Zone W4 · Dietlikon

Zürich · BFS 54 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone W4 in Dietlikon (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Firsthöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 2.8 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Amtlicher Katasterplan, max. 6 Monate alt
  • Farbkonvention in allen Plänen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Unterschrift und Datierung durch drei Parteien
  • Dateibenennungs-Schema für eBaugesucheZH
  • Unterschriftenblatt mit QES oder Original per Post

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Dietlikon, in denen «W4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Dietlikon · S. 5

Zonen Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt, sofern es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:

Zone: BZ*: ES**: Kernzone K 2.0 III Zentrumszone Z 3.1 III 2-geschossige Wohnzone, locker W2L 1.1 II 2-geschossige Wohnzone, mittel W2M 1.5 II 2-geschossige Wohnzone, dicht W2D 1.9 II 3-geschossige Wohnzone W3 2.3 II 4-geschossige Wohnzone W4 2.8 II Industriezone I 10.0 III / IV Gewerbezone G 6.0 III Zone für öffentliche Bauten Oe - II / III Freihaltezone*** F - - * BZ = Baumassenziffer gemäss kantonalen Bestimmungen ** ES = Empfindlichkeitsstufe: Die differenzierte ES-Zuordnung und die gebietsweise Höhereinstufung gemäss Art. 43 Abs. 2 LSV sind im Zonenplan ersichtlich. *** Für Freihaltezonen gelten die kantonalen Bestimmungen.

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Art. 18BZO Dietlikon · S. 11

Grundmasse

W2L W2M W2D W3 W4 Baumassenziffer max. 1.1* 1.5* 1.9* 2.3 2.8 (m 3/m 2) Vollgeschosszahl max. 2 2 2 3 4 Vollgeschosszahl bei Arealüberbauung max. - - 3 4 5 Dachgeschosszahl max. 1 1 1 1 1 Gebäudehöhe max. 7.5 m 7.5 m 7.5 m 10.5 m 13.5 m Firsthöhe max. 5.0 m 5.0 m 5.0 m 7.0 m 7.0 m Gebäudelänge max. 25.0 m 35.0 m 45.0 m 45.0 m 50.0 m kleiner Grenzabstand min. 4.0 m 4.0 m 4.0 m 5.0 m 5.0 m grosser Grenzabstand min. 8.0 m 8.0 m 8.0 m 10.0 m 10.0 m * In zweigeschossigen Wohnzonen erhöht sich die zulässige Baumassenziffer für in Hauptgebäude integrierte Garagen und Fahrzeugunterstände anteilsmässig zum realisierten Bauvolumen um max. 0.2 m3/m2, höchstens aber um 100 m3 und soweit das Bauvolumen über dem gewachsenen Terrain liegt.

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Art. 28BZO Dietlikon · S. 15

Zulässigkeit Arealüberbauungen sind in den folgenden Zonen zulässig: W2D 1.9, W3 2.3, W4 2.8, Z 3.1

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Art. 30BZO Dietlikon · S. 15

Massvorschriften 1 Die zonengemässe Baumassenziffer kann in den Zonen W2D 1.9, und W3 2.3 höchstens um 15% erhöht werden. In den Zonen W4 2.8 und Z 3.1 kann eine Erhöhung von höchstens 10% der zonengemässen Baumassenziffer gewährt werden. 2 Die zulässige Anzahl Vollgeschosse erhöht sich um ein Vollgeschoss, die zulässige Gebäudehöhe entsprechend um 3 m. 3 Die Gebäudeabstände innerhalb von Arealüberbauungen können soweit reduziert werden, als es Wohnhygiene und feuerpolizeiliche Vorschriften zulassen. Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Abstände einzuhalten. Bei der Wohnzone W2D gelten bei Bauten mit drei Vollgeschossen die Abstandsvorschriften der Wohnzone W3 2.3. 4 Die Gebäudelänge ist frei. 5 Bei Arealen mit unterschiedlicher Zonenzugehörigkeit sind Ausnützungsverschiebungen im Ausmass von einem Zehntel möglich. Zur Erhaltung von Altbauten, Bäumen und Gärten sind höhere Ausnützungsverschiebungen zulässig.

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Art. 33BZO Dietlikon · S. 16

Sonderbauvorschriften "Umstrukturierung" 1 Mit diesen Sonderbauvorschriften werden die Voraussetzungen zur Umstrukturierung und baulichen Verdichtung mit hoher Siedlungsqualität geschaffen. Geltungsbereich 2 Die im Zonenplan entsprechend bezeichneten Gebiete können alternativ zur Grundordnung nach folgenden Sonderbauvorschriften im Sinne von § 79 ff. PBG überbaut werden. Soweit die Sonderbauvorschriften nichts Besonderes regeln, gilt die jeweils gültige Bau- und Zonenordnung. 16 Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon

Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon Gestaltungsplanpflicht 3 Wird von den Sonderbauvorschriften Gebrauch gemacht, sind Gestaltungspläne aufzustellen, die jeweils eine planerisch und städtebaulich zweckmässige Bauzonenfläche von wenigstens 1'500 m2 zu umfassen haben. Gestaltungspläne, die den Rahmen der Bau- und Zonenordnung und dieser Sonderbauvorschriften nicht überschreiten, bedürfen lediglich der Zustimmung durch den Gemeinderat. Diese Sonderbauvorschriften sind nicht kombinierbar mit den Erleichterungen der Arealüberbauung gemäss Art. 28 ff. BZO. Mass der Bauten 4 Es gelten die zonengemässen Bestimmungen der Wohnzone W4 gemäss Art. 18 BZO. Abstände 5 Für arealinterne Grenz- und Gebäudeabstände gelten die kantonalrechtlichen Vorschriften, soweit diese aus wohnhygienischer Sicht statthaft sind. Gegenüber angrenzenden Grundstücken kommen in der Regel die zonengemässen Abstände zur Anwendung. Nutzweis …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 2.8 m3/m2Art. 18, S. 110.95
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 18, S. 110.95
Gebäudehöhe≤ 13.5 mArt. 18, S. 110.95
Firsthöhe≤ 7 mArt. 18, S. 110.95
Gebäudelänge≤ 50 mArt. 18, S. 110.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 18, S. 110.95
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 18, S. 110.95

Extrahiert aus der BZO Dietlikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W4

Was gilt in der Zone W4 in Dietlikon?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Firsthöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 2.8 m3/m2. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Dietlikon erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W4 sein?
Laut BZO Dietlikon: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Firsthöhe ≤ 7 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W4 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Dietlikon. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Dietlikon?
17 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Dietlikon ein?
Baugesuche in Dietlikon laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Raum, Umwelt & Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Dietlikon