Zone W-A · Ebikon

Luzern · BFS 1054 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen

Hinweis: Für Ebikon gelten seit 2024-09-24 die harmonisierten Baubegriffe (IVHB). Massgebend sind Überbauungsziffer und Gesamthöhe; die Ausnützungsziffer ist im neuen Recht abgeschafft und die Vollgeschosszahl keine Steuerungsgrösse mehr. Werte aus altrechtlichen Unterlagen sind damit nicht direkt vergleichbar; insbesondere misst die neue Überbauungsziffer die anrechenbare Gebäudefläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie, die alte dagegen die überbaubare Grundfläche.

Die Zone W-A in Ebikon (Luzern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 6.5 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • 1-fach Papier; bewilligter Plansatz verbleibt bei der Gemeinde
  • Unterschriftenblatt: alle Seiten, Firmenstempel, HR-/GB-konforme Unterschriften
  • Baubeschrieb

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Ebikon, in denen «W-A» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 7BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 7

Grundmasse Bauzonen

7 Bauzonen Koordinationspflicht gemäss 1.Art. 3 BZR Wohnen zulässig Nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe lä i Mässig störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe lä i Stark störendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe zulässig Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1) gemäss Art. 8 Abs. 1 BZR Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2) gemäss Art. 8 Abs. 2 BZR Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3) gemäss Art. 8 Abs. 3 BZR Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) gemäss Art. 8 Abs. 4 Max. talseitige Fassaden- höhe 1 in m (gemäss Art. 45 Abs. 4) Max. Gesamthöhe 1 in m (gemäss Art. 45 Abs. 4) Max. talseitige Fassaden- höhe 2 in m (gemäss Art. 45 Abs. 5) Max. Gesamthöhe 2 in m (gemäss Art. 45 Abs. 5) Grenzabstand 1 gemäss PBG § 122 Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss eidg. LSV Ergänzende zonenspezifi- sche Bestimmungen im BZR Zentrumszonen A-D & Ha ZeA, ZeB, ZeC, ZeD, ZeHa ja ja ja ja nein - - - - Zulässige Gebäudemasse gemäss Art. 11 BZR 4.0 m IIIa) Art. 11 Zentrumszone E ZeE ja ja ja nein nein - - - - 10.5 10.5 11.0 11.0 4.0 m II Art. 11 Geschäfts- u. Wohnzone Ausserschachen GsW-Au ja ja ja ja nein 0.4 Siehe Art. 12 BZR §122 Abs. 3 PBG IIIa) Art. 12 Geschäfts- u. Wohnzone Stuben GsW-Ste) ja ja ja ja nein 0.25 - - - 10.5 10.5c) 11.0c) 11.0c) 4.0 m IIIa) - Wohnzone A W-A ja ja ja nein nein 0.20 - 0.21 0.08b) 16.5 16.5 17.0 17.0 6.5 m II/IIIa) - Wohnzone B W-B nein ja ja nein nein 0.25 0.34 0.27 0.08b) 10.5 10.5 11.0 11.0 4.0 m II/IIIa) Art. 9, III.3.Art. 47 Wohnzone Höchmattweg W-Hö nein ja ja nein nein 0.25 0.34 0.27 0.08b) 10.5 10.5 11.0 11.0 4.0 m II Art. 9 Wohnzone Höfli W-H nein ja ja n …

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Art. 10BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 9

Mindestnutzungen

1In der Wohnzone W-A und in den Zentrumszonen ZeA-ZeD & ZeHa sind je Gebäude mindestens drei eigenständige Wohnungen von mindestens je 60.0 m2 Hauptnutzfläche gemäss Anhang 10 BZR zu realisieren. Die zuständige Stelle kann für Umbauten und die Erweiterung bestehender Gebäude mit weniger als 3 Wohnungen sowie bei Bauten mit Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen Ausnahmen gestatten.

2Bauprojekte in den Arbeitszonen, die die max. Gesamthöhe nicht mit gewerblich nutzbaren Stockwerken ausschöpfen, müssen im Baugesuch den Nachweis erbringen, dass eine spätere Aufstockung mit zusätzlichen Stockwerken möglich ist.

Parzelle < 800 m2Parzelle >= 800 m2
Bei einer Gesamthöhe von mehr als 7.5 m, unter der Einhaltung der zonen- gemäss zulässigen Höhenmasse25.0 m245.0 m2
Bei einer Gesamthöhe von 4.5 m bis 7.5 m35.0 m265.0 m2
Bei einer Gesamthöhe bis 4.5 m70.0 m2130.0 m2

Tabelle von S. 9 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 0.2Art. 7, S. 70.85
Fassadenhöhe≤ 16.5 mArt. 7, S. 70.85
Grenzabstand (klein)≥ 6.5 mArt. 7, S. 70.85

Extrahiert aus der BZO Ebikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W-A

Was gilt in der Zone W-A in Ebikon?
Grenzabstand (klein) ≥ 6.5 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.2. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Ebikon erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W-A einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Ebikon. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ebikon?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Ebikon ein?
Baugesuche in Ebikon laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Planung & Bau, Baubewilligungen, Riedmattstrasse 14, 6030 Ebikon. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone W-A in der BZO Ebikon?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Ebikon erwähnen die Zone W-A namentlich, darunter Art. 7, Art. 10. BZO Ebikon lesen →

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