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Art. 44 · Wohnzonen W3, W2 und E2

BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 20 · Original-PDF

1Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. Es sind nur nichtstörende Betriebe zugelassen.

2Die Wohnzonen W3 und W2 sind für Mehrfamilienhäuser, die Zone E2 ist für Ein- und Zweifamilienhäuser und gleichartige Wohnbauten (Doppeleinfamilienhäuser und dgl.) bestimmt. In den Wohnzonen sind innerhalb der Gebäudelänge auch Reiheneinfamilienhäuser zulässig.

3Es gelten folgende Überbauungsmasse in offener Bauweise: Seite 20 W3 W2 E2 Zahl der Vollgeschosse höchstens 3 2 2 Grosser Grenzabstand mindestens 2 x PBG-Abstand Kleiner Grenzabstand mindestens gemäss PBG (§ 60) Gebäudelänge höchstens 40 m 30 m 24 m Gebäudehöhe höchstens 10 m 8 m 7 m Firsthöhe höchstens 14 m 11 m 10 m Ausnützungsziffer höchstens 0,60 0,45 0,35

4Art. 43 Absatz 4 gilt sinngemäss.

WG3WG2
Zahl der Vollgeschossehöchstens32
Grenzabstände allseitigmindestensgemäss PGB (§ 60)
Gebäudelängehöchstens50 m40 m
Gebäudehöhehöchstens10 m7m
Firsthöhehöchstens14 m12 m
Ausnützungsziffer für gemischte Wohn- und Gewerbebauten sowie reine Gewerbebauten zusammenhöchstens0,800,60
Ausnützungszifferanteil für Wohn- nutzungmaximal0,550,45

Tabelle von S. 20 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.