Zone G2 · Dornach
Solothurn · BFS 2473 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone G2 in Dornach (Solothurn) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 13.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Baugesuchsmappe der Gemeinde (CHF 20), Bestellung bei der Bauverwaltung
- Exemplarzahl und Zusatzunterlagen gemäss Angaben auf den Formularen
- Gebühren nach kommunalem Gebührenreglement (gültig ab 1. April 2025)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung
- 061 706 25 10
- bau@dornach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dornach, in denen «G2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Zonenreglement Dornach · S. 4
Zonen
1 Unterteilung1 (1 Teil-Zonenplan mit Sonderbauvorschriften «Goetheanum»: siehe RRB Nr. 639 vom 24.2.92): Das Gemeindegebiet von Dornach wird wie folgt unterteilt:
2 Bauzonen:
–Einfamilienhauszone E 1-2
–2-geschossige Wohnzone a W 2a
–2-geschossige Wohnzone b W 2b
–2-geschossige Wohnzone c W 2c
–3-geschossige Wohnzone W 3
–Kernzone 1 K 1
–Kernzone 2 K 2
–Gewerbezone mit Wohnanteil GW
–Zone für Bauten und Anlagen des Goetheanums BAG 1
–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 3-geschossig öBA 3
–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 4-geschossig öBA 4
–Zone für öffentliche Anlagen öA
–Industriezone In
–Gewerbezone 1 G1
–Gewerbezone 2 G2
–Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht
3 Schutzzonen und -gebiete:
–Ortsbildschutzzone Ob
–Uferschutzzone Uf
–Aussichtsschutzzone Aus
–Freihaltezone Fr
–Archäologische Fundstellen und Objekte ArF
–Vorranggebiete Natur und Landschaft VNL
4 Schutzobjekte:
–Hecken, Gehölze, Uferbepflanzungen
–Geschützte Kulturobjekte
–Schützenswerte Kulturobjekte
5 Nichtbauzonen:
–Landwirtschaftszone Lw
–Reservezone R Seite 4/36
Art. 14BZO Zonenreglement Dornach · S. 12
Industriezone und Gewerbezonen (In, G1, G2)
1 Zweck / Nutzung:
Die Industrie- und Gewerbezonen dienen grundsätzlich der Ansiedlung von Betrieben zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
Es kann nur im Rahmen von Gestaltungsplänen gebaut werden. Für bestehende Bauten und Anlagen gilt die Besitzstandsgarantie gemäss § 34bis PBG. Für diese und für kleinere Betriebe ohne wesentliche Auswirkungen auf Raumplanung und Umwelt kann der Gemeinderat auf die Gestaltungsplanpflicht verzichten.
Die Gestaltungspläne haben insbesondere vor schädlichen Einwirkungen zu schützen (§ 44 Abs. 1 PBG). Im Rahmen des Gestaltungsplanes ist insbesondere für verkehrsintensive Betriebe und solche mit Verkaufs- und Ausstellungsflächen ein spezieller Nachweis über ihre Auswirkungen auf die Raumordnung und den Umweltschutz zu erbringen. Massgeblich für Art und Umfang der zulässigen Nutzung ist u.a. das damit verbundene Verkehrsaufkommen.
2 Massvorschriften:
G1 G2 In
–Gebäudehöhe max. 10.50 m 10.50 m 15.00 m
–Firsthöhe1 max. 18.00 m 13.50 m 18.00 m
(1 Gemessen ab OK Boden des obersten Erdgeschosses.)
–Grünflächenziffer mind. 10 % 10 %
3 Umgebung:
Die Baubehörde kann die Einfriedung, Randbepflanzung oder Überdeckung von Lager-, Umschlag- oder Abstellflächen verlangen. Sie legt die Lage und Art der Bepflanzung im Baugesuchsverfahren im Detail fest. Anstelle von 40 m2 Grünfläche kann ersatzweise ein hochstämmiger Baum verlangt werden.
4 Besondere Bestimmungen:
Die Gewerbezonen G1 unterliegt der Gestaltung …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Industrie- und Gewerbezonen dienen grundsätzlich der Ansiedlung von Betrieben zur Schaffung von Arbeitsplätzen.» · Art. Art. 14, § 14, Abs.
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 10.5 m | Art. 14, S. 12 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 13.5 m | Art. 14, S. 12 | 0.90 |
| Grünflächenziffer | ≥ 10 % | Art. 14, S. 12 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Dornach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.