Zone So-Ob · Ebikon
Luzern · BFS 1054 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone So-Ob in Ebikon (Luzern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.25. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- 1-fach Papier; bewilligter Plansatz verbleibt bei der Gemeinde
- Unterschriftenblatt: alle Seiten, Firmenstempel, HR-/GB-konforme Unterschriften
- Baubeschrieb
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Planung & Bau, Baubewilligungen
- 041 444 02 56
- baubewilligungen@ebikon.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ebikon, in denen «So-Ob» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 7
Grundmasse Bauzonen
7 Bauzonen Koordinationspflicht gemäss 1.Art. 3 BZR Wohnen zulässig Nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe lä i Mässig störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe lä i Stark störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe zulässig Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1) gemäss Art. 8 Abs. 1 BZR Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2) gemäss Art. 8 Abs. 2 BZR Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3) gemäss Art. 8 Abs. 3 BZR Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) gemäss Art. 8 Abs. 4 Max. talseitige Fassaden- höhe 1 in m (gemäss Art. 45 Abs. 4) Max. Gesamthöhe 1 in m (gemäss Art. 45 Abs. 4) Max. talseitige Fassaden- höhe 2 in m (gemäss Art. 45 Abs. 5) Max. Gesamthöhe 2 in m (gemäss Art. 45 Abs. 5) Grenzabstand 1 gemäss PBG § 122 Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss eidg. LSV Ergänzende zonenspezifi- sche Bestimmungen im BZR Zentrumszonen A-D & Ha ZeA, ZeB, ZeC, ZeD, ZeHa ja ja ja ja nein - - - - Zulässige Gebäudemasse gemäss Art. 11 BZR 4.0 m IIIa) Art. 11 Zentrumszone E ZeE ja ja ja nein nein - - - - 10.5 10.5 11.0 11.0 4.0 m II Art. 11 Geschäfts- u. Wohnzone Ausserschachen GsW-Au ja ja ja ja nein 0.4 Siehe Art. 12 BZR §122 Abs. 3 PBG IIIa) Art. 12 Geschäfts- u. Wohnzone Stuben GsW-Ste) ja ja ja ja nein 0.25 - - - 10.5 10.5c) 11.0c) 11.0c) 4.0 m IIIa) - Wohnzone A W-A ja ja ja nein nein 0.20 - 0.21 0.08b) 16.5 16.5 17.0 17.0 6.5 m II/IIIa) - Wohnzone B W-B nein ja ja nein nein 0.25 0.34 0.27 0.08b) 10.5 10.5 11.0 11.0 4.0 m II/IIIa) Art. 9, III.3.Art. 47 Wohnzone Höchmattweg W-Hö nein ja ja nein nein 0.25 0.34 0.27 0.08b) 10.5 10.5 11.0 11.0 4.0 m II Art. 9 Wohnzone Höfli W-H nein ja ja n …
Art. 20BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 13
Sonderbauzone Oberschachen So-Ob
1Die Sonderbauzone Oberschachen dient der Schaffung eines Siedlungsrandes, dem Erhalt und Bezug des Bauernhauses GV-Nr. 82 und der Scheune GV-Nr. 82a, der stimmigen Weiterentwicklung der Bauten sowie der Erhaltung von Volumen und Erscheinungsbild der Scheune. Sie dient hauptsächlich dem Zweck Wohnen.
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2Das bestehende Bauernhaus GV-Nr. 82 ist in der Bausubstanz und im Erscheinungsbild zu erhalten. Massvolle Erneuerungen im Innern des Gebäudes sind zulässig.
3Die Scheune GV-Nr. 82a ist im Volumen und im Erscheinungsbild als landwirtschaftliche Baute zu erhalten. Ein Ersatzneubau an gleicher Lage und im gleichen Ausmass wie die bestehende Baute ist möglich, sofern sie vom Aussehen her als landwirtschaftliche Baute in Erscheinung tritt.
4Neubauten müssen auf den bestehenden Baumbestand Rücksicht nehmen.
5Der bestehende Baumbestand ist in der Anzahl und Wirkung zu erhalten. Bei Ersatzbepflanzungen sind die Baum-Art und deren Standort so zu wählen, dass der ländliche Charakter des Ensembles gewahrt wird.
6Die Aussenräume sind naturnah und offen zu gestalten. Hecken und dichte Bepflanzungen sind nicht zulässig. Zur Bepflanzung sind nur einheimische und standortgerechte Pflanzen zulässig. Der Fussweg am Zonenrand muss öffentlich zugänglich und benützbar sein.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 0.25 | Art. 7, S. 7 | 0.85 |
| Fassadenhöhe | ≤ 10.5 m | Art. 7, S. 7 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 7, S. 7 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Ebikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone So-Ob
Was gilt in der Zone So-Ob in Ebikon?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone So-Ob einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ebikon?
Wo reiche ich das Baugesuch in Ebikon ein?
Wo steht die Zone So-Ob in der BZO Ebikon?
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