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Art. 3 · Einfamilienhauszone E 1-2

BZO Zonenreglement Dornach · S. 6 · Original-PDF

1 Zweck:

Die Einfamilienhauszone ist eine reine Wohnzone (siehe § 2).

2 Nutzung / Bauweise:

In dieser Zone sind freistehende Ein- oder Doppeleinfamilienhäuser zulässig. Der Einbau zusätzlicher Einliegerwohnungen mit max. 2 ½ Zimmern ist gestattet.

3 Massvorschriften:

–Geschoss

1 2

–Ausnutzungsziffer max. 0.20 0.30

–Gebäudelänge max. 20.00 m 20.00 m

–Gebäudehöhe bergseits 1 max. 4.50 m 6.30 m

–Firsthöhe 2 max. 6.50 m 6.50 m

1Die Gebäudehöhe talseits beträgt gemäss § 18 Abs. 1 KBV max. 7.50 m.

2Gemessen ab OK Boden des obersten Vollgeschosses.

4 Empfindlichkeitsstufe:

ES II.

5 Hinweis zur Gestaltung:

Siehe auch § 7.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.