Zone K 2 · Dornach
Solothurn · BFS 2473 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone K 2 in Dornach (Solothurn) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 7.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Baugesuchsmappe der Gemeinde (CHF 20), Bestellung bei der Bauverwaltung
- Exemplarzahl und Zusatzunterlagen gemäss Angaben auf den Formularen
- Gebühren nach kommunalem Gebührenreglement (gültig ab 1. April 2025)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung
- 061 706 25 10
- bau@dornach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dornach, in denen «K 2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Zonenreglement Dornach · S. 4
Zonen
1 Unterteilung1 (1 Teil-Zonenplan mit Sonderbauvorschriften «Goetheanum»: siehe RRB Nr. 639 vom 24.2.92): Das Gemeindegebiet von Dornach wird wie folgt unterteilt:
2 Bauzonen:
–Einfamilienhauszone E 1-2
–2-geschossige Wohnzone a W 2a
–2-geschossige Wohnzone b W 2b
–2-geschossige Wohnzone c W 2c
–3-geschossige Wohnzone W 3
–Kernzone 1 K 1
–Kernzone 2 K 2
–Gewerbezone mit Wohnanteil GW
–Zone für Bauten und Anlagen des Goetheanums BAG 1
–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 3-geschossig öBA 3
–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 4-geschossig öBA 4
–Zone für öffentliche Anlagen öA
–Industriezone In
–Gewerbezone 1 G1
–Gewerbezone 2 G2
–Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht
3 Schutzzonen und -gebiete:
–Ortsbildschutzzone Ob
–Uferschutzzone Uf
–Aussichtsschutzzone Aus
–Freihaltezone Fr
–Archäologische Fundstellen und Objekte ArF
–Vorranggebiete Natur und Landschaft VNL
4 Schutzobjekte:
–Hecken, Gehölze, Uferbepflanzungen
–Geschützte Kulturobjekte
–Schützenswerte Kulturobjekte
5 Nichtbauzonen:
–Landwirtschaftszone Lw
–Reservezone R Seite 4/36
Art. 10BZO Zonenreglement Dornach · S. 25
Kernzone 2 ohne Gewerbe
K2
Seite 25/36 ANHANG II ZUM ZONENREGLEMENT DER GEMEINDE DORNACH ERLÄUTERUGEN ZU DEN ZONEN UND GEBIETE MIT ORIENTIERENDEM CHARAKTER ERLÄUTERUNGEN ZUM PLANINHALT MIT ORIENTIERENDEM CHARAKTER
Wald
1 Schutz:
Der Wald ist durch die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung geschützt vor Beeinträchtigungen durch Bauten und bauliche Anlagen.
2 Waldabstand:
Bauten und bauliche Anlagen haben den vom Gesetz (20 m WaV Art. 7) oder von der Nutzungsplanung vorgeschriebene Abstand einzuhalten. Kleinbauten haben einen Minimalabstand von 6 m, Zäune von 2 m einzuhalten (WaV Art. 3).
3 Waldfeststellung:
Wo die Bestimmungen zum Schutz des Waldes Auswirkungen auf die Nutzung gemäss Zonenplan haben können, werden Wald und Waldgrenze in einem Waldfeststellungsplan festgehalten.
Gewässer
1 Schutz:
Die Gewässer sind durch die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung geschützt. Jedermann ist verpflichtet, alle gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden (GSchG Art. 3).
2 Bauabstände:
Sofern kantonale Baulinien nichts anders vorsehen, haben Bauten und Anlagen innerhalb der Bauzone entlang von Bächen einen Abstand von 4 m und entlang von Flüssen einen Abstand von 10 m einzuhalten. Ausserhalb der Bauzone beträgt der minimale Bauabstand 10 m bei Bächen und 30 m bei Flüssen (NHV Art. 32).
Rechtsgültige Grundwasserschutzzone und -areale
1 Schutz:
Für Grundwasserschutzzonen und -areale werden vom Kanton die notwendigen Eigentumsbesch …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 10, § 10, Abs. ). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 10, S. 10 | 0.90 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.5 | Art. 10, S. 10 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 10, S. 10 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10.5 m | Art. 10, S. 10 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 7.5 m | Art. 10, S. 10 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Dornach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.