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Art. 25 · Abstand am Zonenrand
BZO Dübendorf · S. 37 · Original-PDF
Gegenüber Grundstücken in einer angrenzenden Wohnzone haben Bauten in der IG1, IG2 und IG3 mindestens folgende Abstände einzuhalten:
bis zu 12,00 m Gebäudehöhe mindestens 20,0 m bis zu 17,00 m Gebäudehöhe mindestens 25,0 m bis zu 20,00 m Gebäudehöhe mindestens 30,0 m Abstand am Zonenrand
2.4.2. Industrie- und Gewerbezone Flugplatzrand IG4
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.