← alle Gemeinden
Wappen der Gemeinde Dornach

Dornach

Baugesuch prüfen →
Ablauf
EingabewegPapierBeleg ↗
Gilt seitfehlt
Gebührenfehlt
Behandlungsfristfehlt
Eingabe & Gebühren

Der Eingabeweg entscheidet, ob Pläne physisch eingereicht werden müssen. Wo eBaugesucheZH gilt, läuft die Eingabe vollständig über das kantonale Portal.

Was passiert nach der Einreichung? Verfahren im Kanton Solothurn
  1. Baugespann aufstellen§ 7 KBV

    Bei Neubauten, An-/Aufbauten und Terrainauffüllungen im Zeitpunkt der Einreichung errichten; darf in der Regel erst nach rechtskräftiger Erledigung entfernt werden.

  2. Einreichung

    Bei der Gemeinde; das kantonale eBau-Portal (über my.so.ch) wird derzeit kantonsweit ausgerollt.

  3. Publikation & Auflage14 Tage§ 8 Abs. 1 KBV

    Publikation im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde (auf Kosten der Bauherrschaft); die Pläne liegen 14 Tage öffentlich auf.

  4. Einsprache14 Tage§ 8 Abs. 1 KBV

    Während der Auflagefrist, schriftlich und begründet im Doppel bei der Baubehörde.

  5. Bauentscheid2 Monate§ 9 KBV

    Innert zwei Monaten, sobald alle für die Beurteilung notwendigen Unterlagen vorliegen.

Frist für den Bauentscheid

2 Monate ab vollständigen Unterlagen (§ 9 KBV)

Kleine Vorhaben

Keine Publikation bei Vorhaben untergeordneter Bedeutung, unter anderem Solaranlagen, Wärmepumpen und Fassadenisolationen (§ 8 Abs. 2 KBV); Meldeverfahren für bewilligungsfreie Solaranlagen (§ 3bis KBV).

Elektronische Eingabe

eBauSO (über my.so.ch) ↗ · Rollout auf die Gemeinden läuft; kein flächendeckendes Obligatorium.

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), BGS 711.1 · Kantonale Bauverordnung (KBV), BGS 711.61), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben. Massgeblich sind die Angaben der Gemeinde oben. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.