Zone Z · Dietlikon
Zürich · BFS 54 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone Z in Dietlikon (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Baumassenziffer ≤ 3.1 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Amtlicher Katasterplan, max. 6 Monate alt
- Farbkonvention in allen Plänen
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Unterschrift und Datierung durch drei Parteien
- Dateibenennungs-Schema für eBaugesucheZH
- Unterschriftenblatt mit QES oder Original per Post
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Raum, Umwelt & Verkehr
- 044 835 82 30
- ruv@dietlikon.org
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dietlikon, in denen «Z» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Dietlikon · S. 5
Zonen Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt, sofern es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:
Zone: BZ*: ES**: Kernzone K 2.0 III Zentrumszone Z 3.1 III 2-geschossige Wohnzone, locker W2L 1.1 II 2-geschossige Wohnzone, mittel W2M 1.5 II 2-geschossige Wohnzone, dicht W2D 1.9 II 3-geschossige Wohnzone W3 2.3 II 4-geschossige Wohnzone W4 2.8 II Industriezone I 10.0 III / IV Gewerbezone G 6.0 III Zone für öffentliche Bauten Oe - II / III Freihaltezone*** F - - * BZ = Baumassenziffer gemäss kantonalen Bestimmungen ** ES = Empfindlichkeitsstufe: Die differenzierte ES-Zuordnung und die gebietsweise Höhereinstufung gemäss Art. 43 Abs. 2 LSV sind im Zonenplan ersichtlich. *** Für Freihaltezonen gelten die kantonalen Bestimmungen.
Art. 14BZO Dietlikon · S. 10
Zweck und Ziele Die Zentrumszone Z 3.1 ist bestimmt für:
–die Aufwertung und Stärkung des Geschäftszentrums in seiner kommunalen Bedeutung;
–eine Vielfalt von Handels- und Dienstleistungsangeboten und weiteren publikumsorientierten Nutzungen;
–eine angemessene und gestalterisch hochwertige Entwicklung unter Wahrung der ortsbaulichen Strukturen;
–die attraktive Gestaltung des öffentlichen Raumes mit einer hohen Aufenthalts- und Begegnungsqualität.
Art. 15BZO Dietlikon · S. 10
Massvorschriften Baumassenziffer max. 3.1 m3 / m2 Vollgeschosszahl max. 4 Vollgeschosszahl bei Arealüberbauungen max. 5 Dachgeschosszahl max. 2 Gebäudelänge max. 50 m Gebäudehöhe max. 15.5 m Firsthöhe max. 7.0 m Grenzabstand min. 5.0 m
Art 16 Nutzweise 1 In der Zentrumszone (Z 3.1) sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden, Dienstleistungen und Einrichtungen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, insbesondere der kommunalen Versorgung, sowie höchstens mässig störende Gewerbebetriebe zulässig. 2 Im Erdgeschoss entlang der Bahnhofstrasse ist die Wohnnutzung in der Regel nur auf den dem öffentlichen Raum abgewandten Seiten zulässig.
Art. 28BZO Dietlikon · S. 15
Zulässigkeit Arealüberbauungen sind in den folgenden Zonen zulässig: W2D 1.9, W3 2.3, W4 2.8, Z 3.1
Art. 30BZO Dietlikon · S. 15
Massvorschriften 1 Die zonengemässe Baumassenziffer kann in den Zonen W2D 1.9, und W3 2.3 höchstens um 15% erhöht werden. In den Zonen W4 2.8 und Z 3.1 kann eine Erhöhung von höchstens 10% der zonengemässen Baumassenziffer gewährt werden. 2 Die zulässige Anzahl Vollgeschosse erhöht sich um ein Vollgeschoss, die zulässige Gebäudehöhe entsprechend um 3 m. 3 Die Gebäudeabstände innerhalb von Arealüberbauungen können soweit reduziert werden, als es Wohnhygiene und feuerpolizeiliche Vorschriften zulassen. Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Abstände einzuhalten. Bei der Wohnzone W2D gelten bei Bauten mit drei Vollgeschossen die Abstandsvorschriften der Wohnzone W3 2.3. 4 Die Gebäudelänge ist frei. 5 Bei Arealen mit unterschiedlicher Zonenzugehörigkeit sind Ausnützungsverschiebungen im Ausmass von einem Zehntel möglich. Zur Erhaltung von Altbauten, Bäumen und Gärten sind höhere Ausnützungsverschiebungen zulässig.
Art. 42BZO Dietlikon · S. 19
Abstellplätze für Personenwagen 1 Die Zahl der vorgeschriebenen und zugelassenen Abstellplätze für Personenwagen richtet sich nach
–der Nutzweise des Baugrundstückes (Normbedarf) und
–dem Grad der Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr. Normbedarf 2 Bezogen auf die Nutzungsart sind folgende Normbedarfswerte massgebend, wobei Bruchteile über 0.5 jeweils aufzurunden sind: Nutzungsart Abstellplätze für
Bewohner oder Besucher und
Beschäftigte Kunden Wohnen Wohnungen und 1.5 PP /
1PP / Einfamilienhäuser Wohnung
4Wohnungen Verkaufsgeschäfte Lebensmittel
1PP / 100 m2 GNF,
1PP / 40 m2 GNF
aber min. 0.5 PP / A (2) Nicht-Lebensmittel
1PP / 100 m2 GNF,
1PP / 100 m2 GNF
aber min. 0.5 PP / A (2) Gastbetriebe Restaurant, Café
1 PP / 40 Sitzplätze 1 PP / 4 Sitzplätze Hotel 1 PP / 7 Zimmer 1 PP / 2 Zimmer
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 19) verbindlich lesbar.
Dienstleistungen, Gewerbe, Industrie publikumsintensiv
1PP / 80 m2 GNF,
1PP / 50 m2 GNF
aber min. 0.5 PP / A (3) publikumsorientiert
1PP / 80 m2 GNF,
1PP / 100 m2 GNF
aber min. 0.5 PP / A (4) nicht publikumsorientiert
1PP / 80 m2 GNF,
1PP / 300 m2 GNF
aber min. 0.5 PP / A (5) industrielle Fabrikation
1PP / 150 m2 GNF, (1)
aber min. 0.5 PP / A Spezialnutzungen Kino, Kultstätten, Saalbauten, (1) (1) Schulen, Krankenhäuser, Sportanlagen, Alters- und Pflegeheime, Alterssiedlungen usw. Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon 19 Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon (1) Werden von Fal …
Art. 44BZO Dietlikon · S. 21
Abstellplätze für Zweiräder und Kinderwagen 1 Bei Mehrfamilienhäusern und publikumsorientierten Nutzungen wie Verkaufsgeschäften, Gaststätten oder entsprechenden privaten und öffentlichen Dienstleistungsbetrieben sind an zweckmässiger Stelle hinreichend grosse Abstellflächen bereitzustellen. 2 Die minimal erforderliche Zahl der Abstellplätze für leichte Zweiräder (Veloabstellplatz = VP) berechnet sich nach folgenden Bedarfswerten:
Bewohner/innen Besucher/innen Nutzweise oder Beschäftigte Kunden/innen
Schüler/innen Wohnen
1VP / 50 m2 GNF - Verkaufsgeschäfte Lebensmittel, Güter tägl. Bedarf
1 VP / 500 m2 GNF 1 VP / 100 m2 GNF Nicht-Lebensmittel 1 VP / 500 m2 GNF 1 VP / 500 m2 GNF
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 21) verbindlich lesbar.
Gastbetriebe, Restaurants
1VP / 10 Mitarbeitende
1VP / 20 Sitzplätze Büro, Dienstleistung, Verwaltung, Gewerbe, Industrie publikumsorientierte Dienstleistung*
1VP / 400 m2 GNF
1VP / 800 m2 GNF nicht publikumsorientierte Dienstleistung, Gewerbe 1 VP / 400 m2 GNF
1VP / 1000 m2 GNF industrielle und gewerbliche Fabrikation
1VP / 800 m2 GNF - Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon 21 Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon * z. B. Bank, öffentliche Verwaltung mit Schalterbetrieb, Reisebüro, Arzt, Zahnarzt, Therapie, Kopierzentrale, chemische Reinigung, Coiffeur usw. GNF = Gesamtnutzfläche, siehe Art. 47 BZO Für weitere spezielle Nutzungen (wie Schulen, Sporteinrichtungen, Freizeitangebote, ÖV-Haltestellen) wird der Bedarf unter Beachtun …
Art. 45BZO Dietlikon · S. 22
Spiel- und Ruheflächen 1 Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten sind im Freien geeignete und möglichst zusammenhängende Flächen im Umfang von mindestens 20% der zum Wohnen genutzten Gesamtnutzfläche zum Spielen, Ruhen und zur Freizeitgestaltung zu schaffen, dauernd ihrem Zweck zu erhalten und zu unterhalten sowie im Grundbuch anzumerken. 2 Bei Mehrfamilienhäusern mit weniger als sechs Wohneinheiten oder bei besonderer Zweckbestimmung der Gebäude (z.B. Alterswohnungen, Kleinstwohnungen) kann auf die Ausgestaltung als Spielplatz verzichtet werden.
Art. 50BZO Dietlikon · S. 24
Inkrafttreten Diese Bau- und Zonenordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung durch die Baudirektion in Kraft. 24 Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon
Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon 6 Ablauf Baubewilligungsverfahren Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon 25 Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon 7 Visualisierung zu den wichtigsten Begriffen
gemäss Anhang zur Allgemeinen Bauverordnung Baumassenziffer
Witterungsbereich 26 Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon
Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon Gebäude- und Firsthöhe
Kniestock
Gebäudelänge / Gebäudebreite Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon 27 Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon Fassadenlänge
Dachaufbauten 28 Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon
Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon
Abstände Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon 29 Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 3.1 m3/m2 | Art. 1, S. 5 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Dietlikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.