Zone E2 · Feusisberg
Schwyz · BFS 1321 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone E2 in Feusisberg (Schwyz) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m, Firsthöhe ≤ 10 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.35, Gebäudelänge ≤ 24 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt Feusisberg
- +41 44 787 31 35
- bauamt@feusisberg.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Feusisberg, in denen «E2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 39BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 16
Anforderungen
1Terrassenbauten sind in den Wohnzonen als Einzelbauten oder im Rahmen von Gestaltungsplänen zulässig.
2Sie haben folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
a)einseitig orientierte Bauten müssen nach Süden (Expositionsbereich 90⁰) oder seewärts gerichtet sein; aus mindestens einem Geschoss pro Wohnung muss freie Sicht bestehen;
b)bei zweiseitig orientierten Bauten muss nebst der Ausrichtung nach Süden oder seewärts auf beiden Seiten ein Aussichtswinkel von 45⁰ bestehen;
(2) Aufgehoben mit Urnenabstimmung vom 23. September 2018. Änderung vom Regierungsrat genehmigt am 02. April 2019; in Kraft per 01. September 2019 Seite 16
c)zwischen den Terrassen der gleichen Zeile darf keine gegenseitige Sichtverbindung bestehen;
d)je Hangerschliessungsstrasse dürfen bei Bauten ohne Aufzugsanlagen höchstens 4 Geschosse (und zusätzlich ein Garagengeschoss) nach unten und nach oben erschlossen werden. Bei mehr als 4 Geschossen sind geeignete Aufzugsanlagen mit ausreichender Kapazität für Personen-, Behinderten- und Warentransporte erforderlich;
e)mindestens ein Viertel der Dach- und Terrassenfläche muss humusiert und begrünt werden;
f)Terrassenbauten dürfen in der Zone W3 höchstens 5 Geschosse eingeschlossen einem reinen Garagengeschoss, in der Zone E2 und W2 höchstens 4 Geschosse eingeschlossen einem reinen Garagengeschoss aufweisen. Diese Beschränkung gilt auch für Gestaltungspläne.
3Zwischen den Reihenbauten sind folgende Zeilenabstände einzuhalten:
a)im Bereich gegenüberliegender Geb …
Art. 40BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 17
Zoneneinteilung
1Das Gebiet der Gemeinde Feusisberg wird in folgende Zonen und mit folgenden Empfindlichkeitsstufen gemäss Art. 43 der Lärmschutzverordnung des Bundes vom 15. Dezember 1986 eingeteilt, wobei spezielle Abweichungen von den Empfindlichkeitsstufen im Zonenplan vorbehalten bleiben:
Abkürzungen Empfindlichkeitsstufe Bauzonen Kernzone A KA III Kernzone B KB III Wohn- und Gewerbezone, 3 Geschosse WG3 III Wohn- und Gewerbezone, 2 Geschosse WG2 III Wohnzone 3 Geschosse W3 II Wohnzone 2 Geschosse W2 II Seite 17 Ein- und Zweifamilienhauszone, 2 Geschosse E2 II Gewerbezone Gw III Industriezone Id IV Zone öffentlicher Bauten und Anlagen Oe II Spezialzonen Feusisgarten, Biberbrugg, Panorama Sz III Intensiverholungszone Ie II
Nichtbauzonen Grün- und Landwirtschaftszonen Grünzone Gr
Landwirtschaftszone gemäss § 19 PBG Lw III Schutzzonen Naturschutzzone Ns
Landschaftsschutzzone LS
Grundwasserschutzzone I – III Gs Reservegebiet Abbau- und Materiallagerzone Ablagerungszone (3) A III
Überlagernde Zonen (4) Gefahrenzonen
Gewässerraumzone GWZ
2Für die Bauzone (mit Ausnahme der Intensiverholungszone), die Grünzone, sowie die Reservegebiete sind die Zonenpläne Mst. 1:5000, für die Intensiverholungszone ist der Teilzonenplan Intensiverholungszone ‚Weni‘ Mst. 1:2000, massgebend. Für die Landwirtschaftszone sowie die Schutzzonen ist der Landwirtschafts- und Schutzzonenplan (Landschaftsplan) Mst. 1:5000 massgebend. Die Nutzungspläne können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die m …
Art. 44BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 20
Wohnzonen W3, W2 und E2
1Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. Es sind nur nichtstörende Betriebe zugelassen.
2Die Wohnzonen W3 und W2 sind für Mehrfamilienhäuser, die Zone E2 ist für Ein- und Zweifamilienhäuser und gleichartige Wohnbauten (Doppeleinfamilienhäuser und dgl.) bestimmt. In den Wohnzonen sind innerhalb der Gebäudelänge auch Reiheneinfamilienhäuser zulässig.
3Es gelten folgende Überbauungsmasse in offener Bauweise: Seite 20 W3 W2 E2 Zahl der Vollgeschosse höchstens 3 2 2 Grosser Grenzabstand mindestens 2 x PBG-Abstand Kleiner Grenzabstand mindestens gemäss PBG (§ 60) Gebäudelänge höchstens 40 m 30 m 24 m Gebäudehöhe höchstens 10 m 8 m 7 m Firsthöhe höchstens 14 m 11 m 10 m Ausnützungsziffer höchstens 0,60 0,45 0,35
4Art. 43 Absatz 4 gilt sinngemäss.
| WG3 | WG2 | ||
|---|---|---|---|
| Zahl der Vollgeschosse | höchstens | 3 | 2 |
| Grenzabstände allseitig | mindestens | gemäss PGB (§ 60) | |
| Gebäudelänge | höchstens | 50 m | 40 m |
| Gebäudehöhe | höchstens | 10 m | 7m |
| Firsthöhe | höchstens | 14 m | 12 m |
| Ausnützungsziffer für gemischte Wohn- und Gewerbebauten sowie reine Gewerbebauten zusammen | höchstens | 0,80 | 0,60 |
| Ausnützungszifferanteil für Wohn- nutzung | maximal | 0,55 | 0,45 |
Tabelle von S. 20 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 62BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 30
Übergangsbestimmungen Die im Zonenplan Schindellegi als Zone für Deponie- und Abbauzwecke festgelegte Fläche des Kieswerkes der Firma Minder und Söhne gilt als Erstnutzung und wird mit der Einfamilienhauszone (E2) überlagert, welche die Folgenutzung darstellt. Nach Abschluss der Deponiearbeiten und der flächendeckenden Rekultivierung (Endgestaltung) kann der Gemeinderat die Folgenutzung in Kraft setzen und gleichzeitig die Erstnutzung aufheben. Ein etappenweiser Übergang ist möglich, wenn die dazu erforderlichen Voraussetzungen (Verlegung Kies- und Betonwerk, Festsetzung definitive Geländemodellierung, Einhaltung Belastungsgrenzwerte (Planungswerte) und Erschliessung) erfüllt sind. Seite 30 VIII Anhang 1:
Tabelle der Grundmasse (BauR Art. 41 - 46)
1In den einzelnen Zonen gelten die folgenden Überbauungsmasse: Tabelle der Grundmasse (BauR Art. 41 - 46)
1In den einzelnen Zonen gelten die folgenden Überbauungsmasse: Zone Oe unbeschr. nach Plan unbeschr. nach Plan unbeschr. nach Plan unbeschr. nach Plan ja GP allseitig gemäss PBG unbeschr. nach Plan -- II Industrie- zone Id unbeschr. nach Plan unbeschr. nach Plan 14 m nach Plan 19 m nach Plan ja GP allseitig gemäss PBG unbeschr. nach Plan -- IV Gewerbe- zone Gw unbeschr. nach Plan unbeschr. nach Plan 10 m nach Plan 14 m nach Plan ja GP 60 m nach Plan -- III Wohnzonen E2 2 3 0.35 0.50 7 m nach Plan 10 m nach Plan ja GP gemäss PBG 2 x PBG-Abstand 24 m nach Plan 1/4 II W2 2 3 0.45 0.60 8 m 11 m ja GP 30 m 1/4 II Für Wohnbauten in Hanglagen kommt Art. 43 Abs. 4 zur Anwendung W3 3 4 0.60 0.75 10 m 14 …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. Es sind nur nichtstörende Betriebe zugelassen.» · Art. Art. 44
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 40). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 44, S. 20 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 24 m | Art. 44, S. 20 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7 m | Art. 44, S. 20 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 10 m | Art. 44, S. 20 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.35 | Art. 44, S. 20 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Feusisberg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.