Zone I · Dietlikon
Zürich · BFS 54 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone I in Dietlikon (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Baumassenziffer ≤ 10 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Amtlicher Katasterplan, max. 6 Monate alt
- Farbkonvention in allen Plänen
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Unterschrift und Datierung durch drei Parteien
- Dateibenennungs-Schema für eBaugesucheZH
- Unterschriftenblatt mit QES oder Original per Post
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Raum, Umwelt & Verkehr
- 044 835 82 30
- ruv@dietlikon.org
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dietlikon, in denen «I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Dietlikon · S. 5
Zonen Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt, sofern es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:
Zone: BZ*: ES**: Kernzone K 2.0 III Zentrumszone Z 3.1 III 2-geschossige Wohnzone, locker W2L 1.1 II 2-geschossige Wohnzone, mittel W2M 1.5 II 2-geschossige Wohnzone, dicht W2D 1.9 II 3-geschossige Wohnzone W3 2.3 II 4-geschossige Wohnzone W4 2.8 II Industriezone I 10.0 III / IV Gewerbezone G 6.0 III Zone für öffentliche Bauten Oe - II / III Freihaltezone*** F - - * BZ = Baumassenziffer gemäss kantonalen Bestimmungen ** ES = Empfindlichkeitsstufe: Die differenzierte ES-Zuordnung und die gebietsweise Höhereinstufung gemäss Art. 43 Abs. 2 LSV sind im Zonenplan ersichtlich. *** Für Freihaltezonen gelten die kantonalen Bestimmungen.
Art. 4BZO Dietlikon · S. 5
Verbindlichkeit der Pläne 1 Die in Art. 2 genannten rechtsverbindlichen Pläne liegen bei der dafür zuständigen Verwaltungsstelle (Bauamt) auf. 2 Die mit der Bauordnung abgegebenen Pläne dienen der Information und sind nicht rechtsverbindlich. Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon 5 Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon 2 Bauzonen
2.1 Kernzonen
I. Gemeinsame Bestimmungen
Art. 21BZO Dietlikon · S. 12
Grundmasse
Industriezone I Gewerbezone G Baumassenziffer (m3/m2) max. 10.0* 6.0** Gesamthöhe max. 20 m 13 m Grenzabstand gegenmin. 6 m 6 m über anderen Zonen Grenzabstand im Innern min. gem. PBG gem. PBG
der Zone * Industriezone: Für Gebäude und Gebäudeteile mit regelgeschossbezogener, reiner Dienstleistungs- und Büronutzung sowie mit verkehrsintensiven Nutzungen wie Verkaufsflächen des Detailhandels und von Betrieben der Gütergrossverteilung, dem Publikum geöffnete Flächen von Kultur-, Freizeit- und Unterhaltungsbetrieben sowie andere Flächen mit vergleichbarer Verkehrserzeugung gilt anteilsmässig eine reduzierte Baumassenziffer von max. 8 m3/m2. ** Gewerbezone: Für Gebäude und Gebäudeteile mit Produktionsflächen, welche eine Bruttogeschosshöhe von mindestens 4.5 m aufweisen sowie für reine Lagerflächen ohne Verkaufsflächen darf die Baumassenziffer anteilsmässig auf max. 8 m3/m2 erhöht werden.
Art. 47BZO Dietlikon · S. 22
Gesamtnutzfläche Für die Gesamtnutzfläche anrechenbar sind alle dem Wohnen, Arbeiten oder sonst dem dauernden Aufenthalt dienenden oder hiefür verwendbaren Flächen in den Voll-, Dach- und Untergeschossen, unter Einschluss der dazugehörigen Erschliessungsflächen, Sanitärräume sowie inneren Trennwände. Die Aussenmauer- sowie Brandmauerquerschnitte sind nicht anrechenbar. 22 Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon
Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon
Art. 48 1 Mobilfunkanlagen 1 Neue Mobilfunk-Antennenanlagen haben grundsätzlich der kommunalen Versorgung zu dienen. In der Industriezone I und der Gewerbezone G können überdies auch Anlagen für die überkommunale Versorgung erstellt werden. 2 Visuell als solche wahrnehmbare Mobilfunk-Antennenanlagen sind gemäss folgenden Prioritäten zulässig:
1. Priorität: Industriezone I und Gewerbezone G
2. Priorität: Zentrumszone und Zonen für öffentliche Bauten
3. Priorität: Wohnzonen
4. Priorität: alle anderen Bauzonen 3 Die Betreiberin hat bei visuell als solche wahrnehmbare Mobilfunk-Antennenanlagen den Nachweis zu erbringen, dass in den Zonen mit jeweils höherer Priorität keine Standorte zur Verfügung stehen. 4 Baugesuche für visuelle als solche wahrnehmbare Mobilfunkantennen im Bereich von Natur- und Heimatschutzobjekten sind bezüglich der Einordnung von einer externen Fachperson zu begutachten.
Art 48a 2 Erhebung einer Mehrwertabgabe 1 Auf Planungsvorteilen, die durch Auf …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III/IV
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 10 m3/m2 | Art. 21, S. 12 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 6 m | Art. 21, S. 12 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Dietlikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.