Zone E 1-2 · Dornach
Solothurn · BFS 2473 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone E 1-2 in Dornach (Solothurn) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 6.3 m, Firsthöhe ≤ 6.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.3, Gebäudelänge ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Baugesuchsmappe der Gemeinde (CHF 20), Bestellung bei der Bauverwaltung
- Exemplarzahl und Zusatzunterlagen gemäss Angaben auf den Formularen
- Gebühren nach kommunalem Gebührenreglement (gültig ab 1. April 2025)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung
- 061 706 25 10
- bau@dornach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dornach, in denen «E 1-2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Zonenreglement Dornach · S. 4
Zonen
1 Unterteilung1 (1 Teil-Zonenplan mit Sonderbauvorschriften «Goetheanum»: siehe RRB Nr. 639 vom 24.2.92): Das Gemeindegebiet von Dornach wird wie folgt unterteilt:
2 Bauzonen:
–Einfamilienhauszone E 1-2
–2-geschossige Wohnzone a W 2a
–2-geschossige Wohnzone b W 2b
–2-geschossige Wohnzone c W 2c
–3-geschossige Wohnzone W 3
–Kernzone 1 K 1
–Kernzone 2 K 2
–Gewerbezone mit Wohnanteil GW
–Zone für Bauten und Anlagen des Goetheanums BAG 1
–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 3-geschossig öBA 3
–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 4-geschossig öBA 4
–Zone für öffentliche Anlagen öA
–Industriezone In
–Gewerbezone 1 G1
–Gewerbezone 2 G2
–Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht
3 Schutzzonen und -gebiete:
–Ortsbildschutzzone Ob
–Uferschutzzone Uf
–Aussichtsschutzzone Aus
–Freihaltezone Fr
–Archäologische Fundstellen und Objekte ArF
–Vorranggebiete Natur und Landschaft VNL
4 Schutzobjekte:
–Hecken, Gehölze, Uferbepflanzungen
–Geschützte Kulturobjekte
–Schützenswerte Kulturobjekte
5 Nichtbauzonen:
–Landwirtschaftszone Lw
–Reservezone R Seite 4/36
Art. 3BZO Zonenreglement Dornach · S. 6
Einfamilienhauszone E 1-2
1 Zweck:
Die Einfamilienhauszone ist eine reine Wohnzone (siehe § 2).
2 Nutzung / Bauweise:
In dieser Zone sind freistehende Ein- oder Doppeleinfamilienhäuser zulässig. Der Einbau zusätzlicher Einliegerwohnungen mit max. 2 ½ Zimmern ist gestattet.
3 Massvorschriften:
–Geschoss
1 2
–Ausnutzungsziffer max. 0.20 0.30
–Gebäudelänge max. 20.00 m 20.00 m
–Gebäudehöhe bergseits 1 max. 4.50 m 6.30 m
–Firsthöhe 2 max. 6.50 m 6.50 m
1Die Gebäudehöhe talseits beträgt gemäss § 18 Abs. 1 KBV max. 7.50 m.
2Gemessen ab OK Boden des obersten Vollgeschosses.
4 Empfindlichkeitsstufe:
ES II.
5 Hinweis zur Gestaltung:
Siehe auch § 7.
Art. 7BZO Zonenreglement Dornach · S. 8
Besondere gestalterische Anforderungen an die Bauten in den Zonen E 1-2, W2a W2b und W2c
1 Zweck:
Der landwirtschaftlichen Empfindlichkeit und der architektur- und kulturgeschichtlich bedeutsamen Umgebung entsprechend, haben Neu- und Umbauten in besonderem Mass auf die unmittelbare Umgebung Rücksicht zu nehmen. Seite 8/36
2 Gestaltung:
Sämtliche baulichen Massnahmen, insbesondere auch An- und Nebenbauten, Garagen und oberirdische Parkierungsanlagen haben sich hinsichtlich Lage, Stellung, Volumen und Form in die gestaltete Umgebung einzupassen.
3 Reklamen:
Das Anschlagen von Fremdreklamen und Plakaten ist in diesen Zonen nicht gestattet.
Eigenreklame kann die Bau-/Werk- u. Planungskommission bewilligen.
Reklame für vorübergehende Veranstaltungen richtet sich nach § 3.4 der kantonalen Richtlinien für Reklamen.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Einfamilienhauszone ist eine reine Wohnzone (siehe § 2).» · Art. Art. 3, § 3, Abs. 1
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3, § 3, Abs. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 3, S. 6 | 0.75 |
| Vollgeschosse | 2 Vollgeschosse | Art. 3, S. 6 | 0.85 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.3 | Art. 3, S. 6 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 20 m | Art. 3, S. 6 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 6.3 m | Art. 3, S. 6 | 0.85 |
| Firsthöhe | ≤ 6.5 m | Art. 3, S. 6 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Dornach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.