Zone Z4 · Embrach
Zürich · BFS 56 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone Z4 in Embrach (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 4.5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan mit Baulinien und eingezeichnetem Vorhaben
- Farbkonvention in den Plänen
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Embrach, in denen «Z4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Embrach · S. 5
Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht von Waldareal oder übergeordneten Nutzungszonen erfasst ist, in folgende Zonen eingeteilt: Bauzonen Kernzonen
–2-geschossig K2
–Betzental KB Quartiererhaltungszonen
- Quartiererhaltungszone 2 Q2 - Quartiererhaltungszone 4
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 5) verbindlich lesbar.
Q4 Zentrumszonen
–Zentrumszone 4 Z4 Wohnzonen
–Wohnzone 2 A1 W2A1
–Wohnzone 2 A2 W2A2
–Wohnzone 2 B W2B
–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung 2 WG2
–Wohnzone 3 W3
–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung 3 WG3
–Wohnzone 4 W4 Gewerbe- und Industriezonen
–Gewerbezone G
- Industriezone A IA - Industriezone B
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 5) verbindlich lesbar.
IB Zone für öffentliche Bauten OeB Erholungszonen
- Erholungszone A EA - Erholungszone B EB - Erholungszone C
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 5) verbindlich lesbar.
EC Kommunale Freihaltezone F Reservezone R Seite 5 von 19
Art. 4BZO Embrach · S. 7
Empfindlichkeitsstufen Für die Nutzungszonen gelten, gestützt auf die Art. 43 Abs. 1 und 44 der Lärmschutzverordnung, folgende Empfindlichkeitsstufen (ES): Zone ES Kernzone K2 III Kernzone KB III Quartiererhaltungszone Q2 II Quartiererhaltungszone Q4 II Zentrumszone Z4 III Wohnzone W2A1 / W2A2 II Wohnzone W2B II Wohnzone W3 II Wohnzone W4 II Wohnzone gemäss § 52 Abs. 3 PGB mässig störendes Gewerbe zulässig III Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 III ** Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3 III Gewerbezone III Industriezone IA IV Industriezone IB IV Zone für öffentliche Bauten OeB II * Erholungszone EA III Erholungszone EB III Erholungszone EC III Freihaltezone F --- *) Einzelne Parzellen oder Parzellenteile mit ES III gemäss Eintrag im Zonenplan. **) Bei Neubauten mit lärmempfindlichen Räumen ist innerhalb des im Zonenplan bezeichneten Gebietes die Einhaltung des Planungswertes mit gestalterischen oder baulichen Massnahmen sicherzustellen. Seite 7 von 19 II. Zonenvorschriften A1 Kernzone K2
Art. 26BZO Embrach · S. 12
Sonderbauvorschriften für die Quartiererhaltungszone Q4
1Die Quartiererhaltungszone Q4 kann alternativ zu den Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung nach den Sonderbauvorschriften gemäss Art. 26 Abs. 1 bis 6 überbaut werden. Soweit die Sonderbauvorschriften keine anders lautenden Bestimmungen enthalten, gelten die Vorschriften der Quartiererhaltungszone Q4 sowie alle weiteren in Zusammenhang mit dieser Zone stehenden materiellen Bauvorschriften.
2Die Sonderbauvorschriften ermöglichen eine Verdichtung nach innen, verbunden mit dem Erhalt der vorhandenen Wohn- sowie der städtebaulichen Qualität im Zusammenhang mit der gesamten Quartiererhaltungszone Q4.
3Die Sonderbauvorschriften können beansprucht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a)Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung sind besonders gut zu gestalten sowie zweckmässig auszustatten und auszurüsten.
b)Das Bebauungskonzept ist in einem Gestaltungsplan gemäss §§ 83 ff. PBG festzuhalten.
c)Der Gestaltungsplan im Sinne von lit. b darf den Rahmen der Bau- und Zonenordnung, insbesondere Sonderbauvorschriften und Arealüberbauungsvorschriften, nicht überschreiten.
4Wo eine zweckmässige und ortsbaulich gute Unterteilung des Gebietes möglich ist, können mehrere Gestaltungspläne aufgestellt werden. Diese können zeitlich getrennt festgelegt werden.
5Grundmasse für die Sonderbauvorschriften und der dazugehörenden Gestaltungspläne in der Quartiererhaltungszone Q4: Gesamthöhe max. m 16.50 Gebäude- und Gesamtlänge max. m unbeschränkt Baumassenziffer max. m³/m² 3.7 Grundabstan …
Art. 27BZO Embrach · S. 13
Zweck Die Zentrumszone Z4 dient der Schaffung eines Zentrums für Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen für das Embrachertal.
Art. 28BZO Embrach · S. 13
Grundmasse
1Zone Z4 Gesamthöhe max. m 16.50 Gebäudelänge max. m 50.00 Baumassenziffer max. m³/m² 4.5 Grünflächenziffer min. % 15 Grosser Grundabstand min. m 10.00 Kleiner Grundabstand min. m 5.00
2Die Aufteilung der Nutzung auf Attika-, Dach-, Unter- und Vollgeschosse ist innerhalb des zulässigen Gebäudevolumens frei wählbar.
Art. 29BZO Embrach · S. 13
Geschlossene Überbauung
1Die geschlossene Überbauung ist in der Zentrumszone Z4 zulässig.
2Vorbehalten bleibt die Zugänglichkeit für die öffentlichen Dienste zu den rückwärtigen Gebäuden und Gebäudeteilen. Die hierfür erforderlichen Durchgänge sind sicherzustellen.
Art. 43BZO Embrach · S. 17
Arealüberbauung
1Arealüberbauungen sind in den Zonen W2B, WG2, W3, WG3, W4 und Z4 zulässig.
2Die Mindestarealfläche beträgt 4'000 m².
3Der Baumassenzifferzuschlag beträgt 15 % gegenüber der zonengemässen Ziffer.
4Für die Abstände innerhalb der Arealüberbauung gelten die Vorschriften des Planungs- und Baugesetzes. Die zonengemässe Gebäudelängenbeschränkung gilt nicht. Die Fassadenhöhe bzw. Gesamthöhe darf um 3.00 m erhöht werden, mit Ausnahme der im Zonenplan speziell gekennzeichneten Bereiche der Wohnzone W2B. Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Abstände einzuhalten.
5Im Übrigen gelten die Bauvorschriften für die Regelüberbauung.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 16.5 m | Art. 28, S. 13 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 50 m | Art. 28, S. 13 | 0.95 |
| Baumassenziffer | ≤ 4.5 m3/m2 | Art. 28, S. 13 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 15 % | Art. 28, S. 13 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 28, S. 13 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 28, S. 13 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Embrach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.