) 7.5 m 9.0 m

Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebende Höhe, höchstens aber um 6.0 m in der Kernzone K2 und um 7.0 m in der Kernzone K3.

3.1.3 Die kantonale Abstandsverschärfung für Gebäude mit brennbaren Aussenwänden findet keine Anwendung.

3.2a Bestehende Bauten und entsprechende Umbauten

3.2a.1 Die im Kernzonenplan Girenbad rot bezeichneten Bauten sollen erhalten bleiben. Sie dürfen nur unter Beibehaltung der Stellung, der bestehenden Ausmasse, der Dachform und der wesentlichen Fassadenelemente umgebaut oder ersetzt werden.

3.2a.2 Geringfügige Abweichungen der im Kernzonenplan Girenbad rot bezeichneten Bauten können bewilligt oder angeordnet werden, wenn diese im Interesse der Wohnhygiene, des Ortsbildschutzes, der Verkehrssicherheit oder für die geänderte Nutzweise des Gebäudes erforderlich sind; in den äusseren Abmessungen aber nur unter Wahrung schützenswerter nachbarlicher Interessen.

3.2a.3 Die übrigen bestehenden Bauten können gemäss Ziffer 3.2a.1 und 3.2a.2 BZO umgebaut, ersetzt oder gemäss Ziffer 3.2b in veränderten Lagen und Abmessungen neu aufgebaut werden.

3.2a.4 Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen. SUTER • VON KÄNEL • WILD

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Art. 3BZO Hinwil · S. 23

3 KERNZONEN

3.1 Ausnützung

3.1.1 Beim Umbau und beim Ersatz bestehender Hauptgebäude sind die Stellung und die kubische Gestaltung zu erhalten. Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, wenn sie im Interesse der Wohnhygiene oder des Ortsbildschutzes liegen sowie für die geänderte Nutzweise des Gebäudes erforderlich sind.

3.1.2 Bei Neubauten, die nicht ein bestehendes Hauptgebäude ersetzen, gelten folgende Grundmasse:

Zone

K2 K3

Vollgeschosse (max.)

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Art. 16BZO Hinwil · S. 16

16 Gemeinde Hinwil Bau- und Zonenordnung BZO

2.6.9 Lage, Gestaltung

Für Lage und Abmessung der Abstellplätze sind die jeweils aktuellen Normen der Vereinigung Schweizer Strassenfachleute (VSS) wegleitend.

Abstellplätze und Garagen haben sich gut in die Umgebung einzuordnen. Die Abstellplätze sind nach Möglichkeit so zu gestalten, dass das Meteorwasser direkt versickert. Offene Abstellplätze sind durch eine angemessene Anzahl Bäume zu beschatten.

2.6.10 Sicherheit

Die als Pflichtparkplätze erstellten oder genutzten Abstellplätze müssen bestimmungsgemäss benutzt werden.

Grundstücksteile oder Miteigentumsanteile daran dürfen nur zusammen mit den dazugehörigen Pflichtabstellplätzen abparzelliert werden. Sofern sich die Plätze auf fremden Grundstücken befinden, sind sie grundbuchlich sicherzustellen.

2.6.11 Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder

In Mehrfamilienhäusern und bei Geschäftshäusern sind in der Nähe des Hauseinganges genügend grosse, gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder vorzusehen.

2.7 Kinderspielflächen, Garten- und Ruheflächen

2.7.1 Kinderspielflächen, Garten- und Ruheflächen

Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen sind gut besonnte und abseits vom Verkehr liegende Kinderspielflächen, Garten- oder Ruheflächen auszugestalten.

Es gelten folgende minimalen Grünflächenziffern:

a)Wohnzonen W/1.6, W/1.8, W/2.0 und WG/2.6, 15 %

b)Zonen K2, K3, Z/3.5 und Z/5.0 10 %

Davon ist mindestens ein Drittel als zusammenhängen …

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Art. 21BZO Hinwil · S. 21

21 Gemeinde Hinwil Wegleitung zur Bau- und Zonenordnung WEGLEITUNG

Die Kernzonenvorschriften bezwecken den Schutz und die Erhaltung der ländlichen Eigenart der bestehenden Dörfer sowie deren sinnvolle Erweiterung (§ 50 PBG). zu Ziffer 3 Kernzonenvorschriften Alle Gebäude haben sich in Stellung, Ausmass, Dachneigung, Fassaden, Material und Farbe der vorherrschenden Bauweise einzuordnen (§ 238 PBG). Der Schutz von Einzelobjekten ist nicht Gegenstand der Bau- und Zonenordnung. Er erfolgt durch Schutzverfügung des Gemeinderates. Darin können Pflege, Unterhalt und nötigenfalls die Restaurierung sichergestellt werden. Mit der Aufteilung der Kernzone in zwei Zonentypen K2 und K3 erlauben eine Differenzierung zwischen dem Dorfkern von Hinwil und seinen Weilern.

Zusätzliche Vorschriften

- Geschosse (Definition und Anrechenbarkeit) §§ 275, 276 PBG - Abstände

- Grenz- und Gebäudeabstand

Grundsatz § 260 PBG

–Grenz- Grundabstände

Begriff und Messweise §§ 21, 22 ABV

–Grenzabstände von Nachbargrundstücken §§ 269, 270 PBG

–Gebäudeabstände § 271–274 PBG

–Verschärfung des Gebäudeabstandes § 14 BBV II

–Abstand von Verkehrsanlagen §§ 264-267 PBG

(s. auch VerV)

–Abstand von Mauern, Einfriedungen §§ 26-29 VerV

und Pflanzen von Strassen

- Behindertengerechtes Bauen § 239 a-d PBG - Gebäudebreite § 49 PBG / § 28 ABV - Gebäudelänge (s. auch Ziffer 2.1) § 28 ABV - Fassadenhöhe (s. auch Ziffer 2.2) §§ 278–280 PBG - Gesamthöhe § 281 PBG - Massgebendes Terrain § 5 ABV - Untergeschosse (s. …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1.1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 3.1.2, S. 230.85
Grünflächenziffer≥ 10 %Art. 16, S. 160.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 2, S. 230.80
Gebäudelänge≤ 50 mArt. 2, S. 230.80

Extrahiert aus der BZO Hinwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K3

Was gilt in der Zone K3 in Hinwil?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Hinwil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K3 sein?
Laut BZO Hinwil: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Hinwil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Hinwil?
19 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Hinwil ein?
Baugesuche in Hinwil laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Gemeindehausstrasse 2, 8340 Hinwil. Ablauf nach der Einreichung →

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