Zone G1 · Dornach

Solothurn · BFS 2473 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone G1 in Dornach (Solothurn) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 18 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
  • Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
  • Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
  • Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
  • Baugesuchsmappe der Gemeinde (CHF 20), Bestellung bei der Bauverwaltung
  • Exemplarzahl und Zusatzunterlagen gemäss Angaben auf den Formularen
  • Gebühren nach kommunalem Gebührenreglement (gültig ab 1. April 2025)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Dornach, in denen «G1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Zonenreglement Dornach · S. 4

Zonen

1 Unterteilung1 (1 Teil-Zonenplan mit Sonderbauvorschriften «Goetheanum»: siehe RRB Nr. 639 vom 24.2.92): Das Gemeindegebiet von Dornach wird wie folgt unterteilt:

2 Bauzonen:

–Einfamilienhauszone E 1-2

–2-geschossige Wohnzone a W 2a

–2-geschossige Wohnzone b W 2b

–2-geschossige Wohnzone c W 2c

–3-geschossige Wohnzone W 3

–Kernzone 1 K 1

–Kernzone 2 K 2

–Gewerbezone mit Wohnanteil GW

–Zone für Bauten und Anlagen des Goetheanums BAG 1

–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 3-geschossig öBA 3

–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 4-geschossig öBA 4

–Zone für öffentliche Anlagen öA

–Industriezone In

–Gewerbezone 1 G1

–Gewerbezone 2 G2

–Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht

3 Schutzzonen und -gebiete:

–Ortsbildschutzzone Ob

–Uferschutzzone Uf

–Aussichtsschutzzone Aus

–Freihaltezone Fr

–Archäologische Fundstellen und Objekte ArF

–Vorranggebiete Natur und Landschaft VNL

4 Schutzobjekte:

–Hecken, Gehölze, Uferbepflanzungen

–Geschützte Kulturobjekte

–Schützenswerte Kulturobjekte

5 Nichtbauzonen:

–Landwirtschaftszone Lw

–Reservezone R Seite 4/36

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Art. 14BZO Zonenreglement Dornach · S. 12

Industriezone und Gewerbezonen (In, G1, G2)

1 Zweck / Nutzung:

Die Industrie- und Gewerbezonen dienen grundsätzlich der Ansiedlung von Betrieben zur Schaffung von Arbeitsplätzen.

Es kann nur im Rahmen von Gestaltungsplänen gebaut werden. Für bestehende Bauten und Anlagen gilt die Besitzstandsgarantie gemäss § 34bis PBG. Für diese und für kleinere Betriebe ohne wesentliche Auswirkungen auf Raumplanung und Umwelt kann der Gemeinderat auf die Gestaltungsplanpflicht verzichten.

Die Gestaltungspläne haben insbesondere vor schädlichen Einwirkungen zu schützen (§ 44 Abs. 1 PBG). Im Rahmen des Gestaltungsplanes ist insbesondere für verkehrsintensive Betriebe und solche mit Verkaufs- und Ausstellungsflächen ein spezieller Nachweis über ihre Auswirkungen auf die Raumordnung und den Umweltschutz zu erbringen. Massgeblich für Art und Umfang der zulässigen Nutzung ist u.a. das damit verbundene Verkehrsaufkommen.

2 Massvorschriften:

G1 G2 In

–Gebäudehöhe max. 10.50 m 10.50 m 15.00 m

–Firsthöhe1 max. 18.00 m 13.50 m 18.00 m

(1 Gemessen ab OK Boden des obersten Erdgeschosses.)

–Grünflächenziffer mind. 10 % 10 %

3 Umgebung:

Die Baubehörde kann die Einfriedung, Randbepflanzung oder Überdeckung von Lager-, Umschlag- oder Abstellflächen verlangen. Sie legt die Lage und Art der Bepflanzung im Baugesuchsverfahren im Detail fest. Anstelle von 40 m2 Grünfläche kann ersatzweise ein hochstämmiger Baum verlangt werden.

4 Besondere Bestimmungen:

Die Gewerbezonen G1 unterliegt der Gestaltung …

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Art. 28BZO Zonenreglement Dornach · S. 20

Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht

1 Abgrenzung:

Im Zonenplan sind Gebiete bezeichnet, in denen vor Erteilung von Baubewilligungen für Neubauten (nicht jedoch für An-, Um- und Wiederaufbauten) die Festsetzung eines Gestaltungsplanes verlangt ist.

2 Anforderungen:

Für die Gestaltungspläne gelten folgende Mindest-Anforderungen (siehe Typ-Bezeichnung im Zonenplan):

Typ A: Aufzeigen einer haushälterischen Erschliessung in Ergänzung der Erschliessungspläne und eines generellen Baukonzeptes.

Typ B: Aufzeigen einer haushälterischen Erschliessung in Ergänzung der Erschliessungspläne, einer konkreten Bebauungslösung (Bauweise, Nutzung, Freiraumgestaltung, Begründung unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten) sowie der Einordnung ins Orts- und Quartierbild.

Typ C: Aufzeigen einer haushälterischen Erschliessung in Ergänzung der Erschliessungspläne, einer konkreten Bebauungslösung (Bauweise, Nutzung, Freiraumgestaltung, Begrünung unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten und der baulichen Umgebung).

3 Gestaltungsplangebiet Nr. 25 im Besonderen:

Eine künftige Überbauung des Gestaltungsplangebietes Nr. 25 (Weiden) hat folgenden Konzeptpunkten zu entsprechen:

a)Feingliedrige und transparente Fortführung der gegebenen Baustrukturen der UMS

Metallwerke Dornach.

b)Trennung von Lastwagen- und Personenverkehr.

c)Bepflanzung mit vorwiegend einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern

entlang der zentralen Erschliessungsstrasse und an den Arealrändern.

d)Kon …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Industrie- und Gewerbezonen dienen grundsätzlich der Ansiedlung von Betrieben zur Schaffung von Arbeitsplätzen.» · Art. Art. 14, § 14, Abs.

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 10.5 mArt. 14, S. 120.95
Firsthöhe≤ 18 mArt. 14, S. 120.90
Grünflächenziffer≥ 10 %Art. 14, S. 120.90

Extrahiert aus der BZO Dornach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone G1

Was gilt in der Zone G1 in Dornach?
Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 18 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Dornach erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone G1 sein?
Laut BZO Dornach: Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 18 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Dornach?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung), Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie). Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Dornach ein?
Baugesuche in Dornach laufen über Papier. Zuständig ist Bauverwaltung, Hauptstrasse 33, 4143 Dornach. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone G1 in der BZO Dornach?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Dornach erwähnen die Zone G1 namentlich, darunter Art. 1, Art. 14, Art. 28. BZO Dornach lesen →

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