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Ebikon

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Masse in Ebikon

Gesamthöhe in Ebikon

Die Gesamthöhe ist in Ebikon in 5 von 19 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10.5 m bis 22.5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 11 der Bau- und Zonenordnung.

Die Gesamthöhe nach IVHB ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und dem massgebenden Terrain darunter. Sie ist nicht dasselbe wie die kantonale Gebäudehöhe.

ZoneGesamthöheFundstelle
W-Hü≤ 15 mArt. 15, S. 12
ZeA≥ 10.5 mArt. 11, S. 9
ZeA≤ 22.5 mArt. 11, S. 9
ZeC≥ 15 mArt. 11, S. 9
ZeC≤ 19.5 mArt. 11, S. 9
ZeD≥ 12 mArt. 11, S. 9
ZeD≤ 19.5 mArt. 11, S. 9
ZeE≤ 10.5 mArt. 7, S. 7

Extrahiert aus der BZO Ebikon (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 11 im Wortlaut, Seite 9

Art. 11 Zentrumszonen ZeA, ZeB, ZeC,ZeD, ZeE, ZeHa 1 Die Zentrumszonen bezwecken die dichte Nutzung an zentraler Lage, die Erhaltung der Zentrumsfunktionen sowie die optimale und qualitätsvolle Eingliederung und Gestaltung von baulichen Entwicklungen ins Orts-, Quartier-, Strassen- und Landschaftsbild. 2 Gestattet sind die nachfolgenden Bauweisen: 9 Zentrumszonen Bebauungsplanpflicht Min. Gesamthöhe in m (gemäss Art. 45 Abs. 4) Max. Gesamthöhe 1 in m (gemäss Art. 45 Abs. 4) Max. Gesamthöhe 2 in m (gemäss Art. 45 Abs 5) Höhe für Gebäudevolu- men ohne Rückversatz (gemäss Art. 11 Abs. 8) Zentrumszonen A ZeA Nein 10.5 22.5 22.5 16.5 Zentrumszonen B ZeB Ja - 16.5 16.5 - Zentrumszonen C ZeC Nein 15.0 19.5 19.5 16.5 Zentrumszonen D ZeD Nein 12.0 19.5 19.5 16.5 Zentrumszonen E Zee Nein - 10.5 11.0 - Zentrumszonen Ha ZeHa Ja - 16.5 16.5 - 3 Die zuständige Stelle kann in begründeten Fällen Ausnahmen von den minimalen Gesamt- höhen gewähren. 4 Die zuständige Stelle legt die maximale Gebäudelänge unter Berücksichtigung der massge- benden Grenzabstände situationsgerecht fest. In der Zentrumszone A gilt in der ersten Bautiefe ab Kantonsstrasse das ausgemittelte Niveau des Trottoirs als massgebendes Terrain. 5 Wo in der Zentrumszone C das massgebende Terrain in der ersten Bautiefe ab Lu- zernerstrasse tiefer als die Strasse liegt, gilt das ausgemittelte Niveau der Luzernerstrasse als massgebendes Terrain. 6 In den im Zonenplan definierten Bereichen «Publikumsorientierter Ortskern» in der Zent- rumszone A sind bei Neubauten und Umnutzungen im Erdgeschoss und im 1. Oberge- schoss keine Wohnungen zulässig. Die Hauptfassade und die Nutzung im Erdgeschoss müssen funktional und optisch auf den Strassenraum der Kantonsstrasse ausgerichtet sein. 7 In den Zentrumszonen A, B, C und D sind auf dem Abschnitt der Kantonsstrasse ab dem Knoten Luzernerstrasse / Schachenweidstrasse in Richtung Osten im Erdgeschoss bei Neu- bauten und neubauähnlichen Umbauten keine auf die Kantonsstrasse orientierten Woh- nungen gestattet. Die Hauptfassade und die Nutzung im Erdgeschoss müssen funktional und optisch auf den Strassenraum ausgerichtet sein. 8 In den Zentrumszonen A, C und D dürfen Gebäudevolumen, die sich oberhalb der fest- gelegten Höhe befinden, nur mit Rückversatz an zwei Seiten von mindestens 2.50 m und an den übrigen Seiten von mindestens 1.50 m realisiert werden. In der Zentrumszone A wird der entsprechende Rückversatz im Baubewilligungsverfah- ren festgelegt. Die Höhe wird ab dem tiefsten Punkt des gewachsenen Terrains, respektive wo entsprechend bezeichnet ab ausgemitteltem Niveau der Fahrbahn der Kaspar-Kopp- strasse gemessen. 9 In der Zentrumszone D werden die maximalen Gesamthöhen nur gewährt, wenn dadurch die folgenden Höhendifferenzen gemessen ab ausgemitteltem Niveau der Kaspar-Kopp- Strasse nicht überschritten werden: 10 ‒ 10.5 m respektive 11.0 m bei Gebäuden mit nach aussen geneigten Schrägdach ge- mäss Art. 45 Abs. 6 bei Bauweisen mit Fassadenlängen bis 14.0 m parallel zur Kaspar- Kopp-Strasse ‒ 6.0 m respektive 6.5 m bei Gebäuden mit nach aussen geneigten Schrägdach gemäss Art. 45 Abs. 6 bei Bauweisen mit Fassadenlängen bis 40.0 m parallel zur Kaspar-Kopp- Strasse Von der Kaspar-Kopp-Strasse aus dürfen nur Wohnnutzungen erschlossen werden. 10 In der Zentrumszone E ist der typische Charakter der Einzelbauweise zu erhalten. Es gilt eine maximale Fassadenlänge von 20.0 m. Der Zusammenbau von zwei Gebäuden ist nicht gestattet. Für Verbindungsbauten mit max. 4.5 m Gesamthöhe kann die zuständige Stelle Ausnahmen gestatten. Wo das massgebende Terrain in der ersten Bautiefe südseitig der Kaspar-Kopp-Strasse tie- fer als die Strasse liegt, gilt das ausgemittelte Niveau der Kaspar-Kopp-Strasse als mass- gebendes Terrain. 11 In der Zentrumszone Halte kann die Gemeinde bei guter städtebaulicher und architekto- nischer Qualität der Überbauung auf maximal 50 % der anrechenbaren Gebäudefläche Bauten mit einer maximalen Gesamthöhe 1 und 2 von 22.5 m zulassen. Die Gemeinde kann Mindestflächen für Dienstleistungs- und Arbeitsplatznutzungen verlangen. Güterin- tensive Betriebe generell und Verkaufsnutzungen von insgesamt mehr als 1'500 m2 Netto- fläche gemäss § 169 PBG sind nicht zulässig.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Gesamthöhe in Ebikon?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10.5 m bis 22.5 m, festgelegt in 5 von 19 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Gesamthöhe in der Bauordnung Ebikon?

Meist in Art. 11 der Bau- und Zonenordnung Ebikon, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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