Zone ZeA · Ebikon
Luzern · BFS 1054 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone ZeA in Ebikon (Luzern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- 1-fach Papier; bewilligter Plansatz verbleibt bei der Gemeinde
- Unterschriftenblatt: alle Seiten, Firmenstempel, HR-/GB-konforme Unterschriften
- Baubeschrieb
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Planung & Bau, Baubewilligungen
- 041 444 02 56
- baubewilligungen@ebikon.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ebikon, in denen «ZeA» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 7
Grundmasse Bauzonen
7 Bauzonen Koordinationspflicht gemäss 1.Art. 3 BZR Wohnen zulässig Nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe lä i Mässig störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe lä i Stark störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe zulässig Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1) gemäss Art. 8 Abs. 1 BZR Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2) gemäss Art. 8 Abs. 2 BZR Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3) gemäss Art. 8 Abs. 3 BZR Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) gemäss Art. 8 Abs. 4 Max. talseitige Fassaden- höhe 1 in m (gemäss Art. 45 Abs. 4) Max. Gesamthöhe 1 in m (gemäss Art. 45 Abs. 4) Max. talseitige Fassaden- höhe 2 in m (gemäss Art. 45 Abs. 5) Max. Gesamthöhe 2 in m (gemäss Art. 45 Abs. 5) Grenzabstand 1 gemäss PBG § 122 Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss eidg. LSV Ergänzende zonenspezifi- sche Bestimmungen im BZR Zentrumszonen A-D & Ha ZeA, ZeB, ZeC, ZeD, ZeHa ja ja ja ja nein - - - - Zulässige Gebäudemasse gemäss Art. 11 BZR 4.0 m IIIa) Art. 11 Zentrumszone E ZeE ja ja ja nein nein - - - - 10.5 10.5 11.0 11.0 4.0 m II Art. 11 Geschäfts- u. Wohnzone Ausserschachen GsW-Au ja ja ja ja nein 0.4 Siehe Art. 12 BZR §122 Abs. 3 PBG IIIa) Art. 12 Geschäfts- u. Wohnzone Stuben GsW-Ste) ja ja ja ja nein 0.25 - - - 10.5 10.5c) 11.0c) 11.0c) 4.0 m IIIa) - Wohnzone A W-A ja ja ja nein nein 0.20 - 0.21 0.08b) 16.5 16.5 17.0 17.0 6.5 m II/IIIa) - Wohnzone B W-B nein ja ja nein nein 0.25 0.34 0.27 0.08b) 10.5 10.5 11.0 11.0 4.0 m II/IIIa) Art. 9, III.3.Art. 47 Wohnzone Höchmattweg W-Hö nein ja ja nein nein 0.25 0.34 0.27 0.08b) 10.5 10.5 11.0 11.0 4.0 m II Art. 9 Wohnzone Höfli W-H nein ja ja n …
Art. 10BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 9
Mindestnutzungen
1In der Wohnzone W-A und in den Zentrumszonen ZeA-ZeD & ZeHa sind je Gebäude mindestens drei eigenständige Wohnungen von mindestens je 60.0 m2 Hauptnutzfläche gemäss Anhang 10 BZR zu realisieren. Die zuständige Stelle kann für Umbauten und die Erweiterung bestehender Gebäude mit weniger als 3 Wohnungen sowie bei Bauten mit Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen Ausnahmen gestatten.
2Bauprojekte in den Arbeitszonen, die die max. Gesamthöhe nicht mit gewerblich nutzbaren Stockwerken ausschöpfen, müssen im Baugesuch den Nachweis erbringen, dass eine spätere Aufstockung mit zusätzlichen Stockwerken möglich ist.
| Parzelle < 800 m2 | Parzelle >= 800 m2 | |
|---|---|---|
| Bei einer Gesamthöhe von mehr als 7.5 m, unter der Einhaltung der zonen- gemäss zulässigen Höhenmasse | 25.0 m2 | 45.0 m2 |
| Bei einer Gesamthöhe von 4.5 m bis 7.5 m | 35.0 m2 | 65.0 m2 |
| Bei einer Gesamthöhe bis 4.5 m | 70.0 m2 | 130.0 m2 |
Tabelle von S. 9 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 11BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 9
Zentrumszonen ZeA, ZeB, ZeC,ZeD, ZeE, ZeHa
1Die Zentrumszonen bezwecken die dichte Nutzung an zentraler Lage, die Erhaltung der Zentrumsfunktionen sowie die optimale und qualitätsvolle Eingliederung und Gestaltung von baulichen Entwicklungen ins Orts-, Quartier-, Strassen- und Landschaftsbild.
2Gestattet sind die nachfolgenden Bauweisen:
9 Zentrumszonen Bebauungsplanpflicht Min. Gesamthöhe in m (gemäss Art. 45 Abs. 4) Max. Gesamthöhe 1 in m (gemäss Art. 45 Abs. 4) Max. Gesamthöhe 2 in m (gemäss Art. 45 Abs 5) Höhe für Gebäudevolu- men ohne Rückversatz (gemäss Art. 11 Abs. 8) Zentrumszonen A
3Die zuständige Stelle kann in begründeten Fällen Ausnahmen von den minimalen Gesamthöhen gewähren.
4Die zuständige Stelle legt die maximale Gebäudelänge unter Berücksichtigung der massgebenden Grenzabstände situationsgerecht fest. In der Zentrumszone A gilt in der ersten Bautiefe ab Kantonsstrasse das ausgemittelte Niveau des Trottoirs als massgebendes Terrain.
5Wo in der Zentrumszone C das massgebende Terrain in der ersten Bautiefe ab Luzernerstrasse tiefer als die Strasse liegt, gilt das ausgemittelte Niveau der Luzernerstrasse als massgebendes Terrain.
6In den im Zonenplan definierten Bereichen «Publikumsorientierter Ortskern» in der Zentrumszone A sind bei Neubauten und Umnutzungen im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss kein …
| Parzelle < 800 m2 | Parzelle >= 800 m2 | |
|---|---|---|
| Bei einer Gesamthöhe von mehr als 7.5 m, unter der Einhaltung der zonen- gemäss zulässigen Höhenmasse | 25.0 m2 | 45.0 m2 |
| Bei einer Gesamthöhe von 4.5 m bis 7.5 m | 35.0 m2 | 65.0 m2 |
| Bei einer Gesamthöhe bis 4.5 m | 70.0 m2 | 130.0 m2 |
Tabelle von S. 9 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 7). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≥ 10.5 m | Art. 11, S. 9 | 0.85 |
| Gesamthöhe | ≤ 22.5 m | Art. 11, S. 9 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Ebikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone ZeA
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ebikon?
Wo reiche ich das Baugesuch in Ebikon ein?
Wo steht die Zone ZeA in der BZO Ebikon?
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