Art. 44 · Abstellplätze für Zweiräder und Kinderwagen
BZO Dietlikon · S. 21 · Original-PDF
Abstellplätze für Zweiräder und Kinderwagen 1 Bei Mehrfamilienhäusern und publikumsorientierten Nutzungen wie Verkaufsgeschäften, Gaststätten oder entsprechenden privaten und öffentlichen Dienstleistungsbetrieben sind an zweckmässiger Stelle hinreichend grosse Abstellflächen bereitzustellen. 2 Die minimal erforderliche Zahl der Abstellplätze für leichte Zweiräder (Veloabstellplatz = VP) berechnet sich nach folgenden Bedarfswerten:
Bewohner/innen Besucher/innen Nutzweise oder Beschäftigte Kunden/innen
Schüler/innen Wohnen
1VP / 50 m2 GNF - Verkaufsgeschäfte Lebensmittel, Güter tägl. Bedarf
1 VP / 500 m2 GNF 1 VP / 100 m2 GNF Nicht-Lebensmittel 1 VP / 500 m2 GNF 1 VP / 500 m2 GNF
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 21) verbindlich lesbar.
Gastbetriebe, Restaurants
1VP / 10 Mitarbeitende
1VP / 20 Sitzplätze Büro, Dienstleistung, Verwaltung, Gewerbe, Industrie publikumsorientierte Dienstleistung*
1VP / 400 m2 GNF
1VP / 800 m2 GNF nicht publikumsorientierte Dienstleistung, Gewerbe 1 VP / 400 m2 GNF
1VP / 1000 m2 GNF industrielle und gewerbliche Fabrikation
1VP / 800 m2 GNF - Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon 21 Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon * z. B. Bank, öffentliche Verwaltung mit Schalterbetrieb, Reisebüro, Arzt, Zahnarzt, Therapie, Kopierzentrale, chemische Reinigung, Coiffeur usw. GNF = Gesamtnutzfläche, siehe Art. 47 BZO Für weitere spezielle Nutzungen (wie Schulen, Sporteinrichtungen, Freizeitangebote, ÖV-Haltestellen) wird der Bedarf unter Beachtung der einschlägigen SN-Norm fallweise bestimmt. 3 Bei kleinerem Bedarf an Veloabstellplätzen, beispielsweise bei flächenintensiven Betrieben mit unterdurchschnittlicher Anzahl an Beschäftigten oder speziellen Nutzungen (z.B. Altersheim), kann die Baubehörde auf Gesuch Abminderungen vom Minimalbedarf bewilligen. 4 Erforderliche Abstellplätze für leichte Zweiräder sind in der Regel auf dem Grundstück selber zu erstellen. Die Abstellplätze für leichte Zweiräder müssen gut zugänglich und in Eingangsnähe angeordnet werden. 5 Bei der Erstellung von Sammelgaragen sind Abstellflächen für Mofas und Motorräder auszuscheiden. Die Zahl der erforderlichen Abstellplätze beträgt mindestens 15% der realisierten Anzahl Abstellplätze für Personenwagen. 6 Für Kinderwagen, Velo-Anhänger usw. sind bei Mehrfamilienhäusern zusätzliche Abstellmöglichkeiten an geeigneter Lage, d. h. in der Regel bei den Hauseingängen bereitzustellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.