Zone EP · Dietikon
Zürich · BFS 243 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone EP in Dietikon (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 2.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan max. 1 Jahr alt
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Einreichung eBaugesucheZH + Ausfertigungen
- Grundbuchauszug max. 1 Jahr alt
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dietikon, in denen «EP» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 11BZO Dietikon · S. 5
Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist: Zonen 1. Bauzonen Kernzonen
–innere Kernzone K2
–äussere Kernzone K3 Quartiererhaltungszone QZ Zentrumszonen
–innere Zentrumszone Z5
–äussere Zentrumszone Z4 Wohnzonen
–Eingeschossige Wohnzone5 W1/18
–Zweigeschossige Wohnzone W2/25
–Zweigeschossige Wohnzone W2/30
–Zweigeschossige Wohnzone W2/45
–Dreigeschossige Wohnzone W3/65
–Viergeschossige Wohnzone W4/80
–Zweigeschossige Wohnzone
mit Gewerbeerleichterung3 WG2/45
–Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3/65
–Viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4/80 Industriezone I Zone für öffentliche Bauten Oe 2. Erholungszonen Erholungszone Sport ES Erholungszone Familiengärten EG Erholungszone Park4 EP 3. Freihaltezone* F 4. Reservezone* R * Die zulässigen Nutzungen der Freihalte- und Reservezone sind durch das PBG abschliessend geregelt (§§ 40 und 62, bzw. 65).
Art. 25BZO Dietikon · S. 15
In der Zone Oe gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften. Gegenüber privaten Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände der betreffenden angrenzenden Zone einzuhalten. Massvorschriften G. Erholungszonen2 Art. 25 a2 Es sind nur Bauten erlaubt, die im direkten Zusammenhang mit der jeweiligen Sportanlage stehen. Erholungszone Sport ES Es gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften. Zulässig sind max. 2 Vollgeschosse. Gegenüber Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände der betreffenden angrenzenden Zone einzuhalten. Wohnnutzungen sind nur für standortgebundene Betriebsangehörige erlaubt, sofern sie für den Unterhalt und die Sicherheit der Anlage notwendig sind. Sie sind in jedem Falle auf ein Minimum zu beschränken. Im Fondli beträgt die Überbauungsziffer max. 12 %. Art. 25 b2 Zulässig sind lediglich besondere Gebäude in Form von Gartenhäusern und für jede gesamte Anlage ein Gemeinschaftsbau mit Sanitärräumen und einem kleinen Gemeinschaftsraum. Erholungszone Familiengärten EG Es gelten die kantonalrechtlichen Abstandsvorschriften für Familiengartenhäuser. Die max. Gebäudegrundfläche beträgt für den Gemeinschaftsbau max. 25 m2 und für Gartenhäuser max. 10 m2. Die Gebäudehöhe beträgt max. 2.50 m. Die Dachfläche der gedeckten Sitzplätze darf max. 10 m2 betragen. Seitlich muss mindestens die Hälfte der Abwicklung offen sein. Art. 25 c4 Die Erholungszone Park (EP) im Niderfeld soll bezüglich Erholungsfunktion und Gestaltung eine hohe Qualität aufweisen. Die Gesamtanlage muss multifunktional nutzbar sein. Der überw …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 2.5 m | Art. 25 b, S. 15 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Dietikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.