Zone G · Embrach
Zürich · BFS 56 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone G in Embrach (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 4.5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan mit Baulinien und eingezeichnetem Vorhaben
- Farbkonvention in den Plänen
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Embrach, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Embrach · S. 5
Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht von Waldareal oder übergeordneten Nutzungszonen erfasst ist, in folgende Zonen eingeteilt: Bauzonen Kernzonen
–2-geschossig K2
–Betzental KB Quartiererhaltungszonen
- Quartiererhaltungszone 2 Q2 - Quartiererhaltungszone 4
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 5) verbindlich lesbar.
Q4 Zentrumszonen
–Zentrumszone 4 Z4 Wohnzonen
–Wohnzone 2 A1 W2A1
–Wohnzone 2 A2 W2A2
–Wohnzone 2 B W2B
–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung 2 WG2
–Wohnzone 3 W3
–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung 3 WG3
–Wohnzone 4 W4 Gewerbe- und Industriezonen
–Gewerbezone G
- Industriezone A IA - Industriezone B
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 5) verbindlich lesbar.
IB Zone für öffentliche Bauten OeB Erholungszonen
- Erholungszone A EA - Erholungszone B EB - Erholungszone C
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 5) verbindlich lesbar.
EC Kommunale Freihaltezone F Reservezone R Seite 5 von 19
Art. 35BZO Embrach · S. 15
Grundmasse
2Die Aufteilung der Nutzung auf Attika-, Dach-, Unter- und Vollgeschosse ist innerhalb des zulässigen Gebäudevolumens frei wählbar.
| 1 Zone | G | IA | IB |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer max. m3 /m2 | 4.5 | 5.0 | 7.0 |
| Grünflächenziffer min. | 10 % | 10 % | 10 % |
| Fassadenhöhe max. m | 10.00 | --- | --- |
| Fassadenhöhe Schrägdach | Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebenden Höhe, höchstens aber um 7.00 m. | --- | --- |
| Fassadenhöhe mit Attikageschoss | Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassadenbündi- gen Seiten um maximal 3.30 m | --- | --- |
| Gesamthöhe max. m | --- | 16.50 | 21.50 |
| Allseitiger Grenzabstand min. m | 5.00 | 3.50 | 3.50 |
Tabelle von S. 15 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 38BZO Embrach · S. 16
Nutzweise
1In den Gewerbe- und Industriezonen sind auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen.
2In der Gewerbezone G sind Logistikbetriebe nicht gestattet.
3In der Zone G sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig. In den Zonen IA und IB sind auch stark störende Betriebe zugelassen, ausgenommen davon sind die der Empfindlichkeitsstufe III zugeordneten Parzellen oder Parzellenteile.
4In der Gewerbezone G gelten Betriebe, welche unverhältnismässigen Verkehr auslösen, als stark störend. F Zone für öffentliche Bauten
Art. 39BZO Embrach · S. 16
Grundmasse
1Es gelten die kantonalrechtlichen Bauvorschriften.
2Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der kleine Grundbzw. Grenzabstand gemäss den dort geltenden Vorschriften einzuhalten. Ein Mehrlängenzuschlag ist nicht zu berücksichtigen. G Erholungszonen
Art. 44BZO Embrach · S. 17
Gestaltungsplanpflicht
1Für die im Zonenplan bezeichneten Gebiete müssen Gestaltungspläne gemäss den §§ 83 ff. PBG aufgestellt werden. Wo eine zweckmässige Unterteilung des Gebiets möglich ist, können mehrere Gestaltungspläne aufgestellt werden. Diese können zeitlich getrennt festgesetzt werden.
2Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung sind besonders gut zu gestalten sowie zweckmässig auszustatten und auszurüsten. Die einzelnen Gestaltungspläne sind auf die nachstehenden gebietsspezifischen Ziele auszurichten.
3Gebiet Zentrum Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines qualitätsvollen Zentrums im Gebiet des Bahnhofs mit den folgenden Zielen:
–städtebaulich und architektonisch besonders gut gestaltete Überbauungen
–dichte Bauweise
–eine dem Nachhaltigkeitsprinzip folgende Gebietsentwicklung
–ausgewogene Nutzungsdurchmischung mit einem angemessenen Wohnanteil
–publikumsbezogene Nutzungen an Passantenlagen
–öffentliche Freiräume wie Plätze und Pärke mit besonders guter Gestaltung und zweckmässiger Ausstattung
–Förderung des nicht motorisierten Verkehrs durch ein attraktives Fuss- und Radwegnetz sowie durch die Nutzung des Angebotes durch den öffentlichen Verkehr
–zweckmässige Erschliessung der Baubereiche unter Beachtung einer haushälterischen Bodennutzung
–Erstellen eines Mobilitätskonzepts mit Angaben über das Modalsplitziel
–Sicherstellen von geeigneten Lärmschutzmassnahmen
–Aufzeigen der Massnahmen, welche sich aus der Störfallvorsorge ergeben
4Gebiet Sportanlage Bilg
5Kernzone Betzental Seite 17 …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«In der Zone G sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig.» · Art. Art. 38
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 10 m | Art. 35, S. 15 | 0.90 |
| Baumassenziffer | ≤ 4.5 m3/m2 | Art. 35, S. 15 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 10 % | Art. 35, S. 15 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 35, S. 15 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Embrach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.