Zone KA · Feusisberg

Schwyz · BFS 1321 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone KA in Feusisberg (Schwyz) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 17 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Feusisberg, in denen «KA» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 34BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 15

Mehrlängenzuschlag

1Misst eine Fassade mehr als 20 m, ist der reglementarische Grenzabstand auf den betreffenden Längsseiten um ein Viertel der Mehrlänge zu vergrössern, jedoch höchstens um 5 m. Bauten innerhalb der Zonen KA, KB, GW, Id und Oe sind hiervon befreit.

2Nebenbauten werden für den Mehrlängenzuschlag nicht gerechnet, auch wenn sie zwischen zwei Gebäuden liegen.

3Bei versetzten, geschweiften oder schief zur Grenze stehenden Bauteilen kann ein Flächenausgleich erfolgen. Dabei darf der Mehrlängenzuschlag teilweise unterschritten werden, wenn die dem Gebäude senkrecht vorgelagerte Grundstücksfläche der sich aus dem Mehrlängenzuschlag ergebenden Freifläche entspricht.

4Gegenüber privaten Strassen entfällt der Mehrlängenzuschlag und gegenüber öffentlichen Strassen gelangt § 68 Abs. 3 PGB zur Anwendung. Seite 15

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Art. 40BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 17

Zoneneinteilung

1Das Gebiet der Gemeinde Feusisberg wird in folgende Zonen und mit folgenden Empfindlichkeitsstufen gemäss Art. 43 der Lärmschutzverordnung des Bundes vom 15. Dezember 1986 eingeteilt, wobei spezielle Abweichungen von den Empfindlichkeitsstufen im Zonenplan vorbehalten bleiben:

Abkürzungen Empfindlichkeitsstufe Bauzonen Kernzone A KA III Kernzone B KB III Wohn- und Gewerbezone, 3 Geschosse WG3 III Wohn- und Gewerbezone, 2 Geschosse WG2 III Wohnzone 3 Geschosse W3 II Wohnzone 2 Geschosse W2 II Seite 17 Ein- und Zweifamilienhauszone, 2 Geschosse E2 II Gewerbezone Gw III Industriezone Id IV Zone öffentlicher Bauten und Anlagen Oe II Spezialzonen Feusisgarten, Biberbrugg, Panorama Sz III Intensiverholungszone Ie II

Nichtbauzonen Grün- und Landwirtschaftszonen Grünzone Gr

Landwirtschaftszone gemäss § 19 PBG Lw III Schutzzonen Naturschutzzone Ns

Landschaftsschutzzone LS

Grundwasserschutzzone I – III Gs Reservegebiet Abbau- und Materiallagerzone Ablagerungszone (3) A III

Überlagernde Zonen (4) Gefahrenzonen

Gewässerraumzone GWZ

2Für die Bauzone (mit Ausnahme der Intensiverholungszone), die Grünzone, sowie die Reservegebiete sind die Zonenpläne Mst. 1:5000, für die Intensiverholungszone ist der Teilzonenplan Intensiverholungszone ‚Weni‘ Mst. 1:2000, massgebend. Für die Landwirtschaftszone sowie die Schutzzonen ist der Landwirtschafts- und Schutzzonenplan (Landschaftsplan) Mst. 1:5000 massgebend. Die Nutzungspläne können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die m …

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Art. 41BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 19

Kernzone KA

1Die Kernzone A bezweckt die Erhaltung und rücksichtsvolle Erneuerung der heutigen Baustruktur und –substanz der Ortskerne Schindellegi und Feusisberg.

2Bauten und Anlagen haben sich bezüglich Stellung zum Strassenraum und Nachbargebäuden, in Grösse und Form, Gebäudehöhe, Geschosszahl, Dachform und – eindeckung sowie verwendeten Fassadenmaterialien und der Farbgebung gut in das gewachsene Ortsbild einzuordnen. Auf Schutzobjekte, die in einem behördenverbindlichen Inventar enthalten sind, ist Rücksicht zu nehmen.

3Es gilt die offene Bauweise. Ausser Wohnungen sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig.

4Soweit keine Baulinien festgelegt sind, gilt gegenüber der Strasse ein Abstand, wie er sich aus der bestehenden Bauflucht, bzw. der benachbarten Bauten ergibt. Bei Ersatzbauten darf auf den bestehenden Grundmauern das bisherige Gebäudevolumen wieder aufgebaut werden, wenn keine Gründe des Ortsbildschutzes oder der Wohnhygiene dagegen sprechen. Bei Neubauten gilt gegenüber Nachbargrundstücken allseits der baugesetzliche Grenzabstand. Bei einer besseren Erscheinung im Ortsbild kann der Gemeinderat einen verminderten Abstand nach § 52 Abs. 3 Planungs- und Baugesetz gestatten.

5Abbrüche und Fassadenrenovationen sind bewilligungspflichtig. Abbrüche werden nur bewilligt, wenn die entstehende Baulücke das Strassen- und Ortsbild nicht stört, oder wenn die Erstellung der projektierten Ersatzbaute rechtlich und tatsächlich sichergestellt ist. Vorbehalten bleibt das Abbruchverbot für formell unter Schutz gestellte Bauten und Anlagen …

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Art. 42BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 19

Kernzone KB

1Die Kernzone B bezweckt die Erweiterung des historischen Ortskerns von Schindellegi und Feusisberg. Zulässig sind Bauten mit zentrumsbildender Funktion, insbesondere höchstens mässig störende Geschäfts- und Gewerbebetriebe, Gaststätten, Versammlungslokale, öffentliche und private Verwaltungsbauten usw. Im Bereiche der Umfahrungsstrasse in Schindellegi sind Wohnungen nur gestattet, wenn bei Neubauten ein ausreichender Lärmschutz gemäss Umweltschutzgesetzgebung (Lärmschutzverordnung) mit dem Bauprojekt nachgewiesen wird. Im Übergang zur Kernzone KA haben Neubauten auf die bestehende Bebauung des Ortskerns Rücksicht zu nehmen.

2Es gelten folgende Überbauungsmasse in offener Bauweise: Zahl der Vollgeschosse höchstens 3 – 4 Grenzabstand Mindestgrenzabstand (GA) gemäss PBG (§ 60) Gebäudehöhe höchstens 13 m Firsthöhe höchstens 17 m Seite 19

3Für den Ausbau des Dach- und Untergeschosses gelten die Bestimmungen der Kernzone KA.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Kernzone A bezweckt die Erhaltung und rücksichtsvolle Erneuerung der heutigen Baustruktur und –substanz der Ortskerne Schindellegi und Feusisberg.» · Art. Art. 41

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 40). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 13 mArt. 41, S. 190.95
Firsthöhe≤ 17 mArt. 41, S. 190.95

Extrahiert aus der BZO Feusisberg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone KA

Was gilt in der Zone KA in Feusisberg?
Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 17 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Feusisberg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone KA sein?
Laut BZO Feusisberg: Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 17 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Feusisberg?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Feusisberg ein?
Baugesuche in Feusisberg laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Bauamt Feusisberg, Dorfstrasse 38, 8835 Feusisberg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone KA in der BZO Feusisberg?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Feusisberg erwähnen die Zone KA namentlich, darunter Art. 34, Art. 40, Art. 41. BZO Feusisberg lesen →

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