Zone Gw · Feusisberg
Schwyz · BFS 1321 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone Gw in Feusisberg (Schwyz) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 10 m, Firsthöhe ≤ 14 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt Feusisberg
- +41 44 787 31 35
- bauamt@feusisberg.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Feusisberg, in denen «Gw» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 34BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 15
Mehrlängenzuschlag
1Misst eine Fassade mehr als 20 m, ist der reglementarische Grenzabstand auf den betreffenden Längsseiten um ein Viertel der Mehrlänge zu vergrössern, jedoch höchstens um 5 m. Bauten innerhalb der Zonen KA, KB, GW, Id und Oe sind hiervon befreit.
2Nebenbauten werden für den Mehrlängenzuschlag nicht gerechnet, auch wenn sie zwischen zwei Gebäuden liegen.
3Bei versetzten, geschweiften oder schief zur Grenze stehenden Bauteilen kann ein Flächenausgleich erfolgen. Dabei darf der Mehrlängenzuschlag teilweise unterschritten werden, wenn die dem Gebäude senkrecht vorgelagerte Grundstücksfläche der sich aus dem Mehrlängenzuschlag ergebenden Freifläche entspricht.
4Gegenüber privaten Strassen entfällt der Mehrlängenzuschlag und gegenüber öffentlichen Strassen gelangt § 68 Abs. 3 PGB zur Anwendung. Seite 15
Art. 40BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 17
Zoneneinteilung
1Das Gebiet der Gemeinde Feusisberg wird in folgende Zonen und mit folgenden Empfindlichkeitsstufen gemäss Art. 43 der Lärmschutzverordnung des Bundes vom 15. Dezember 1986 eingeteilt, wobei spezielle Abweichungen von den Empfindlichkeitsstufen im Zonenplan vorbehalten bleiben:
Abkürzungen Empfindlichkeitsstufe Bauzonen Kernzone A KA III Kernzone B KB III Wohn- und Gewerbezone, 3 Geschosse WG3 III Wohn- und Gewerbezone, 2 Geschosse WG2 III Wohnzone 3 Geschosse W3 II Wohnzone 2 Geschosse W2 II Seite 17 Ein- und Zweifamilienhauszone, 2 Geschosse E2 II Gewerbezone Gw III Industriezone Id IV Zone öffentlicher Bauten und Anlagen Oe II Spezialzonen Feusisgarten, Biberbrugg, Panorama Sz III Intensiverholungszone Ie II
Nichtbauzonen Grün- und Landwirtschaftszonen Grünzone Gr
Landwirtschaftszone gemäss § 19 PBG Lw III Schutzzonen Naturschutzzone Ns
Landschaftsschutzzone LS
Grundwasserschutzzone I – III Gs Reservegebiet Abbau- und Materiallagerzone Ablagerungszone (3) A III
Überlagernde Zonen (4) Gefahrenzonen
Gewässerraumzone GWZ
2Für die Bauzone (mit Ausnahme der Intensiverholungszone), die Grünzone, sowie die Reservegebiete sind die Zonenpläne Mst. 1:5000, für die Intensiverholungszone ist der Teilzonenplan Intensiverholungszone ‚Weni‘ Mst. 1:2000, massgebend. Für die Landwirtschaftszone sowie die Schutzzonen ist der Landwirtschafts- und Schutzzonenplan (Landschaftsplan) Mst. 1:5000 massgebend. Die Nutzungspläne können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die m …
Art. 45BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 21
Gewerbezone Gw
1Die Gewerbezone ist für höchstens mässig störende gewerbliche und kleine Industriebetriebe bestimmt. Wohnungen sind nur für standortsgebundenes Personal oder Betriebsinhaber gestattet.
3Bauten in der ersten Bautiefe entlang der Umfahrungsstrasse sind im Unter- und Erdgeschoss in geschlossener Bauweise zu erstellen oder es sind andere angemessene Lärmschutzmassnahmen zu treffen.
4Art. 43 Absatz 4 gilt sinngemäss.
| W3 | W2 | E2 | ||
|---|---|---|---|---|
| Zahl der Vollgeschosse | höchstens | 3 | 2 | 2 |
| Grosser Grenzabstand | mindestens | 2 x PBG-Abstand | ||
| Kleiner Grenzabstand | mindestens | gemäss PBG (§ 60) | ||
| Gebäudelänge | höchstens | 40 m | 30 m | 24 m |
| Gebäudehöhe | höchstens | 10 m | 8 m | 7 m |
| Firsthöhe | höchstens | 14 m | 11 m | 10 m |
| Ausnützungsziffer | höchstens | 0,60 | 0,45 | 0,35 |
Tabelle von S. 21 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
| Grenzabstand allseitig | mindestens | Gemäss PBG (§ 60) |
|---|---|---|
| Grenzabstand gegenüber Wohn- sowie Wohn- und Gewerbezonen | mindestens | wie die angrenzende Zone |
| Gebäudelänge | höchstens | 60 m |
| Gebäudehöhe | höchstens | 10 m |
| Firsthöhe | höchstens | 14 m |
Tabelle von S. 21 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
| Allseitiger Grenzabstand | mindestens | gemäss PBG (§ 60) |
|---|---|---|
| Gebäudehöhe | höchstens | 14 m |
| Firsthöhe | höchstens | 19 m |
| Gebäudelänge und -tiefe | unbeschränkt |
Tabelle von S. 21 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 62BZO Baureglement der Gemeinde Feusisberg · S. 30
Übergangsbestimmungen Die im Zonenplan Schindellegi als Zone für Deponie- und Abbauzwecke festgelegte Fläche des Kieswerkes der Firma Minder und Söhne gilt als Erstnutzung und wird mit der Einfamilienhauszone (E2) überlagert, welche die Folgenutzung darstellt. Nach Abschluss der Deponiearbeiten und der flächendeckenden Rekultivierung (Endgestaltung) kann der Gemeinderat die Folgenutzung in Kraft setzen und gleichzeitig die Erstnutzung aufheben. Ein etappenweiser Übergang ist möglich, wenn die dazu erforderlichen Voraussetzungen (Verlegung Kies- und Betonwerk, Festsetzung definitive Geländemodellierung, Einhaltung Belastungsgrenzwerte (Planungswerte) und Erschliessung) erfüllt sind. Seite 30 VIII Anhang 1:
Tabelle der Grundmasse (BauR Art. 41 - 46)
1In den einzelnen Zonen gelten die folgenden Überbauungsmasse: Tabelle der Grundmasse (BauR Art. 41 - 46)
1In den einzelnen Zonen gelten die folgenden Überbauungsmasse: Zone Oe unbeschr. nach Plan unbeschr. nach Plan unbeschr. nach Plan unbeschr. nach Plan ja GP allseitig gemäss PBG unbeschr. nach Plan -- II Industrie- zone Id unbeschr. nach Plan unbeschr. nach Plan 14 m nach Plan 19 m nach Plan ja GP allseitig gemäss PBG unbeschr. nach Plan -- IV Gewerbe- zone Gw unbeschr. nach Plan unbeschr. nach Plan 10 m nach Plan 14 m nach Plan ja GP 60 m nach Plan -- III Wohnzonen E2 2 3 0.35 0.50 7 m nach Plan 10 m nach Plan ja GP gemäss PBG 2 x PBG-Abstand 24 m nach Plan 1/4 II W2 2 3 0.45 0.60 8 m 11 m ja GP 30 m 1/4 II Für Wohnbauten in Hanglagen kommt Art. 43 Abs. 4 zur Anwendung W3 3 4 0.60 0.75 10 m 14 …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 40). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudelänge | ≤ 60 m | Art. 45, S. 21 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10 m | Art. 45, S. 21 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 14 m | Art. 45, S. 21 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Feusisberg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.