Art. 28 · Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht
BZO Zonenreglement Dornach · S. 20 · Original-PDF
1 Abgrenzung:
Im Zonenplan sind Gebiete bezeichnet, in denen vor Erteilung von Baubewilligungen für Neubauten (nicht jedoch für An-, Um- und Wiederaufbauten) die Festsetzung eines Gestaltungsplanes verlangt ist.
2 Anforderungen:
Für die Gestaltungspläne gelten folgende Mindest-Anforderungen (siehe Typ-Bezeichnung im Zonenplan):
Typ A: Aufzeigen einer haushälterischen Erschliessung in Ergänzung der Erschliessungspläne und eines generellen Baukonzeptes.
Typ B: Aufzeigen einer haushälterischen Erschliessung in Ergänzung der Erschliessungspläne, einer konkreten Bebauungslösung (Bauweise, Nutzung, Freiraumgestaltung, Begründung unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten) sowie der Einordnung ins Orts- und Quartierbild.
Typ C: Aufzeigen einer haushälterischen Erschliessung in Ergänzung der Erschliessungspläne, einer konkreten Bebauungslösung (Bauweise, Nutzung, Freiraumgestaltung, Begrünung unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten und der baulichen Umgebung).
3 Gestaltungsplangebiet Nr. 25 im Besonderen:
Eine künftige Überbauung des Gestaltungsplangebietes Nr. 25 (Weiden) hat folgenden Konzeptpunkten zu entsprechen:
a)Feingliedrige und transparente Fortführung der gegebenen Baustrukturen der UMS
Metallwerke Dornach.
b)Trennung von Lastwagen- und Personenverkehr.
c)Bepflanzung mit vorwiegend einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern
entlang der zentralen Erschliessungsstrasse und an den Arealrändern.
d)Konzentration von Büro- / Dienstleistungsnutzungen in der Zone G1. Seite 20/36 III SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.